{"id":72853,"date":"2023-10-15T12:59:08","date_gmt":"2023-10-15T10:59:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=72853"},"modified":"2023-10-15T12:59:08","modified_gmt":"2023-10-15T10:59:08","slug":"zur-unzulaessigkeit-einer-durch-einen-steuerberater-nach-dem-01-01-2023-per-fax-erhobenen-klage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-unzulaessigkeit-einer-durch-einen-steuerberater-nach-dem-01-01-2023-per-fax-erhobenen-klage\/","title":{"rendered":"Zur Unzul\u00e4ssigkeit einer durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobenen Klage"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Eine durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzul\u00e4ssig, wenn der Registrierungsbrief f\u00fcr das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der derzeit in vielen Verfahren streitigen Frage einer Klageerhebung per Fax durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 besch\u00e4ftigte sich der 14. Senat des Finanzgerichts D\u00fcsseldorf.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4ger wurden bei ihrer Klageerhebung durch einen Steuerberater vertreten. Dieser reichte die Klage im Januar 2023 per Fax bei Gericht ein. Den zur Registrierung erforderlichen Brief mit dem Registrierungscode f\u00fcr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (\u201ebeSt\u201c) hatte der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Die Steuerberaterkammer hatte dazu vorab ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass die Briefe voraussichtlich in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 in f\u00fcnf Tranchen und alphabetischer Reihenfolge (der Namen) versandt w\u00fcrden. Zudem wurde auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen, sich bereits im Vorfeld der Versendung der Registrierungsbriefe f\u00fcr die Priorisierung, die sog. Fast Lane, anzumelden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4ger argumentierten, dass ihre Klage zul\u00e4ssigerweise per Fax erhoben worden sei, da ihr Steuerberater ohne den Registrierungsbrief das beSt aus technischen Gr\u00fcnden nicht habe nutzen k\u00f6nnen. Am 14.06.2023 wies das Gericht die Kl\u00e4ger auf den Beschluss des BFH vom 28.04.2023 (Az. XI B 101\/22) zur Nutzungspflicht des beSt und auf die M\u00f6glichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hin. Die Klageschrift ging danach erneut \u2013 dieses Mal \u00fcber das beSt \u2013 am 26.06.2023 bei Gericht ein. Mit Schriftsatz vom 14.08.2023 trug der Steuerberater u. a. vor, erst am letzten Tag der Klagefrist mit der Klageerhebung beauftragt worden zu sein. Aufgrund der kurzen Zeit sei es ihm dann nicht m\u00f6glich gewesen, sich im Detail mit dem Fast-Lane-Verfahren zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der 14. Senat hat die Klage als unzul\u00e4ssig abgewiesen, da sie per Fax erhoben wurde. Dies entspreche nicht der in \u00a7 52d FGO vorgeschriebenen Form. Danach m\u00fcssen Steuerberater ab dem 01.01.2023 u. a. Klageschriften als elektronisches Dokument \u00fcbermitteln. Diese aktive Nutzungspflicht f\u00fcr das beSt bestehe f\u00fcr alle Steuerberater ab dem Jahr 2023. Das gelte bei Auslegung der Norm unabh\u00e4ngig davon, wann die Registrierungsbriefe den jeweiligen Steuerberatern zugegangen seien. Aufgrund der M\u00f6glichkeit des Fast-Lane-Verfahrens werde eine Klageerhebung nicht unm\u00f6glich oder unzumutbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Senat abgelehnt. Zwar treffe die Kl\u00e4ger bzw. deren Steuerberater aufgrund der besonderen Umst\u00e4nde des Falles (u. a. kurzfristige Bevollm\u00e4chtigung) kein Verschulden daran, die Klageschrift im Januar nicht als elektronisches Dokument \u00fcbermittelt zu haben. Allerdings h\u00e4tten die Kl\u00e4ger die Wiedereinsetzungsgr\u00fcnde nicht innerhalb der zweiw\u00f6chigen Antragsfrist nach Wegfall des Hindernisses dargelegt. Die Antragsfrist habe sp\u00e4testens am Tag nach dem Hinweis des Gerichts vom 14.06.2023 begonnen. Erst mit Schriftsatz vom 14.08.2023 und damit au\u00dferhalb der Frist seien die Wiedereinsetzungsgr\u00fcnde dargelegt worden. Denn erst in diesem Schriftsatz habe der Steuerberater erstmalig vorgetragen, warum er das Fast-Lane-Verfahren aufgrund der besonderen Umst\u00e4nde ausnahmsweise nicht habe nutzen k\u00f6nnen. Dass dieser Umstand entscheidend f\u00fcr eine Wiedereinsetzung sein w\u00fcrde, habe sich aber unmissverst\u00e4ndlich aus dem BFH-Beschluss vom 28.04.2023, auf den das Gericht hingewiesen habe, ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: FG D\u00fcsseldorf, Mitteilung vom 12.10.2023 zum Urteil 14 K 125\/23 E vom 17.08.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzul\u00e4ssig, wenn der Registrierungsbrief f\u00fcr das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war. Mit der derzeit in vielen Verfahren streitigen Frage einer Klageerhebung per Fax durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 besch\u00e4ftigte sich der 14. Senat des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-unzulaessigkeit-einer-durch-einen-steuerberater-nach-dem-01-01-2023-per-fax-erhobenen-klage\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Unzul\u00e4ssigkeit einer durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobenen Klage<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72853"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=72853"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72853\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=72853"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=72853"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=72853"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}