{"id":71598,"date":"2023-07-29T14:42:09","date_gmt":"2023-07-29T12:42:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71598"},"modified":"2023-08-25T09:56:32","modified_gmt":"2023-08-25T07:56:32","slug":"brak-uebt-scharfe-kritik-am-referentenentwurf-des-bmf-zum-wachstumschancengesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/brak-uebt-scharfe-kritik-am-referentenentwurf-des-bmf-zum-wachstumschancengesetz\/","title":{"rendered":"BRAK \u00fcbt scharfe Kritik am Referentenentwurf des BMF zum Wachstumschancengesetz"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Steuervereinfachung und Steuerfairness? Keine Wachstumschancen!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter dem vielversprechenden Titel Wachstumschancengesetz leitete das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einen Referentenentwurf zu, dessen Ziel es sein soll, Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness zu st\u00e4rken. Was nach Beg\u00fcnstigungen f\u00fcr Steuerpflichtige klingt \u2013 und der BRAK mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kurzer Stellungnahmefrist pr\u00e4sentiert wurde \u2013 entpuppt sich auf den zweiten Blick im Wesentlichen als etwas ganz anderes, n\u00e4mlich als Pflichtenkatalog f\u00fcr Beraterinnen und Berater sowie Steuerpflichtige, denn insbesondere die Regelung in der Abgabenordnung (AO) enth\u00e4lt Mitteilungspflichten bei nationaler Steuergestaltung.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz der knapp bemessen Frist hat sich der BRAK-Ausschuss Steuerrecht intensiv mit dem Entwurf befasst und sieht sich veranlasst, mit einer Stellungnahme scharfe Kritik zu \u00fcben. Bereits den Titel des geplanten Gesetzes kritisiert die BRAK als irref\u00fchrend. F\u00fcr Steuervereinfachung, Steuerfairness oder Wachstumschancen l\u00e4sst der Entwurf keinen Raum. Die in Art. 1 genannten F\u00f6rderungen setzen ein erhebliches Investment des Steuerpflichtigen voraus. Nur unter erheblichem Kapitaleinsatz kann er ggf. eine F\u00f6rderung von 15 % der Bemessungsgrundlage erhalten. Hinsichtlich der Grenze f\u00fcr ein geringwertiges Wirtschaftsgut eine Anpassung von 800 auf 1.000 Euro festzulegen, d\u00fcrfte ebenfalls keinen Investitionsschub bedingen. Schon gar nicht wachstums- oder investitionsf\u00f6rdernd zeigen sich nach Auffassung der BRAK die \u00c4nderungen in der Abgabenordnung. Statt Steuervereinfachung sehen sie f\u00fcr die Steuerpflichtigen und ihre Berater einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand vor und setzen sie au\u00dferdem einer weiteren Bu\u00dfgelddrohung aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplante Erweiterung von Meldepflichten auf innerstaatliche Steuergestaltungen nach \u00a7\u00a7 138l ff. AO-E lehnt die BRAK kategorisch ab. In der geplanten Ausdehnung sieht sie eine nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige, nicht hinreichend evaluierte und rechtsstaatsgef\u00e4hrdende Verletzung des Verschwiegenheitsprivilegs rechts- und steuerberatender Berufe, die in keinerlei akzeptablem Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis steht. Die massive Belastung des Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant scheint im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens seitens des BMF nicht im Ansatz bedacht, jedenfalls aber ignoriert worden zu sein. Dieses rechtsstaatlich elementare Privileg nicht ber\u00fccksichtigt zu wissen, h\u00e4lt die BRAK f\u00fcr untragbar. Es geh\u00f6rt zu den Aufgaben von Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lten, f\u00fcr ihre Mandantinnen und Mandanten die jeweils aktuelle Rechtslage zu pr\u00fcfen und dann das umzusetzen, was aufgrund dieser Rechtslage legal m\u00f6glich ist. Dies schlie\u00dft auch eine Steueroptimierung ein. Anderenfalls laufen Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte Gefahr, sich einer Haftung auszusetzen. Sie m\u00fcssten durch die Einf\u00fchrung der Meldepflicht also das melden, was ihr ureigener T\u00e4tigkeitsbereich ist und w\u00fcrden auch damit gegen ihre gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtung versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin Ulrike Paul, zust\u00e4ndige Vizepr\u00e4sidentin der BRAK findet deutliche Worte: \u201eEs geht hier um nicht weniger, als einen gesetzlichen Straftatbestand (\u00a7 203 StGB) f\u00fcr die Interessen der Finanzverwaltung au\u00dfer Kraft zu setzen. Das finde ich unerh\u00f6rt! Nennen wir das Kind doch beim Namen: Aus rein fiskalischen Interessen soll die Anwaltschaft zum Volksverpetzer gemacht und eine tragende S\u00e4ule unseres Rechtsstaats abges\u00e4gt werden. Der Vertrauensschaden f\u00fcr Rechtsuchende \u2013 nicht nur gegen\u00fcber ihrem Anwalt, sondern auch gegen\u00fcber dem Rechtsstaat \u2013 w\u00e4re unumkehrbar und unwiderruflich. Ich pers\u00f6nlich empfinde das als regelrecht skandal\u00f6s. Nun sollen Anwaltschaft und Steuerpflichtige richten, was der Steuergesetzgeber vers\u00e4umt hat. Ein inakzeptables Ansinnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders prek\u00e4r: Au\u00dferhalb der EU ans\u00e4ssige Berater w\u00e4ren von der Regelung nicht erfasst. \u201eWachstumschancen ergeben sich hieraus in gewisser Weise schon\u201c, so Vizepr\u00e4sidentin Paul mit einer geh\u00f6rigen Portion Sarkasmus. \u201eAllerdings ausschlie\u00dflich im Sinne von Zuwachs im Beratungsmarkt au\u00dferhalb der EU. F\u00fcr uns dagegen besteht nicht nur das Problem der Meldepflicht an sich, sondern auch Ungewissheit dar\u00fcber, wann \u00fcberhaupt was zu melden ist. Der Entwurf ist an Unsch\u00e4rfe kaum zu \u00fcberbieten. Es liegt der Verdacht nahe, dass ein Klima des vorauseilenden Gehorsams verbreitet werden soll. Ganz nach dem Motto: Wenn unklar ist, ab wann ich etwas melden soll, melde ich lieber mal.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso scharf kritisiert die BRAK die vorgesehenen Regelungen zur elektronischen Rechnung, die auch die Anwaltschaft betreffen. Zwingender Bestandteil einer Rechnung sind unter anderem die Angabe des Leistungsempf\u00e4ngers, also der Mandantin bzw. des Mandanten \u2013 sowie Angaben zur Leistung selbst. Beide Angaben unterfallen der gesetzlichen, strafbewehrten Verschwiegenheitsverpflichtung der Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte. Soweit mit den beabsichtigten Regelungen ein unmittelbarer Zugriff der Finanzbeh\u00f6rden auf die Rechnungen erm\u00f6glicht werden soll, ist nach Auffassung der BRAK zwingend sicherzustellen, dass Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte durch die Erf\u00fcllung der \u00dcbermittlungspflicht nicht gegen ihre berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vizepr\u00e4sidentin Paul erg\u00e4nzt: \u201eMan k\u00f6nnte fast den Eindruck gewinnen, das zust\u00e4ndige Finanzministerium habe versucht, die mit dem Entwurf einhergehenden Angriffe auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht besonders h\u00fcbsch und mit einer dicken Schleife zu verpacken, um das Geschenk dann derartig kurzfristig vor der T\u00fcr der BRAK abzulegen, dass ein Auspacken nicht mehr m\u00f6glich ist. Zum Gl\u00fcck sind wir notfalls auch sehr kurzfristig mit unserer Kritik bei der Hand. Und Kritik ist bez\u00fcglich dieses Entwurfs dringend angezeigt, nicht allein wegen des irref\u00fchrenden Namens. Das Recht und die Pflicht der Anwaltschaft zur Verschwiegenheit sollen einmal mehr torpediert werden. Im Wesentlichen geht es in diesem Gesetzesentwurf ganz sicher nicht um Steuervereinfachung oder um Wachstumschancen. Ganz im Gegenteil. Es w\u00fcrden nicht unerhebliche Kosten f\u00fcr die Wirtschaft und die meldepflichtigen Steuerpflichtigen entstehen. Die Anwaltschaft soll zudem zur Verletzung Ihrer Verschwiegenheitspflicht veranlasst werden. Dabei sehen wir ganz sicher nicht tatenlos zu!\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Einzelheiten sind der Stellungnahme zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.brak.de\/fileadmin\/05_zur_rechtspolitik\/stellungnahmen-pdf\/stellungnahmen-deutschland\/2023\/stellungnahme-der-brak-2023-43.pdf\">Stellungnahme<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BRAK, Pressemitteilung vom 26.07.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuervereinfachung und Steuerfairness? Keine Wachstumschancen! Unter dem vielversprechenden Titel Wachstumschancengesetz leitete das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einen Referentenentwurf zu, dessen Ziel es sein soll, Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness zu st\u00e4rken. 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