{"id":72921,"date":"2023-11-04T17:02:31","date_gmt":"2023-11-04T15:02:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=72921"},"modified":"2023-11-04T17:02:31","modified_gmt":"2023-11-04T15:02:31","slug":"steuerliches-einlagekonto-bfh-vereinfacht-weg-zum-bundesverfassungsgericht-bei-verletzung-des-gesetzlichen-richters","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliches-einlagekonto-bfh-vereinfacht-weg-zum-bundesverfassungsgericht-bei-verletzung-des-gesetzlichen-richters\/","title":{"rendered":"<strong>Steuerliches Einlagekonto: BFH vereinfacht Weg zum Bundesverfassungsgericht bei Verletzung des gesetzlichen Richters<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage, mit der lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) geltend gemacht wird, nicht zul\u00e4ssig ist. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auswirkungen auf die Praxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kl\u00e4ger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihren Fall zu Unrecht nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung einer Unionsrechtsfrage vorgelegt und sie hierdurch ihrem gesetzlichen Richter entzogen, k\u00f6nnen unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Sie m\u00fcssen nicht zuvor noch eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist ein Grundrecht, das in Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG verankert ist. Es bedeutet, dass jeder B\u00fcrger in einem Verfahren vor einem unabh\u00e4ngigen und unparteiischen Gericht seine Rechte und Pflichten geltend machen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitfall ging es um die Besteuerung von Sportwetten. Die Kl\u00e4gerin r\u00fcgte, dass die Besteuerung gegen Unionsrecht verst\u00f6\u00dft. Sie beantragte, das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der BFH folgte dem Antrag nicht und wies die Klage ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin erhob daraufhin eine Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des BFH. Sie argumentierte, dass der BFH seine Pflicht zur Vorlage an den EuGH verletzt habe. Dadurch sei sie in verfassungswidriger Weise ihrem gesetzlichen Richter entzogen worden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Entscheidung des BFH<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH hat die Nichtigkeitsklage als unzul\u00e4ssig abgewiesen. Er hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn das Gericht nicht vorschriftsm\u00e4\u00dfig besetzt ist, z. B. bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Gesch\u00e4ftsverteilung. Die fehlerhafte Handhabung einer Vorlageverpflichtung hingegen k\u00f6nne nicht im Wege der Nichtigkeitsklage vorgebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folgen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des BFH vereinfacht den Weg zum BVerfG f\u00fcr Kl\u00e4ger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihre Rechte verletzt, indem er einen Unionsrechtsversto\u00df nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Sie m\u00fcssen nicht mehr zun\u00e4chst eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben, sondern k\u00f6nnen ihre Verfassungsbeschwerde direkt beim BVerfG einreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage, mit der lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) geltend gemacht wird, nicht zul\u00e4ssig ist. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht. 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