{"id":73925,"date":"2024-03-04T18:07:00","date_gmt":"2024-03-04T16:07:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73925"},"modified":"2024-03-04T18:07:57","modified_gmt":"2024-03-04T16:07:57","slug":"erlass-der-grundsteuer-fuer-2023-antragsfrist-31-maerz-2024-nicht-verpassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erlass-der-grundsteuer-fuer-2023-antragsfrist-31-maerz-2024-nicht-verpassen\/","title":{"rendered":"<strong>Erlass der Grundsteuer f\u00fcr 2023: Antragsfrist 31. M\u00e4rz 2024 nicht verpassen<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Grundsteuer ist ein Thema, das jeden Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer betrifft, unabh\u00e4ngig davon, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder leer steht. Im Jahr 2023 und auch in 2024 wird die Grundsteuer noch nach der alten, als verfassungswidrig beurteilten Bewertung erhoben. Viele Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer stehen nun vor der Frage, wie sich die neue Bewertung auf ihre zuk\u00fcnftigen Zahlungen auswirken wird, insbesondere da die Gemeinden die Hebes\u00e4tze erst in diesem Jahr festlegen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Leerstand kann Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten bringen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Grundsteuer wird unabh\u00e4ngig von der Nutzung der Immobilie erhoben. Dies kann insbesondere bei Leerstand zu finanziellen Engp\u00e4ssen f\u00fchren, da neben der Grundsteuer weitere Fixkosten anfallen. Doch es gibt eine M\u00f6glichkeit, die finanzielle Belastung zu mindern: den Erlass der Grundsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Jahr 2023 k\u00f6nnen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer noch bis zum 31. M\u00e4rz 2024 einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer f\u00fcr das Vorjahr stellen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie teilweise oder vollst\u00e4ndig unverschuldet leer stand und die Mietertr\u00e4ge um mehr als 50 Prozent gemindert waren. Der Erlass wird pauschal gew\u00e4hrt:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>25 Prozent bei einer Ertragsminderung von mehr als 50 Prozent,<\/li><li>50 Prozent bei einer Ertragsminderung von 100 Prozent.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuererlass f\u00fcr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und gewerbliche Grundst\u00fccke<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch f\u00fcr gewerblich genutzte Immobilien und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft kann ein Erlass beantragt werden, wenn die Erhebung der Grundsteuer aufgrund der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse als unbillig angesehen wird. Hierbei werden die Verh\u00e4ltnisse des Jahres 2023 ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig zu wissen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr unbebaute Grundst\u00fccke und Immobilien, die zur kurzfristigen Ferienvermietung genutzt werden, gibt es keinen Erlass der Grundsteuer. Es ist daher essenziell, dass sich Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer rechtzeitig \u00fcber ihre M\u00f6glichkeiten informieren und die Fristen f\u00fcr den Antrag auf Erlass der Grundsteuer nicht verpassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grundsteuer ist ein komplexes Thema, das individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann. Es empfiehlt sich, fr\u00fchzeitig professionellen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und M\u00f6glichkeiten vollst\u00e4ndig auszusch\u00f6pfen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Mehr Infos siehe auch <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Grundsteuer.html\">Grundsteuer<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grundsteuer ist ein Thema, das jeden Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer betrifft, unabh\u00e4ngig davon, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder leer steht. Im Jahr 2023 und auch in 2024 wird die Grundsteuer noch nach der alten, als verfassungswidrig beurteilten Bewertung erhoben. Viele Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer stehen nun vor der Frage, wie sich die neue Bewertung auf ihre zuk\u00fcnftigen Zahlungen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erlass-der-grundsteuer-fuer-2023-antragsfrist-31-maerz-2024-nicht-verpassen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\"><strong>Erlass der Grundsteuer f\u00fcr 2023: Antragsfrist 31. M\u00e4rz 2024 nicht verpassen<\/strong><\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/73925"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=73925"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/73925\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=73925"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=73925"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=73925"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}