{"id":71600,"date":"2023-07-29T14:42:37","date_gmt":"2023-07-29T12:42:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71600"},"modified":"2026-07-10T20:01:07","modified_gmt":"2026-07-10T18:01:07","slug":"dstv-fordert-keine-neue-anzeigepflicht-fuer-steuergestaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-fordert-keine-neue-anzeigepflicht-fuer-steuergestaltung\/","title":{"rendered":"DStV fordert: Keine neue Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der DStV hat zum BMF-Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes Stellung genommen. Der Entwurf setzt positive Impulse f\u00fcr die Entlastung der Wirtschaft \u2013 darunter auch f\u00fcr kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig sieht der DStV Verbesserungspotenzial. Allen voran kritisiert er die geplante Anzeigepflicht f\u00fcr innerstaatliche Steuergestaltungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes enth\u00e4lt einige Highlights f\u00fcr Steuerpflichtige und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) \u2013 etwa den Verzicht auf die Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas, die Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung oder die Anpassungen steuerlicher Pauschalen. F\u00fcr diese Punkte hatte sich der DStV zuvor stark gemacht. Aber wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten. So droht dem Berufsstand gro\u00dfes Ungemach \u2013 konkret: eine Anzeigepflicht f\u00fcr innerstaatliche Steuergestaltungen. Der DStV sieht das Vorhaben in seiner DStV-Stellungnahme S 05\/23 \u00e4u\u00dferst kritisch.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Anzeigepflicht: Angriff auf den steuerberatenden Berufsstand<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einf\u00fchrung einer Anzeigepflicht f\u00fcr innerstaatliche Steuergestaltungen soll ausweislich der Gesetzesbegr\u00fcndung ungewollte Gesetzesl\u00fccken fr\u00fcher als bisher aufsp\u00fcren. Ferner soll sie veranlagungsunterst\u00fctzend wirken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Prim\u00e4r melden m\u00fcssen sog. Intermedi\u00e4re, z. B. der steuerberatende Berufsstand. \u00dcbersetzt hei\u00dft das: Mal wieder mehr B\u00fcrokratie! Au\u00dferdem schwingt der bittere Beigeschmack des Misstrauens mit. Das verwundert umso mehr, als dem Berufsstand im Zuge der Corona-Wirtschaftshilfen die B\u00fcrde der Funktion des pr\u00fcfenden Dritten auferlegt wurde. Im Moment der Krise erachteten die ma\u00dfgeblichen politischen Entscheidungstr\u00e4ger die Steuerberaterinnen und Steuerberater als in h\u00f6chstem Ma\u00dfe vertrauensw\u00fcrdig \u2013 zu Recht. Bund und L\u00e4nder legten den Schutz vor Missbrauch in die H\u00e4nde des Berufsstands \u2013 mit allen Konsequenzen. Noch heute ist der Berufsstand im Rahmen der Schlussabrechnungen mit den b\u00fcrokratischen Folgen konfrontiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Lichte erscheint dem Berufsstand die nun geplante Anzeigepflicht f\u00fcr innerstaatliche Steuergestaltungen umso mehr als ein Schlag ins Gesicht. Der DStV fordert daher, auf die geplante Einf\u00fchrung zu verzichten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">eRechnung: \u00dcbergangszeitraum entzerrt Umstellungsaufwand<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bessere Nachrichten gibt es an der umsatzsteuerlichen Front mit Blick auf die eRechnung. Bereits im Vorfeld hatte der DStV geraten, bei der Einf\u00fchrung die besonderen Bed\u00fcrfnisse von KMU im Blick zu behalten (vgl. DStV-Stellungnahme S 03\/23). Dies fand offenbar Geh\u00f6r. So soll die Pflicht zur Ausstellung von eRechnungen, wie vom DStV angeregt, zeitlich gestaffelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr im Jahr 2025 ausgef\u00fchrte Ums\u00e4tze sollen Unternehmer Rechnungen demnach auch in Papierform ausstellen d\u00fcrfen bzw. \u2013 sofern der Empf\u00e4nger einverstanden ist \u2013 auch in einem elektronischen Format, welches nicht den k\u00fcnftigen Anforderungen einer eRechnung entspricht. F\u00fcr Ums\u00e4tze im Jahr 2026 und 2027 soll die M\u00f6glichkeit der Papierrechnung im B2B-Bereich dann entfallen. Weiterhin m\u00f6glich sollen aber \u2013 das Einverst\u00e4ndnis des Empf\u00e4ngers vorausgesetzt \u2013 alternative elektronische Formate sein, sofern sie mittels EDI\u2011Kanal \u00fcbermittelt werden. Kleinbetragsrechnungen sollen g\u00e4nzlich von der eRechnungspflicht ausgenommen bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 2028 m\u00fcssten alle Unternehmer f\u00fcr B2B-Ums\u00e4tze eRechnungen ausstellen. Grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft der DStV das Vorhaben. Er fordert jedoch Erleichterungen f\u00fcr umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-kleinunternehmer-befreiung-von-erklarungspflichten\">Kleinunternehmer: Befreiung von Erkl\u00e4rungspflichten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch f\u00fcr umsatzsteuerliche Kleinunternehmer enth\u00e4lt der Entwurf ein Schmankerl parat. Sie sollen grunds\u00e4tzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2023 keine Umsatzsteuererkl\u00e4rung mehr abgeben m\u00fcssen. Kurz gesagt: Weniger B\u00fcrokratie!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der DStV begr\u00fc\u00dft den Vorsto\u00df. Er hatte sich zuvor nachdr\u00fccklich f\u00fcr die Abschaffung der umsatzsteuerlichen Erkl\u00e4rungspflichten eingesetzt (vgl. DStV-Stellungnahme S 17\/22).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 26.07.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der DStV hat zum BMF-Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes Stellung genommen. Der Entwurf setzt positive Impulse f\u00fcr die Entlastung der Wirtschaft \u2013 darunter auch f\u00fcr kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig sieht der DStV Verbesserungspotenzial. Allen voran kritisiert er die geplante Anzeigepflicht f\u00fcr innerstaatliche Steuergestaltungen. 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