{"id":74062,"date":"2024-04-10T09:40:49","date_gmt":"2024-04-10T07:40:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74062"},"modified":"2024-04-10T09:40:49","modified_gmt":"2024-04-10T07:40:49","slug":"so-entgehen-sie-als-lehrkraft-der-umsatzsteuerpflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/so-entgehen-sie-als-lehrkraft-der-umsatzsteuerpflicht\/","title":{"rendered":"<strong>So entgehen Sie als Lehrkraft der Umsatzsteuerpflicht<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Welt der Selbstst\u00e4ndigkeit ist das Thema Umsatzsteuer ein Dauerbrenner und kann schnell zum Stolperstein werden, besonders wenn man als Lehrkraft t\u00e4tig ist. Die Finanzbeh\u00f6rden nehmen es mit der Umsatzsteuer sehr genau und f\u00fchren gerne auch mal unangek\u00fcndigte \u00dcberpr\u00fcfungen durch. Wer als Selbstst\u00e4ndiger auch nur kurzzeitig und in geringem Umfang Umsatzsteuer schuldet, kann schnell im Fokus der Steuerstrafstelle landen. Daher ist es wichtig, dieses Thema ernst zu nehmen und sich entsprechend zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die rechtliche Grundlage<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich unterliegt jeder Selbstst\u00e4ndige der Umsatzsteuerpflicht, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebent\u00e4tigkeit handelt. Dies bedeutet, dass auch Lehrkr\u00e4fte, die selbstst\u00e4ndig auf Honorarbasis arbeiten, grunds\u00e4tzlich umsatzsteuerpflichtig sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Kleinunternehmerregelung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine M\u00f6glichkeit, der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen, bietet die <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Kleinunternehmer.html\">Kleinunternehmerregelung<\/a> nach \u00a7 19 UStG. Diese Regelung steht allen Selbstst\u00e4ndigen offen, die im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben und deren Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht \u00fcberschreiten wird. Wer diese Grenzen nicht \u00fcberschreitet, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Wichtig zu wissen ist, dass die Entscheidung f\u00fcr die Kleinunternehmerregelung f\u00fcr f\u00fcnf Jahre bindend ist, es sei denn, die Umsatzgrenze wird \u00fcberschritten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wichtige Hinweise f\u00fcr Rechnungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Kleinunternehmer d\u00fcrfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen m\u00fcssen Sie darauf hinweisen, dass gem\u00e4\u00df \u00a7 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Dieser Hinweis ist zwingend erforderlich und kann beispielsweise lauten: \u201eGem\u00e4\u00df \u00a7 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Befreiung nach \u00a7 4 UStG<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unabh\u00e4ngig von der Kleinunternehmerregelung gibt es Berufsgruppen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft unter anderem bestimmte medizinische Berufe, aber auch Lehrkr\u00e4fte k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Regelung profitieren. Die Befreiung nach \u00a7 4 UStG ist allerdings an spezifische Bedingungen gekn\u00fcpft und oft an den Kunden oder den Auftraggeber gebunden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">F\u00fcr Lehrkr\u00e4fte relevant<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lehrkr\u00e4fte, die f\u00fcr bestimmte Bildungseinrichtungen oder Beh\u00f6rden t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden umsatzsteuerfrei arbeiten. Wichtig ist, dass eine Bescheinigung \u00fcber die Steuerfreiheit nach \u00a7 4 UStG von der jeweiligen Einrichtung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss sorgf\u00e4ltig aufbewahrt und bei Bedarf vorgelegt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kein Nachweis n\u00f6tig<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr T\u00e4tigkeiten an Hochschulen, allgemein- und berufsbildenden Schulen oder Ersatzschulen ist in der Regel kein gesonderter Nachweis f\u00fcr die Umsatzsteuerbefreiung erforderlich, sofern diese \u00f6ffentlich oder staatlich genehmigt sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Eigene Bildungseinrichtungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer eine eigene Bildungseinrichtung betreibt, kann ebenfalls eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen. Dazu ist ein Antrag bei der zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rde erforderlich, der verschiedene Nachweise und Informationen zur Einrichtung und den angebotenen Bildungsma\u00dfnahmen beinhalten muss.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als selbstst\u00e4ndige Lehrkraft gibt es verschiedene Wege, der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen. Wichtig ist, sich fr\u00fchzeitig zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten, um nicht ungewollt in steuerrechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Die Kleinunternehmerregelung bietet f\u00fcr viele eine einfache M\u00f6glichkeit, sich von der Umsatzsteuer zu befreien, w\u00e4hrend die Befreiung nach \u00a7 4 UStG spezifische Anforderungen stellt, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. In jedem Fall lohnt es sich, fachkundigen Rat einzuholen, um die f\u00fcr die eigene Situation beste L\u00f6sung zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Welt der Selbstst\u00e4ndigkeit ist das Thema Umsatzsteuer ein Dauerbrenner und kann schnell zum Stolperstein werden, besonders wenn man als Lehrkraft t\u00e4tig ist. Die Finanzbeh\u00f6rden nehmen es mit der Umsatzsteuer sehr genau und f\u00fchren gerne auch mal unangek\u00fcndigte \u00dcberpr\u00fcfungen durch. 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