{"id":723,"date":"2012-03-31T10:23:32","date_gmt":"2012-03-31T08:23:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=723"},"modified":"2012-09-19T14:01:50","modified_gmt":"2012-09-19T12:01:50","slug":"aktive-rechnungsabgrenzung-bei-darlehen-mit-fallenden-zinssatzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aktive-rechnungsabgrenzung-bei-darlehen-mit-fallenden-zinssatzen\/","title":{"rendered":"Aktive Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinss\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aktive Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinss\u00e4tzen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind in der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu aktivieren, soweit sie Ausgaben f\u00fcr eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin nahm bei einer Bank so genannte Step-down-Gelder auf, die mit fallenden Zinss\u00e4tzen verzinst wurden (1. Jahr: 7,5 %; 10. Jahr: 3,0 %). Das Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren war am Ende der Laufzeit in einer Summe r\u00fcckzahlbar; eine K\u00fcndigung wurde ausgeschlossen. Der im 1. Jahr in vollem Umfang vorgenommene Betriebsausgabenabzug f\u00fcr die Zinsen wurde seitens des Finanzamts nicht anerkannt. Die Kl\u00e4gerin hatte nach dessen Auffassung im Streitjahr einen Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren, weil es sich bei der \u00dcberlassung des Darlehens um eine \u00fcber die Laufzeit gleichbleibende Leistung handele und deshalb die zu zahlenden Zinsen gleichm\u00e4\u00dfig auf die Laufzeit zu verteilen seien. Das Finanzgericht lie\u00df den Betriebsausgabenabzug in vollem Umfang zu; der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings teilte die Ansicht der Finanzverwaltung.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Verlangen zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens war rechtm\u00e4\u00dfig. Die Richter bejahten den Vorleistungscharakter der hohen Darlehenszinsen im Erstjahr, da die Zinsen als Vorleistung f\u00fcr die \u00dcberlassung des Darlehens in der restlichen Darlehenslaufzeit anzusehen seien. Die Kl\u00e4gerin habe im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensverh\u00e4ltnisses keinen vertraglichen Anspruch auf anteilige R\u00fcckerstattung der bis zum Beendigungszeitpunkt bereits gezahlten Zinsen gehabt. Hierauf kam es im vorliegenden Fall jedoch nicht an, da eine vorzeitige K\u00fcndigung und somit eine teilweise R\u00fcckforderung bisher gezahlter Zinsen nicht m\u00f6glich war.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Ob etwas anderes gilt, wenn die Parteien mit der Vereinbarung eines fallenden Zinssatzes beabsichtigen, ein prognostiziertes Absinken des allgemeinen Marktzinssatzes f\u00fcr Kapital\u00fcberlassungen w\u00e4hrend der Darlehenslaufzeit widerzuspiegeln, bedurfte hier keiner Entscheidung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktive Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinss\u00e4tzen Rechtslage Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind in der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu aktivieren, soweit sie Ausgaben f\u00fcr eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin nahm bei einer Bank so genannte Step-down-Gelder auf, die mit fallenden Zinss\u00e4tzen verzinst wurden (1. Jahr: 7,5 %; 10. Jahr: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aktive-rechnungsabgrenzung-bei-darlehen-mit-fallenden-zinssatzen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Aktive Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinss\u00e4tzen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[383,382,384],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/723"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=723"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/723\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=723"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=723"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=723"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}