{"id":73660,"date":"2024-01-30T18:43:16","date_gmt":"2024-01-30T16:43:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73660"},"modified":"2024-01-30T18:43:16","modified_gmt":"2024-01-30T16:43:16","slug":"eugh-zum-mehrwertsteuerbetrug-eines-mitarbeiters","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-zum-mehrwertsteuerbetrug-eines-mitarbeiters\/","title":{"rendered":"EuGH zum Mehrwertsteuerbetrug eines Mitarbeiters"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil C-442\/22 vom 30. Januar 2024 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, den darin ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag schuldet. Dies gilt allerdings unter der Bedingung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die erforderliche Sorgfalt walten lie\u00df, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu \u00fcberwachen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In dem spezifischen Fall hatte eine Arbeitnehmerin einer polnischen Gesellschaft, die eine Tankstelle betreibt, ohne Wissen und Zustimmung ihres Arbeitgebers 1.679 Rechnungen \u00fcber einen Gesamtwert von etwa 320.000 Euro ausgestellt, die keine tats\u00e4chlichen Warenverk\u00e4ufe widerspiegelten. Diese Rechnungen wurden von den Empf\u00e4ngern genutzt, um unrechtm\u00e4\u00dfig Mehrwertsteuererstattungen zu erhalten, ohne dass die entsprechende Steuer an die Staatskasse abgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach einer Steuerpr\u00fcfung wurde der Gesellschaft, die die Arbeitnehmerin besch\u00e4ftigte, die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Finanzverwaltung ging davon aus, dass das betr\u00fcgerische Handeln durch mangelnde Aufsicht und Organisation innerhalb der Gesellschaft erm\u00f6glicht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH stellte klar, dass die Mehrwertsteuer nicht vom scheinbaren Aussteller einer falschen Rechnung geschuldet wird, wenn dieser gutgl\u00e4ubig ist und die Finanzverwaltung die Identit\u00e4t der Person kennt, die die Rechnung tats\u00e4chlich ausgestellt hat. In solchen F\u00e4llen ist die Person, die die Rechnung ausgestellt hat, zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt angewendet hat, um zu verhindern, dass seine Daten f\u00fcr die Ausstellung falscher Rechnungen verwendet werden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, wird der Arbeitgeber als die zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtete Person angesehen. Es obliegt der Finanzverwaltung oder dem nationalen Gericht, zu beurteilen, ob der Arbeitgeber diese Sorgfalt angewendet hat.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EuGH<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil C-442\/22 vom 30. Januar 2024 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, den darin ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag schuldet. Dies gilt allerdings unter der Bedingung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die erforderliche Sorgfalt walten lie\u00df, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu \u00fcberwachen. In &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-zum-mehrwertsteuerbetrug-eines-mitarbeiters\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">EuGH zum Mehrwertsteuerbetrug eines Mitarbeiters<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/73660"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=73660"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/73660\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=73660"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=73660"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=73660"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}