{"id":71594,"date":"2023-07-29T14:37:21","date_gmt":"2023-07-29T12:37:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71594"},"modified":"2023-07-29T14:37:21","modified_gmt":"2023-07-29T12:37:21","slug":"tarifvertragliche-ausbildungsverguetungen-zwischen-620-und-1-580-euro-im-monat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/tarifvertragliche-ausbildungsverguetungen-zwischen-620-und-1-580-euro-im-monat\/","title":{"rendered":"Tarifvertragliche Ausbildungsverg\u00fctungen: Zwischen 620 und 1.580 Euro im Monat"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-tarifvertragsparteien-reagieren-mit-uberdurchschnittlichen-erhohungen-auf-fachkraftemangel\">Tarifvertragsparteien reagieren mit \u00fcberdurchschnittlichen Erh\u00f6hungen auf Fachkr\u00e4ftemangel<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsverg\u00fctungen bestehen je nach Branche und Region sehr gro\u00dfe Unterschiede. Die Spannbreite reicht von der gesetzlichen Mindestausbildungsverg\u00fctung, die im ersten Ausbildungsjahr bei 620 Euro pro Monat liegt und z. B. im Friseurhandwerk oder der ostdeutschen Floristik gezahlt wird, bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr verg\u00fctet werden. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgew\u00e4hlten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023 vorlegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Deutliche Zuw\u00e4chse bei den Ausbildungsverg\u00fctungen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eIn einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsverg\u00fctungen in j\u00fcngster Zeit \u00fcberdurchschnittlich stark angehoben worden\u201c, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. \u201eDie Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkr\u00e4ftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Verg\u00fctungsniveaus nicht entgegnet werden kann.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den gr\u00f6\u00dften Zuwachs konnte das Backhandwerk verzeichnen, wo die Ausbildungsverg\u00fctungen ab dem 1. August 2023 im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent angehoben werden. Erh\u00f6hungen um 20 Prozent und mehr gab es au\u00dferdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der S\u00fc\u00dfwarenindustrie Nordrhein-Westfalen. \u00dcber 10 Prozent stiegen die Ausbildungsverg\u00fctungen im s\u00e4chsischen Gastgewerbe, in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) und im Privaten Bankgewerbe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Mehrzahl der Branchen wurden die Verg\u00fctungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben. In einigen wenigen Branchen gab es hingegen keine Erh\u00f6hungen. Dies liegt zum Teil daran, dass wie z. B. bei der Deutschen Bahn AG oder dem nordrhein-westf\u00e4lischen Friseurhandwerk die laufenden Tarifverhandlungen noch zu keinem Ergebnis gef\u00fchrt haben oder \u2013 wie im Fall der ostdeutschen Floristik \u2013 ergebnislos abgebrochen wurden. In anderen Branchen wie z. B. dem Kfz-Handwerk sind bereits Erh\u00f6hungen vereinbart worden, die jedoch erst im weiteren Verlauf der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2023 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gro\u00dfe Niveauunterschiede bei den Ausbildungsverg\u00fctungen nach Branche und Region<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ausbildungsverg\u00fctungen werden normalerweise im Rahmen der regul\u00e4ren Tarifverhandlungen zusammen mit den L\u00f6hnen der Besch\u00e4ftigten verhandelt. Damit h\u00e4ngen sie auch mit der Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft zusammen, die von Branche zu Branche und von Region zu Region sehr unterschiedlich ist. Dementsprechend existieren bei der H\u00f6he der Ausbildungsverg\u00fctungen erhebliche Unterschiede.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsverg\u00fctungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr: In zehn der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Verg\u00fctungen zumindest teilweise oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>das Gastgewerbe in Bayern, das mit der j\u00fcngsten Erh\u00f6hung erstmals die 1.000 Euro-Marke erreicht hat,<\/li><li>die Textilindustrie in Baden-W\u00fcrttemberg mit 1.015 Euro,<\/li><li>die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.020 Euro,<\/li><li>die Druckindustrie mit bundeseinheitlich 1.025 Euro,<\/li><li>die S\u00fc\u00dfwarenindustrie Nordrhein-Westfalen mit 1.051 Euro,<\/li><li>der \u00d6ffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsverg\u00fctung von 1.068 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.087 Euro (L\u00e4nder, ohne Hessen),<\/li><li>die Chemische Industrie mit 1.090 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.080 Euro im Bezirk Ost,<\/li><li>die Metall- und Elektroindustrie mit 1.091 Euro in Baden-W\u00fcrttemberg und 1.059 Euro in Sachsen,<\/li><li>das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.120 Euro,<\/li><li>das Private Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.150 Euro<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die h\u00f6chste Ausbildungsverg\u00fctung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell im ersten Ausbildungsjahr mit 1.231 Euro (\u00d6ffentlicher Dienst: L\u00e4nder) bzw. 1.191 Euro (\u00d6ffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) f\u00fcr die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifvertr\u00e4ge des \u00f6ffentlichen Dienstes \u00fcber gesonderte Regelungen verf\u00fcgen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkr\u00e4ftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsverg\u00fctungen verbindlich nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag f\u00fcr den \u00d6ffentlichen Dienst (TV\u00f6D) oder den Tarifvertrag der L\u00e4nder (TV-L) fallen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsverg\u00fctung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Mitte befinden sich 12 der untersuchten 20 Tarifbranchen mit (teilweise) monatlichen Ausbildungsverg\u00fctungen zwischen 800 und 1.000 Euro im ersten Jahr. Hierzu geh\u00f6ren das Kfz-Handwerk, der Einzelhandel, das Bauhauptgewerbe, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, das private Verkehrsgewerbe, die S\u00fc\u00dfwarenindustrie Ost, das s\u00e4chsische Gastgewerbe, die Textilindustrie Ost, das Geb\u00e4udereinigungshandwerk, das Backhandwerk, die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die westdeutsche Floristik.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die niedrigsten Ausbildungsverg\u00fctungen mit Betr\u00e4gen von unter 800 Euro im Monat finden sich in drei Tarifbranchen: der Landwirtschaft im Bezirk Nordrhein mit 790 Euro, dem nordrhein-westf\u00e4lischen Friseurhandwerk mit 610 Euro und der ostdeutschen Floristik mit 585 Euro. Die beiden zuletzt genannten Tarifbereiche liegen dabei unterhalb der aktuell g\u00fcltigen gesetzlichen Mindestausbildungsverg\u00fctung von 620 Euro und sind somit unwirksam.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsverg\u00fctungen, darunter das B\u00e4ckerhandwerk, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Geb\u00e4udereinigungshandwerk, der \u00d6ffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In 13 Tarifbranchen bestehen hingegen nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsverg\u00fctungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten. In der chemischen Industrie und der Metall- und Elektroindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsverg\u00fctungen mit Betr\u00e4gen von 10 bzw. 32 Euro pro Monat dabei nur relativ geringf\u00fcgig unterhalb des hier ber\u00fccksichtigten westdeutschen Tarifbezirks, wobei auch innerhalb Westdeutschlands regionale Unterschiede existieren. Die gr\u00f6\u00dften Ost-West-Unterschiede existieren mit 215 Euro in der Floristik gefolgt vom Kfz-Handwerk mit 169 Euro und der Textilindustrie mit 135 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den \u00fcbrigen Branchen variieren die Unterscheide zumeist zwischen 50 und 100 Euro. In der Landwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern liegen die Ausbildungsverg\u00fctungen sogar leicht oberhalb des Westniveaus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsverg\u00fctungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsverg\u00fctung von 732 Euro, die im Th\u00fcringer Friseurhandwerk gezahlt wird, und 1.297 Euro f\u00fcr die Auszubildenden in der Pflege bei den L\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im dritten Ausbildungsjahr liegen die Unterschiede zwischen 837 Euro (Mindestausbildungsverg\u00fctung) und 1.495 Euro (westdeutsches Bauhauptgewerbe). Von wenigen Ausnahmen abgesehen verdienen die Auszubildenden ab dem dritten Jahr in fast allen Tarifbranchen zum Teil deutlich mehr als 1.000 Euro. In elf der hier ausgewerteten Branchen existiert dar\u00fcber hinaus auch noch ein viertes Ausbildungsjahr. Die h\u00f6chste Ausbildungsverg\u00fctung wird dann mit 1.580 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe gezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eTrotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsverg\u00fctung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig\u201c, erl\u00e4utert Schulten. \u201eHinzu kommen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsverg\u00fctung haben. Um die Attraktivit\u00e4t bestimmter Ausbildungsberufe zu erh\u00f6hen, ist deshalb eine St\u00e4rkung der Tarifbindung dringend geboten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: <\/em>Hans-B\u00f6ckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 224.07.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tarifvertragsparteien reagieren mit \u00fcberdurchschnittlichen Erh\u00f6hungen auf Fachkr\u00e4ftemangel Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsverg\u00fctungen bestehen je nach Branche und Region sehr gro\u00dfe Unterschiede. Die Spannbreite reicht von der gesetzlichen Mindestausbildungsverg\u00fctung, die im ersten Ausbildungsjahr bei 620 Euro pro Monat liegt und z. 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