{"id":72560,"date":"2023-09-03T10:41:42","date_gmt":"2023-09-03T08:41:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=72560"},"modified":"2023-09-03T10:41:42","modified_gmt":"2023-09-03T08:41:42","slug":"herstellerin-von-diesel-pkw-zu-schadensersatz-wegen-der-verwendung-eines-sog-thermofensters-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/herstellerin-von-diesel-pkw-zu-schadensersatz-wegen-der-verwendung-eines-sog-thermofensters-verurteilt\/","title":{"rendered":"Herstellerin von Diesel-Pkw zu Schadensersatz wegen der Verwendung eines sog. Thermofensters verurteilt"},"content":{"rendered":"\n<h2 id=\"h-oberlandesgericht-karlsruhe-wendet-erstmals-die-neue-rechtsprechung-des-bundesgerichtshofs-an-und-verurteilt-die-herstellerin-von-diesel-pkw-zu-schadensersatz-wegen-der-verwendung-eines-sog-thermofensters\">Oberlandesgericht Karlsruhe wendet erstmals die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an und verurteilt die Herstellerin von Diesel-Pkw zu Schadensersatz wegen der Verwendung eines sog. Thermofensters<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 22.08.2023 eine Pkw-Herstellerin in zwei F\u00e4llen wegen unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit diesen Urteilen f\u00fcr die Haftung von Pkw-Herstellern erstmals die blo\u00df fahrl\u00e4ssige Verwendung einer Abschalteinrichtung, hier eines sog. Thermofensters, ausreichen lassen (8 U 86\/21 und 8 U 271\/21). Der Senat ist damit den Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 (C-100\/21) und des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 (insbes. VIa ZR 335\/21) gefolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>In einer dritten Entscheidung (8 U 236\/21) hat der Senat die Klage wegen fehlenden Schadens des Kl\u00e4gers abgewiesen sowie in einem vierten Verfahren (8 U 325\/21) die Einholung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens angeordnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei s\u00e4mtlichen Fahrzeugen handelt es sich um solche mit 3.0-Liter-Dieselmotoren der Schadstoffklasse EU 5, die mit einem sog. Thermofenster ausgestattet sind. Bei diesem \u201eFenster\u201c handelt es sich um einen festgelegten Temperaturbereich, innerhalb dessen die R\u00fcckf\u00fchrung von Abgasen in den Motor uneingeschr\u00e4nkt funktioniert. Mithilfe dieser Abgasr\u00fcckf\u00fchrung werden die Stickoxide reduziert, um den Grenzwert der EU 5-Norm einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferhalb dieses Temperaturbereichs wird die Abgasr\u00fcckf\u00fchrung dagegen abgesenkt mit der Folge, dass der Grenzwert f\u00fcr Stickoxide nicht mehr eingehalten wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Thermofenster reicht in den entschiedenen F\u00e4llen von 17 bzw. 18\u00b0C bis 30 bzw. 33\/34\u00b0C. Die Temperaturen des Pr\u00fcfstands, wo die Werte zur Erlangung der Typgenehmigung gemessen werden, sind auf 20 bis 30\u00b0C normiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Senat hatte bereits fr\u00fcher entschieden, dass es sich bei solchen Thermofenstern trotz ihrer weiten Verbreitung um eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung handelt und sich der Hersteller insoweit nicht auf Gesichtspunkte des Motorschutzes berufen kann (Urteil vom 14.05.2021 \u2013 8 U 14\/20, juris, Rn. 47). Nach der aufgrund der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs nunmehr anwendbaren Vorschrift des \u00a7 823 Abs. 2 BGB (i. V. m. \u00a7\u00a7 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV) setzt eine Haftung des Pkw-Herstellers f\u00fcr die Verwendung einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung keine vors\u00e4tzliche sittenwidrige Sch\u00e4digung mehr voraus, sondern es gen\u00fcgt einfache Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Senat im Anschluss an die nunmehr vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien angenommen. Der Pkw-Herstellerin ist es nicht gelungen, die insoweit gegen sie bestehende Verschuldensvermutung zu widerlegen. Insbesondere ist der Senat nicht ihrer Argumentation gefolgt, dass sie sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe, weil das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nach ihrer Behauptung die Typgenehmigung auch dann erteilt h\u00e4tte, wenn sie das Thermofenster im Typgenehmigungsverfahren im Einzelnen offengelegt h\u00e4tte. Der Senat hat dahinstehen lassen, ob dies so gewesen w\u00e4re, nachdem die Herstellerin schon nicht hinreichend behauptet hat, dass die f\u00fcr sie handelnden verantwortlichen Personen tats\u00e4chlich einem Irrtum unterlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Senat hat die Herstellerin in den beiden Verfahren, die zu ihrer Verurteilung gef\u00fchrt haben, zur Zahlung eines Differenzschadens von 5.865 Euro bzw. 803,94 Euro verurteilt. Der geringere Schadensersatzbetrag im zweiten Fall beruht darauf, dass sich der Kl\u00e4ger in diesem Fall f\u00fcr die umfangreich gefahrenen Kilometer Nutzungsersatz sowie den Erl\u00f6s aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Fahrzeugs anrechnen lassen musste.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem dritten Verfahren hat der Senat die Klage abgewiesen, weil der Kl\u00e4ger einen Schaden nicht dargelegt hat. Trotz Aufforderung hat der Kl\u00e4ger dem Senat den Kilometerstand des Fahrzeugs nicht mitgeteilt, sodass im konkreten Fall nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Kl\u00e4ger mit dem Fahrzeug so viel gefahren war, dass ihm ein Schaden nicht mehr verblieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem vierten entschiedenen Verfahren hat der Senat noch kein Urteil verk\u00fcndet, sondern die Einholung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens \u00fcber die Behauptung des Kl\u00e4gers angeordnet, in dem streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeug mit einem Motor des Entwicklungsauftrags EA 896gen2 komme eine pr\u00fcfstandbezogene Abschalteinrichtung in Form einer Lenkwinkelerkennung zum Einsatz, die erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Pr\u00fcfstand befinde oder nicht. Liege der Einschlag des Lenkrads unter 15 Grad, nehme die Software eine Abgaspr\u00fcfung an und regle die Stickoxid-Emissionen nach unten; werde hingegen das Lenkrad mehr als 15 Grad bewegt, sei ein stark erh\u00f6hter Stickoxid-Aussto\u00df festzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht der Gesamtumst\u00e4nde konnte der Senat nicht (mehr) davon ausgehen, dass der Kl\u00e4ger diese Behauptung ohne hinreichende Anhaltspunkte aufgestellt hat. F\u00fcr den Fall, dass sich die Behauptung des Kl\u00e4gers best\u00e4tigen sollte, k\u00e4me eine Haftung der Herstellerin in Betracht, die \u00fcber die Haftung f\u00fcr das Thermofenster hinausginge.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision gegen die drei Urteile wurde nicht zugelassen. Die Urteile in den Verfahren 8 U 271\/21 und 8 U 236\/21 sind damit rechtskr\u00e4ftig. Gegen das Urteil im Verfahren 8 U 86\/21 kann hingegen binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2023, Aktenzeichen: 8 U 86\/21 (Vorinstanz: Landgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 3 O 256\/18)<\/p>\n\n\n\n<p>Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2023, Aktenzeichen: 8 U 271\/21 (Vorinstanz: Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 3 O 210\/20)<\/p>\n\n\n\n<p>Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2023, Aktenzeichen: 8 U 236\/21 (Vorinstanz: Landgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 4 O 289\/20)<\/p>\n\n\n\n<p>Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, Aktenzeichen: 8 U 325\/21 (Vorinstanz: Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 4 O 41\/21)<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 23.08.2023 zu den Urteilen 8 U 86\/21 u. a. vom 22.08.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oberlandesgericht Karlsruhe wendet erstmals die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an und verurteilt die Herstellerin von Diesel-Pkw zu Schadensersatz wegen der Verwendung eines sog. Thermofensters Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 22.08.2023 eine Pkw-Herstellerin in zwei F\u00e4llen wegen unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der 8. 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