{"id":73954,"date":"2024-03-14T19:14:26","date_gmt":"2024-03-14T17:14:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73954"},"modified":"2024-03-14T19:14:26","modified_gmt":"2024-03-14T17:14:26","slug":"wichtige-erinnerung-fuer-arbeitgeber-schwerbehindertenanzeige-bis-zum-31-maerz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wichtige-erinnerung-fuer-arbeitgeber-schwerbehindertenanzeige-bis-zum-31-maerz\/","title":{"rendered":"<strong>Wichtige Erinnerung f\u00fcr Arbeitgeber: Schwerbehindertenanzeige bis zum 31. M\u00e4rz<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden besteht die gesetzliche Pflicht, einen Anteil der Arbeitspl\u00e4tze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Diese Verpflichtung ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, sondern f\u00f6rdert auch ein inklusives Arbeitsumfeld. Bis zum 31. M\u00e4rz 2024 steht nun wieder die j\u00e4hrliche Meldung der Besch\u00e4ftigungsdaten schwerbehinderter Menschen f\u00fcr das Jahr 2023 an. Dieser Beitrag soll Arbeitgebern als Erinnerung und Leitfaden dienen, um dieser wichtigen Verpflichtung nachzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer ist meldepflichtig?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Arbeitspl\u00e4tze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Laut Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) liegt diese Quote bei mindestens f\u00fcnf Prozent. Die genaue Anzahl der zu besetzenden Arbeitspl\u00e4tze richtet sich nach der Gesamtzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Unternehmen mit 20 bis 39 Mitarbeitenden m\u00fcssen mindestens einen Arbeitsplatz mit einer schwerbehinderten Person besetzen.<\/li><li>Bei 40 bis 59 Mitarbeitenden erh\u00f6ht sich diese Zahl auf zwei.<\/li><li>Ab 60 Mitarbeitenden m\u00fcssen Arbeitgeber die Quote von f\u00fcnf Prozent erf\u00fcllen, wobei Bruchteile von 0,5 und mehr aufgerundet werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Berechnung der Arbeitspl\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Berechnung der Quote z\u00e4hlen alle Arbeitspl\u00e4tze, an denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte t\u00e4tig sind. Auszubildende sowie Stellen, die f\u00fcr weniger als acht Wochen oder mit weniger als 18 Stunden pro Woche besetzt sind, flie\u00dfen allerdings nicht in die Berechnung ein. Eine Ausnahme bildet die Besch\u00e4ftigung schwerbehinderter Menschen auf Teilzeitarbeitspl\u00e4tzen mit weniger als 18 Wochenstunden, sofern dies aufgrund der Art und Schwere der Behinderung notwendig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausgleichsabgabe bei Nichterf\u00fcllung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sollte die vorgeschriebene Quote nicht erf\u00fcllt werden, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die H\u00f6he dieser Abgabe richtet sich nach der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitspl\u00e4tze und der Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten im Unternehmen. Ab dem Jahr 2024 wird die Ausgleichsabgabe f\u00fcr Unternehmen, die keinen einzigen Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Personen besetzen, deutlich erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Meldung bis zum 31. M\u00e4rz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Anzahl der besch\u00e4ftigten schwerbehinderten Menschen muss j\u00e4hrlich bis sp\u00e4testens 31. M\u00e4rz des Folgejahres an die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit gemeldet werden. Diese Meldung kann entweder \u00fcber die amtlichen Vordrucke oder elektronisch mittels der Software IW-Elan erfolgen, die kostenlos zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die j\u00e4hrliche Schwerbehindertenanzeige ist eine wichtige gesetzliche Verpflichtung f\u00fcr Arbeitgeber. Sie dient nicht nur der Erf\u00fcllung rechtlicher Anforderungen, sondern auch der F\u00f6rderung der Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Arbeitgeber sollten diese Frist daher nicht aus den Augen verlieren und die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten. F\u00fcr weitere Informationen und Unterst\u00fctzung stehen verschiedene Ressourcen, wie der Ausgleichsabgaben-Rechner von REHADAT, zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden besteht die gesetzliche Pflicht, einen Anteil der Arbeitspl\u00e4tze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Diese Verpflichtung ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, sondern f\u00f6rdert auch ein inklusives Arbeitsumfeld. Bis zum 31. M\u00e4rz 2024 steht nun wieder die j\u00e4hrliche Meldung der Besch\u00e4ftigungsdaten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wichtige-erinnerung-fuer-arbeitgeber-schwerbehindertenanzeige-bis-zum-31-maerz\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\"><strong>Wichtige Erinnerung f\u00fcr Arbeitgeber: Schwerbehindertenanzeige bis zum 31. 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