{"id":73105,"date":"2023-11-26T14:08:05","date_gmt":"2023-11-26T12:08:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73105"},"modified":"2023-11-26T14:08:05","modified_gmt":"2023-11-26T12:08:05","slug":"startups-koennen-beschaeftigte-besser-am-wirtschaftlichen-erfolg-beteiligen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/startups-koennen-beschaeftigte-besser-am-wirtschaftlichen-erfolg-beteiligen\/","title":{"rendered":"Startups k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte besser am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das heute vom Bundestag beschlossen wurde, sieht eine Reihe von Verbesserungen f\u00fcr die Mitarbeiterbeteiligung bei Startups vor. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen wird vereinfacht und attraktiver.<\/strong>&nbsp;Bisher mussten Mitarbeiter, die Unternehmensanteile erhalten hatten, diese auch dann versteuern, wenn sie das Unternehmen noch vor dem Gewinneintritt verlie\u00dfen. Das f\u00fchrte dazu, dass Mitarbeiterbeteiligungen f\u00fcr viele Besch\u00e4ftigte unattraktiv waren. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht nun vor, dass Steuern auf \u00fcberlassene Unternehmensanteile erst f\u00e4llig werden, wenn wirklich Gewinne realisiert werden. Dies gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel.<\/li><li><strong>Auch vinkulierte Anteile werden steuerlich beg\u00fcnstigt.<\/strong>&nbsp;Vinkulierte Anteile sind Anteile, die nicht an Dritte \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Sie werden in der Praxis h\u00e4ufig bei Mitarbeiterbeteiligungen verwendet. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht nun vor, dass auch vinkulierte Anteile steuerlich beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li><strong>Auch gr\u00f6\u00dfere und \u00e4ltere Startups k\u00f6nnen von den Neuregelungen profitieren.<\/strong>&nbsp;Bisher galten die Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung nur f\u00fcr Startups, die noch nicht l\u00e4nger als sieben Jahre am Markt waren und weniger als 250 Mitarbeiter besch\u00e4ftigten. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht nun vor, dass auch gr\u00f6\u00dfere und \u00e4ltere Startups von den Neuregelungen profitieren k\u00f6nnen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Verbesserungen d\u00fcrften die Mitarbeiterbeteiligung bei Startups in Deutschland deutlich attraktiver machen. Sie d\u00fcrften dazu beitragen, dass Startups im internationalen Wettbewerb um die besten Talente gute Leute gewinnen und halten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach einer Bitkom-Umfrage aus diesem Jahr w\u00e4ren f\u00fcr drei Viertel (73 Prozent) der Startups eine h\u00f6here Attraktivit\u00e4t von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wichtig. Bislang beteiligen 4 von 10 (38 Prozent) Besch\u00e4ftigte am Unternehmen, weitere 48 Prozent k\u00f6nnen sich das in der Zukunft vorstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Neuregelungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes d\u00fcrften dazu beitragen, dass diese Zahlen in Zukunft steigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das heute vom Bundestag beschlossen wurde, sieht eine Reihe von Verbesserungen f\u00fcr die Mitarbeiterbeteiligung bei Startups vor. 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