{"id":73702,"date":"2024-02-11T16:22:48","date_gmt":"2024-02-11T14:22:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73702"},"modified":"2024-02-11T16:22:48","modified_gmt":"2024-02-11T14:22:48","slug":"vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-aufforderung-zur-einhaltung-der-eu-mehrwertsteuervorschriften-fuer-privatunterricht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-aufforderung-zur-einhaltung-der-eu-mehrwertsteuervorschriften-fuer-privatunterricht\/","title":{"rendered":"Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: Aufforderung  zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften f\u00fcr Privatunterricht"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die EU-Mehrwertsteuervorschriften f\u00fcr Privatunterricht einzuhalten. Dies erfolgte im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, bei dem Deutschland eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme erhielt. Der Hauptkritikpunkt ist, dass Deutschland die Befreiung von Privatunterricht von der Mehrwertsteuer nicht gem\u00e4\u00df den EU-Vorschriften umsetzt, wie sie in der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegt und durch den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union interpretiert wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut Mehrwertsteuerrichtlinie m\u00fcssen die Mitgliedstaaten den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Mehrwertsteuer befreien. Die Mitgliedstaaten d\u00fcrfen zwar zus\u00e4tzliche Bedingungen f\u00fcr die Anwendung dieser Befreiung festlegen, um eine korrekte und einfache Anwendung zu gew\u00e4hrleisten und Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch zu verhindern, jedoch m\u00fcssen diese Bedingungen so gestaltet sein, dass berechtigte Steuerpflichtige die Mehrwertsteuerbefreiung tats\u00e4chlich in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Deutschland ist f\u00fcr die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung f\u00fcr Privatunterricht die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung, die von der zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rde ausgestellt wird, muss belegen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf vorbereiten oder auf eine Pr\u00fcfung, die vor einer juristischen Person des \u00f6ffentlichen Rechts abzulegen ist. Die Europ\u00e4ische Kommission sieht in dieser Anforderung einen Versto\u00df gegen das EU-Recht, da sie die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung unn\u00f6tig erschwert.<\/p>\n\n\n\n<p>Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme zu reagieren und die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die EU-Vorschriften einzuhalten. Sollte Deutschland nicht angemessen reagieren, k\u00f6nnte die Europ\u00e4ische Kommission den Fall vor den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union bringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Aufforderung der Europ\u00e4ischen Kommission unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften und die Notwendigkeit f\u00fcr die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ihre nationalen Regelungen mit dem EU-Recht im Einklang stehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die EU-Mehrwertsteuervorschriften f\u00fcr Privatunterricht einzuhalten. Dies erfolgte im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, bei dem Deutschland eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme erhielt. 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