{"id":73956,"date":"2024-03-14T19:16:15","date_gmt":"2024-03-14T17:16:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=73956"},"modified":"2024-03-14T19:16:15","modified_gmt":"2024-03-14T17:16:15","slug":"entgeltfortzahlung-und-vorerkrankungen-ein-leitfaden-fuer-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entgeltfortzahlung-und-vorerkrankungen-ein-leitfaden-fuer-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"<strong>Entgeltfortzahlung und Vorerkrankungen: Ein Leitfaden f\u00fcr Arbeitgeber<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die korrekte Anrechnung von Vorerkrankungen auf die Entgeltfortzahlungsdauer ist ein komplexes Thema, das Arbeitgeber regelm\u00e4\u00dfig vor Herausforderungen stellt. Insbesondere wenn Besch\u00e4ftigte mehrfach innerhalb kurzer Zeit erkranken, stellt sich die Frage, ob und wie diese Krankheitszeiten zusammengerechnet werden k\u00f6nnen. Dieser Beitrag bietet einen \u00dcberblick \u00fcber die rechtlichen Grundlagen und das praktische Vorgehen zur Anrechnung von Vorerkrankungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesetzliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber f\u00fcr die Dauer von bis zu sechs Wochen. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit dieselbe Erkrankung erneut auf, oder hat der Arbeitnehmer innerhalb von zw\u00f6lf Monaten seit der ersten Erkrankung nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen gearbeitet, k\u00f6nnen diese Zeiten zusammengerechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Anrechnung von Vorerkrankungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anrechnung von Vorerkrankungen ist nur m\u00f6glich, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt. Da Arbeitgeber in der Regel keine Kenntnis von den genauen Diagnosen haben, spielt die Krankenkasse bei der Pr\u00fcfung eine zentrale Rolle.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorgehen bei der Vorerkrankungsanfrage<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Pr\u00fcfung der Voraussetzungen:<\/strong> Zun\u00e4chst muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert ist, die aktuelle und die zu pr\u00fcfende Erkrankung bescheinigt vorliegen und alle Krankheitszeiten zusammen mindestens 30 Tage umfassen.<\/li><li><strong>Anfrage \u00fcber DTA EEL:<\/strong> Die Anfrage, ob Vorerkrankungen angerechnet werden k\u00f6nnen, erfolgt \u00fcber den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL). Hierbei \u00fcbermittelt der Arbeitgeber die Zeitr\u00e4ume der aktuellen und der zu pr\u00fcfenden Arbeitsunf\u00e4higkeit an die Krankenkasse.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00fcfung durch die Krankenkasse<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Krankenkasse ben\u00f6tigt f\u00fcr die Pr\u00fcfung die Diagnosen auf den Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen. Liegen alle notwendigen Informationen vor, wird gepr\u00fcft, ob die Vorerkrankungen auf dieselbe Grunderkrankung wie die aktuelle Erkrankung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Bei Unklarheiten k\u00f6nnen die behandelnden \u00c4rzte oder der Medizinische Dienst hinzugezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">R\u00fcckmeldung und Entscheidung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Ergebnis der Pr\u00fcfung wird dem Arbeitgeber elektronisch \u00fcbermittelt. Die Krankenkasse informiert dar\u00fcber, ob und in welchem Umfang Vorerkrankungen anrechenbar sind. Mit diesen Informationen kann der Arbeitgeber dann \u00fcber die Fortf\u00fchrung der Entgeltfortzahlung entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wichtig zu wissen<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Datenschutz:<\/strong> Die Diagnosen selbst werden dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, um die Privatsph\u00e4re der Besch\u00e4ftigten zu sch\u00fctzen.<\/li><li><strong>Komplexe F\u00e4lle:<\/strong> Bei wechselnden Diagnosen oder unklaren Zusammenh\u00e4ngen zwischen den Erkrankungen ist eine individuelle Pr\u00fcfung erforderlich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anrechnung von Vorerkrankungen auf die Entgeltfortzahlung erfordert ein strukturiertes Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. F\u00fcr Arbeitgeber ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Durch die korrekte Anwendung dieser Regelungen k\u00f6nnen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Klarheit \u00fcber die Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall erhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die korrekte Anrechnung von Vorerkrankungen auf die Entgeltfortzahlungsdauer ist ein komplexes Thema, das Arbeitgeber regelm\u00e4\u00dfig vor Herausforderungen stellt. Insbesondere wenn Besch\u00e4ftigte mehrfach innerhalb kurzer Zeit erkranken, stellt sich die Frage, ob und wie diese Krankheitszeiten zusammengerechnet werden k\u00f6nnen. 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