{"id":73367,"date":"2024-01-03T13:38:28","date_gmt":"2024-01-03T11:38:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73367"},"modified":"2024-01-03T13:38:28","modified_gmt":"2024-01-03T11:38:28","slug":"neue-grenzen-buchfuehrungspflicht-istversteuerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neue-grenzen-buchfuehrungspflicht-istversteuerung\/","title":{"rendered":"Neue Grenzen: Buchf\u00fchrungspflicht + Istversteuerung"},"content":{"rendered":"\n<p>Zum Jahresbeginn wurden zwei wichtige Grenzbetr\u00e4ge im deutschen Steuerrecht angehoben, die f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen von besonderer Bedeutung sind: die Grenzen f\u00fcr die Buchf\u00fchrungspflicht und f\u00fcr die Ist-Versteuerung. Hier sind die Details und einige Tipps, wie Sie als Unternehmer darauf reagieren k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<h3>1. <strong>Erh\u00f6hung der Grenzen f\u00fcr die Buchf\u00fchrungspflicht:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Grenzen f\u00fcr die Buchf\u00fchrungspflicht nach \u00a7 141 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO). Ihr Unternehmen ist von der Buchf\u00fchrungspflicht befreit, wenn:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der Gesamtumsatz nicht mehr als 800.000 \u20ac (vorher 600.000 \u20ac) im Kalenderjahr betr\u00e4gt, oder<\/li><li>Der Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mehr als 80.000 \u20ac (vorher 60.000 \u20ac) betr\u00e4gt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten dieselben Grenzen f\u00fcr Umsatz und Gewinn, zus\u00e4tzlich ist die selbstbewirtschaftete Fl\u00e4che mit einem Wirtschaftswert von nicht mehr als 25.000 \u20ac zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr Sie?<\/strong> Wenn Ihr Unternehmen unter diese Grenzen f\u00e4llt, k\u00f6nnen Sie die einfacher zu handhabende Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung anstelle der doppelten Buchf\u00fchrung verwenden. Dies kann den administrativen Aufwand erheblich reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<h3>2. <strong>Erh\u00f6hung der Grenze f\u00fcr die Ist-Versteuerung:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig wurde die Grenze f\u00fcr die Ist-Versteuerung nach \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) angehoben. Ab 2024 k\u00f6nnen Unternehmen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 \u20ac betragen hat. Dies ist eine Erh\u00f6hung um 200.000 \u20ac gegen\u00fcber der bisherigen Grenze von 600.000 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vorteile der Ist-Versteuerung:<\/strong> Die Ist-Versteuerung kann Ihre Liquidit\u00e4t verbessern, da die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abgef\u00fchrt werden muss, nicht bereits bei Rechnungsstellung.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was Sie tun sollten:<\/h3>\n\n\n\n<ol><li><strong>\u00dcberpr\u00fcfen Sie Ihre Zahlen:<\/strong> Ermitteln Sie Ihren Umsatz und Gewinn f\u00fcr das letzte Jahr und pr\u00fcfen Sie, ob Sie unter die neuen Grenzen fallen.<\/li><li><strong>Informieren Sie Ihr Finanzamt:<\/strong> Wenn Sie bisher buchf\u00fchrungspflichtig waren und nun unter die neuen Grenzen fallen, informieren Sie Ihr Finanzamt proaktiv. Legen Sie dar, dass Sie nicht mehr buchf\u00fchrungspflichtig sind und bitten Sie um Best\u00e4tigung.<\/li><li><strong>Anpassung der Steuerpraxis:<\/strong> Wenn Sie nun die Ist-Versteuerung nutzen k\u00f6nnen, passen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend an. Dies kann Ihre Liquidit\u00e4t positiv beeinflussen.<\/li><li><strong>Beratung einholen:<\/strong> Bei Unsicherheiten oder zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Diese Anpassungen bieten Chancen f\u00fcr kleinere Unternehmen, ihre administrativen Lasten zu verringern und ihre Liquidit\u00e4t zu verbessern. Es ist wichtig, dass Sie sich \u00fcber diese \u00c4nderungen informieren und entsprechend handeln, um die Vorteile f\u00fcr Ihr Unternehmen zu maximieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Jahresbeginn wurden zwei wichtige Grenzbetr\u00e4ge im deutschen Steuerrecht angehoben, die f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen von besonderer Bedeutung sind: die Grenzen f\u00fcr die Buchf\u00fchrungspflicht und f\u00fcr die Ist-Versteuerung. Hier sind die Details und einige Tipps, wie Sie als Unternehmer darauf reagieren k\u00f6nnen: 1. Erh\u00f6hung der Grenzen f\u00fcr die Buchf\u00fchrungspflicht: Ab dem 1. 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