{"id":74002,"date":"2024-03-15T15:32:40","date_gmt":"2024-03-15T13:32:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74002"},"modified":"2024-03-15T15:32:40","modified_gmt":"2024-03-15T13:32:40","slug":"kein-pflegepauschbetrag-bei-geringfuegigen-pflegeleistungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-pflegepauschbetrag-bei-geringfuegigen-pflegeleistungen\/","title":{"rendered":"Kein Pflegepauschbetrag bei geringf\u00fcgigen Pflegeleistungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>In einem bemerkenswerten Urteil hat das S\u00e4chsische Finanzgericht klargestellt, dass der Pflegepauschbetrag nach \u00a7 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht f\u00fcr geringf\u00fcgige Pflegeleistungen gew\u00e4hrt wird. Diese Entscheidung, datiert auf den 24. Januar 2024, setzt eine deutliche Grenze daf\u00fcr, was steuerlich als pflegerische Unterst\u00fctzung anerkannt wird.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung f\u00fcr Personen, die nicht erwerbsm\u00e4\u00dfig einen Angeh\u00f6rigen pflegen. Er soll den Aufwand der Pflegepersonen anerkennen und finanziell unterst\u00fctzen. Doch wie das Urteil des S\u00e4chsischen Finanzgerichts zeigt, sind nicht alle Pflegeleistungen im Sinne des Gesetzes gleich zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Im verhandelten Fall (Az. 2 K 936\/23) ging es um einen Sohn, der seine in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebende, pflegebed\u00fcrftige Mutter (Pflegestufe III) j\u00e4hrlich f\u00fcnfmal besuchte. W\u00e4hrend seiner Besuche leistete er Unterst\u00fctzung bei der K\u00f6rperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten und beim Verlassen der Wohnung. Dar\u00fcber hinaus half er bei organisatorischen Angelegenheiten. Das Finanzamt lehnte jedoch die Gew\u00e4hrung des Pflegepauschbetrages von 1.100 Euro f\u00fcr das Jahr 2022 ab, mit der Begr\u00fcndung, dass die geleistete Pflege nicht \u00fcber das Ma\u00df hinausginge, das bei Familienbesuchen \u00fcblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte klar, dass f\u00fcr die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages die Pflegeleistung mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Aufwandes ausmachen muss. Diese Entscheidung unterstreicht, dass der Gesetzgeber mit dem Pflegepauschbetrag eine signifikante Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Pflegebed\u00fcrftigen und ihre Familien beabsichtigt hat, jedoch nicht jede geringf\u00fcgige Hilfeleistung unter diese Regelung f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen. Sie macht deutlich, dass die steuerliche Anerkennung von Pflegeleistungen klaren Kriterien folgt und nicht jede Unterst\u00fctzung, die im Rahmen famili\u00e4rer Solidarit\u00e4t geleistet wird, steuerlich absetzbar ist. Dies dient der Vermeidung einer \u00dcberdehnung des Pflegepauschbetrages und stellt sicher, dass nur diejenigen unterst\u00fctzt werden, die einen wesentlichen Teil der Pflege tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Pflegende bedeutet dies, dass sie genau dokumentieren sollten, in welchem Umfang sie Pflegeleistungen erbringen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr den Pflegepauschbetrag erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in der Auslegung des \u00a7 33b Abs. 6 EStG und wird sicherlich in zuk\u00fcnftigen F\u00e4llen als Referenz dienen. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgf\u00e4ltigen Abw\u00e4gung zwischen der Unterst\u00fctzung pflegender Angeh\u00f6riger und der Vermeidung von Missbrauch steuerlicher Verg\u00fcnstigungen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr weitere Informationen und Beratung zu diesem Thema empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem bemerkenswerten Urteil hat das S\u00e4chsische Finanzgericht klargestellt, dass der Pflegepauschbetrag nach \u00a7 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht f\u00fcr geringf\u00fcgige Pflegeleistungen gew\u00e4hrt wird. Diese Entscheidung, datiert auf den 24. Januar 2024, setzt eine deutliche Grenze daf\u00fcr, was steuerlich als pflegerische Unterst\u00fctzung anerkannt wird. Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung f\u00fcr Personen, die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-pflegepauschbetrag-bei-geringfuegigen-pflegeleistungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Pflegepauschbetrag bei geringf\u00fcgigen Pflegeleistungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/74002"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=74002"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/74002\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=74002"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=74002"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=74002"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}