{"id":72675,"date":"2023-09-24T12:46:43","date_gmt":"2023-09-24T10:46:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=72675"},"modified":"2023-09-24T12:46:43","modified_gmt":"2023-09-24T10:46:43","slug":"bfh-zu-videoverhandlungen-alle-richter-muessen-sichtbar-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zu-videoverhandlungen-alle-richter-muessen-sichtbar-sein\/","title":{"rendered":"BFH zu Videoverhandlungen: Alle Richter m\u00fcssen sichtbar sein"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt ist, wenn w\u00e4hrend \u00fcberwiegender Teile der m\u00fcndlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats zu sehen ist.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Findet eine m\u00fcndliche Verhandlung per Videokonferenz statt, so m\u00fcssen die Kameraeinstellungen so gew\u00e4hlt werden, dass alle beteiligten Richter zu sehen sind. Ist das nicht der Fall, ist das Gericht nicht vorschriftsm\u00e4\u00dfig besetzt und verletzt das Recht der Beteiligten auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Dies hat jedenfalls der Bundesfinanzhof mit seinem Beschluss vom 30. Juni 2023 festgestellt (Az. <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzhof.de\/de\/entscheidung\/entscheidungen-online\/detail\/STRE202310141\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">V B 13\/22<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im zugrundeliegenden Verfahren fand die m\u00fcndliche Verhandlung vor dem FG M\u00fcnster per Videokonferenz statt. Dabei wurde nur eine einzelne Kamera eingesetzt, bei der f\u00fcr etwa zwei Drittel der Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats zu sehen gewesen ist, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Richter \u2013 auch der jeweils aktuell sprechende Richter \u2013 nicht zu sehen waren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger legte nach erfolgloser Revisionseinlegung nun eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ein. Sein Argument: es sei nicht m\u00f6glich gewesen, das Verhalten der Richter zu beobachten und so einer finalen rechtlichen Analyse zu unterziehen. Er sei daher in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dem hat der BFH nun stattgegeben. Er stellte fest, dass hier das Gericht nicht vorschriftsgem\u00e4\u00df besetzt war. Er f\u00fchrte aus, dass bei einer m\u00fcndlichen Verhandlung per Videokonferenz f\u00fcr alle Beteiligten feststellbar sein m\u00fcsse, ob die beteiligten Richter in der Lage seien, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen. Dazu m\u00fcssten folglich alle Richter sichtbar sein. Dass dies nicht der Fall ist, wenn w\u00e4hrend eines Gro\u00dfteils der Verhandlung die Kamera nur auf den Vorsitzenden Richter gerichtet ist, liegt auf der Hand. Den absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Besetzung aus \u00a7 119 Nr. 1 FGO sah der BFH daher als gegeben an.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gr\u00fcnde: Gesetzentwurf zur F\u00f6rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bemerkenswert ist, dass sich der BFH in seinen Gr\u00fcnden nicht nur auf vergangene Rechtsprechung und bestehende Gesetze beruft, sondern den Blick in die Zukunft richtet: das Gericht nimmt ma\u00dfgeblich Bezug auf den Entwurf des Gesetzes zur F\u00f6rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 26.05.2023. In dessen Gesetzesbegr\u00fcndung hei\u00dft es ausdr\u00fccklich, dass jeder Verfahrensbeteiligte und das Gericht die M\u00f6glichkeit haben muss, alle anderen Verfahrensbeteiligten und die Mitglieder des Gerichts zu jedem Zeitpunkt der Verhandlung sowohl visuell als auch akustisch wahrzunehmen (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/brd\/2023\/0228-23.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">BR-Drucks 228\/23<\/a>, S. 49). Dies sieht der BFH offenbar als Best\u00e4tigung daf\u00fcr, dass dieselben Ma\u00dfst\u00e4be schon jetzt bei der Frage angelegt werden m\u00fcssen, ob ein in Videokonferenz verhandelndes Gericht vorschriftsm\u00e4\u00dfig besetzt war.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-kein-disponibles-recht-keine-rugepraklusion\">Kein disponibles Recht, keine R\u00fcgepr\u00e4klusion<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcbrigens tat es der Sache des Kl\u00e4gers keinen Abbruch, dass er diese Videoeinstellungen erst im Nichtzulassungsverfahren r\u00fcgte: bei der vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Besetzung des Gerichts handele es sich nach Ansicht des BFH um eine Garantie, deren Einhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse liege und deren Risiko nicht auf die Parteien abgew\u00e4lzt werden d\u00fcrfe. Sie sei nicht von den Parteien abdingbar, sodass eine R\u00fcgepr\u00e4klusion nach \u00a7 295 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen gewesen sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies d\u00fcrfte sicherlich nicht die letzte (h\u00f6chstgerichtliche) Entscheidung zum Themenschwerpunkt gewesen sein, wie die jeweils einschl\u00e4gigen Verfahrensvorschriften in einer Videoverhandlung umgesetzt werden k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Diese Entscheidung ist aber sicher wegweisend, da sie mit der vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Besetzung des Gerichts und dem Recht auf gesetzlichen Richter rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze thematisiert, die f\u00fcr alle Gerichtsbarkeiten gelten und einen zentralen Baustein unseres rechtsstaatlichen Verfahrens darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BRAK, Mitteilung vom 19.09.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt ist, wenn w\u00e4hrend \u00fcberwiegender Teile der m\u00fcndlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats zu sehen ist. Findet eine m\u00fcndliche Verhandlung per Videokonferenz statt, so m\u00fcssen die Kameraeinstellungen so gew\u00e4hlt werden, dass alle beteiligten Richter zu sehen sind. Ist das nicht der Fall, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zu-videoverhandlungen-alle-richter-muessen-sichtbar-sein\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH zu Videoverhandlungen: Alle Richter m\u00fcssen sichtbar sein<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-72675","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72675","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=72675"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72675\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=72675"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=72675"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=72675"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}