{"id":72654,"date":"2023-09-18T12:39:13","date_gmt":"2023-09-18T10:39:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=72654"},"modified":"2023-09-18T12:39:13","modified_gmt":"2023-09-18T10:39:13","slug":"das-neue-kmu-entlastungspaket-der-eu-kommission-die-19-massnahmen-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-neue-kmu-entlastungspaket-der-eu-kommission-die-19-massnahmen-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"Das neue KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission: Die 19 Ma\u00dfnahmen im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 12.09.2023 hat die EU-Kommission ihr <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_23_4409\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">KMU-Entlastungspaket<\/a> vorgestellt. Der DStV listet nachfolgend s\u00e4mtliche 19 darin enthaltenen Einzelma\u00dfnahmen auf, die, in unterschiedlicher Gewichtung, den Alltag von Berufsstand und Mandant vereinfachen sollen. Schwerpunkt f\u00fcr den DStV sind die Ma\u00dfnahmen 1, 9 und 14.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-ubersicht-der-19-einzelmassnahmen-des-neuen-kmu-entlastungspakets-der-eu-kommission\">\u00dcbersicht der 19 Einzelma\u00dfnahmen des neuen KMU-Entlastungspakets der EU-Kommission<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 1:<\/strong> Die EU-Kommission schl\u00e4gt eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vor, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften eingef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 2:<\/strong> Die EU-Kommission ber\u00fccksichtigt spezifische KMU-freundliche Bestimmungen in neuen Legislativvorschl\u00e4gen systematisch, soweit dies angemessen und gerechtfertigt sind und den Zielen der Unionspolitik entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 3:<\/strong> Die EU-Kommission ernennt einen besonderen KMU-Beauftragten der EU, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und ber\u00e4t und die Interessen von KMU nach au\u00dfen vertritt. Der KMU-Beauftragte ist der Pr\u00e4sidentin direkt unterstellt, erstattet aber auch dem f\u00fcr den Binnenmarkt zust\u00e4ndigen Kommissionsmitglied Bericht \u00fcber alle KMU bezogenen T\u00e4tigkeiten, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der GD GROW, welche die Arbeit des Beauftragten unterst\u00fctzen, durchf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 4:<\/strong> Die EU-Kommission stellt sicher, dass der KMU-Beauftragte der EU an Anh\u00f6rungen des Ausschusses f\u00fcr Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen teilnimmt, die sich stark auf KMU auswirken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 5:<\/strong> Die EU-Kommission f\u00f6rdert gemeinsam mit dem EU-Parlament und dem Rat der EU die Bewertung der Auswirkungen wesentlicher \u00c4nderungen an den Kommissionsvorschl\u00e4gen auf KMU und Wettbewerbsf\u00e4higkeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 6:<\/strong> Die EU-Kommission arbeitet mit Exekutivagenturen und dezentralen Agenturen zusammen, um bew\u00e4hrte Verfahren f\u00fcr die Unterst\u00fctzung von KMU zu ermitteln und zu f\u00f6rdern, damit KMU die Dienste der Agenturen leichter in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 7:<\/strong> Die EU-Kommission f\u00f6rdert in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Experimente und Innovation in Start-ups durch Reallabore.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 8:<\/strong> Die EU-Kommission f\u00fchrt bis Ende 2023 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das technische System f\u00fcr die einmalige Erfassung ein und weitet den Anwendungsbereich des einheitlichen digitalen Zugangstors unter Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse der KMU auf neue Verfahren aus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 9:<\/strong> Die EU-Kommission legt im Oktober 2023 als Teil eines systematischen und wiederkehrenden Zyklus zusammen mit dem Arbeitsprogramm den n\u00e4chsten Satz Vorschl\u00e4ge zur Rationalisierung der Berichtspflichten einschlie\u00dflich der oben erw\u00e4hnten Ma\u00dfnahmen vor, um das Ziel einer Verringerung der Berichtspflichten um 25 % zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 10:<\/strong> schl\u00e4gt eine neue Verordnung \u00fcber Zahlungsverzug vor, um die EU-Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung von Zahlungsverzug im Gesch\u00e4ftsverkehr erheblich zu versch\u00e4rfen. Die Kommission schl\u00e4gt im Rahmen des KMU-Entlastungspakets eine \u00dcberarbeitung der Vorschriften zum Zahlungsverzug vor, wobei die bestehende Richtlinie \u00fcber den Zahlungsverzug durch eine Verordnung mit verbindlichen Zahlungsfristen von h\u00f6chstens 30 Tagen f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge ersetzt werden soll. In dieser Richtlinie ist die Zahlung von Entsch\u00e4digungsgeb\u00fchren und Zinsen bei Zahlungsverzug automatisch vorgesehen. Zudem wird es f\u00fcr Unternehmen einfacher, ihre Rechte geltend zu machen, indem der Aufwand verringert und der Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf durch Mediationsverfahren erleichtert wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 11:<\/strong> Die EU-Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten bis Oktober 2023 dazu \u00fcber die ma\u00dfgebliche InvestEU-Governance-Struktur, der nationalen InvestEU-Komponente zus\u00e4tzliche Mittel zuzuweisen und ARF-Beitr\u00e4ge zu InvestEU vereinfachen, indem sie zus\u00e4tzliche Beratung zur Anwendung des Grundsatzes \u201eVermeidung erheblicher Beeintr\u00e4chtigungen\u201c bereitstellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 12:<\/strong> Die EU-Kommission arbeitet mit dem EIF daran, im Laufe des Jahres 2024 eine Pilotfazilit\u00e4t aufzubauen, damit Exportkreditagenturen KMU bei deren Handel mit der Ukraine unterst\u00fctzen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 13:<\/strong> Die EU-Kommission f\u00f6rdert die Anwendung standardisierter Vorschriften und Bedingungen, die f\u00fcr KMU geeignet sind, f\u00fcr die Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge, um die Beteiligung von KMU an der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 14:<\/strong> Die EU-Kommission stellt einen einfachen und standardisierten Rahmen f\u00fcr KMU zur Berichterstattung \u00fcber ESG-Aspekte sicher, bei dem das Risiko begrenzt wird, dass Offenlegungspflichten im Anwendungsbereich der CSRD f\u00fcr nicht b\u00f6rsennotierte KMU, die Teil der Wertsch\u00f6pfungskette von Unternehmen sind, Folgen haben und gew\u00e4hrleisten, dass z\u00fcgig freiwillige Standards f\u00fcr nicht b\u00f6rsennotierte KMU bereitgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 15:<\/strong> Die EU-Kommission ermutigt Finanzinstitute, die gr\u00fcne Finanzierung von KMU in ihre Gesch\u00e4ftsmodelle aufzunehmen, indem sie<\/p>\n\n\n\n<ul><li>einen Standard f\u00fcr oder eine Definition von gr\u00fcnen Darlehen, insbesondere f\u00fcr KMU, erarbeitet, die auf den folgenden Empfehlungen der Europ\u00e4ischen Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde beruht;<\/li><li>eine KMU-freundlichen Anpassung der Quote gr\u00fcner Verm\u00f6genswerte bewertet, die bei einer k\u00fcnftigen Aktualisierung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts \u00fcber die Offenlegungspflichten ber\u00fccksichtigt werden soll.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 16:<\/strong> Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Talentpools und eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangeh\u00f6rigen bis zum 4. Quartal 2023 vor, um dem Fachkr\u00e4ftemangel in der EU zu begegnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 17:<\/strong> Die EU-Kommission arbeitet im Rahmen von Sensibilisierungs-, Mentoring- und Coaching-Kampagnen mit Gruppen zusammen, deren ungenutztes unternehmerisches Potenzial nach wie vor hoch ist, wie beispielsweise Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 18:<\/strong> Die EU-Kommission ber\u00fccksichtigt die Anforderungen von Unternehmen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition \u00fcberschreiten, sowie auch des breiten Spektrums der Mid Caps, und bis Ende des Jahres 2023<\/p>\n\n\n\n<ul><li>die Auswirkungen der hohen Inflation und der l\u00e4ngerfristigen Produktivit\u00e4tssteigerungen analysieren, sowie auch der Wechselwirkung mit etwaigen zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Mid9 Caps, um \u2013 sofern gerechtfertigt \u2013 die finanziellen Schwellenwerte der derzeitigen KMU-Definition anzuheben;<\/li><li>eine harmonisierte Definition f\u00fcr kleine Mid Caps erarbeiten;<\/li><li>anschlie\u00dfend die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um einer \u00fcberarbeiteten KMU-Definition in den einschl\u00e4gigen Rechtsakten Rechnung zu tragen;<\/li><li>einen auf der Definition f\u00fcr kleine Mid Caps beruhenden Datensatz erstellen und potenzielle Ma\u00dfnahmen bewerten, um diese Unternehmen bei ihrem Wachstum zu f\u00f6rdern (einschlie\u00dflich die m\u00f6gliche Anwendung bestimmter Ma\u00dfnahmen in angepasster Form zugunsten von KMU).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahme 19:<\/strong> Die EU-Kommission bewertet die Rahmenbedingungen f\u00fcr Unternehmens\u00fcbertragungen in den Mitgliedstaaten zusammen mit dem Netz der KMU-Beauftragten bis zum 2. Quartal 2024.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 14.09.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 12.09.2023 hat die EU-Kommission ihr KMU-Entlastungspaket vorgestellt. Der DStV listet nachfolgend s\u00e4mtliche 19 darin enthaltenen Einzelma\u00dfnahmen auf, die, in unterschiedlicher Gewichtung, den Alltag von Berufsstand und Mandant vereinfachen sollen. 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