{"id":74218,"date":"2024-04-19T12:14:22","date_gmt":"2024-04-19T10:14:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74218"},"modified":"2024-04-19T12:14:22","modified_gmt":"2024-04-19T10:14:22","slug":"bfh-klarstellung-zweitwohnungsteuer-faellt-unter-die-kosten-der-unterkunft-bei-doppelter-haushaltsfuehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-klarstellung-zweitwohnungsteuer-faellt-unter-die-kosten-der-unterkunft-bei-doppelter-haushaltsfuehrung\/","title":{"rendered":"BFH Klarstellung: Zweitwohnungsteuer f\u00e4llt unter die Kosten der Unterkunft bei doppelter Haushaltsf\u00fchrung"},"content":{"rendered":"\n<p>In einem wegweisenden Urteil vom 13. Dezember 2023 (VI R 30\/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die f\u00fcr eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsf\u00fchrung genutzte Wohnung entrichtet wird, unter die gesetzliche H\u00f6chstbetragsbegrenzung f\u00fcr Unterkunftskosten von 1.000 Euro pro Monat f\u00e4llt. Diese Entscheidung hat bedeutende Implikationen f\u00fcr Steuerpflichtige, die eine Zweitwohnung in teuren St\u00e4dten wie M\u00fcnchen unterhalten.<\/p>\n\n\n\n<h4>Der Fall<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin, die in M\u00fcnchen arbeitet und dort eine Zweitwohnung gemietet hat, war mit den Zweitwohnungsteuern von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den Jahren des Streitfalls konfrontiert. Zus\u00e4tzlich zu diesen Steuern entstanden ihr weitere Kosten f\u00fcr die Wohnung, die jeweils \u00fcber 12.000 Euro pro Jahr lagen. Sie machte geltend, dass diese Aufwendungen notwendig seien, um ihre berufliche T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, und wollte sie als Werbungskosten absetzen.<\/p>\n\n\n\n<h4>Steuerrechtliche Behandlung<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt setzte den H\u00f6chstabzugsbetrag f\u00fcr doppelte Haushaltsf\u00fchrungskosten auf 12.000 Euro pro Jahr fest und schloss weitere Kosten, einschlie\u00dflich der Zweitwohnungsteuer, aus dem Abzug aus, sobald dieser Betrag erreicht war. Die Kl\u00e4gerin argumentierte, dass die Zweitwohnungsteuer als notwendige Mehrkosten aufgrund ihrer beruflichen Situation und somit vollst\u00e4ndig abzugsf\u00e4hig sein sollte.<\/p>\n\n\n\n<h4>Urteil des BFH<\/h4>\n\n\n\n<p>Der BFH best\u00e4tigte die Auffassung des Finanzamts und stellte klar, dass alle Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung der Zweitwohnung zusammenh\u00e4ngen \u2013 einschlie\u00dflich der Zweitwohnungsteuer \u2013, als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig sind, jedoch nur bis zu dem gesetzlichen H\u00f6chstbetrag von 1.000 Euro pro Monat. Das Gericht erkl\u00e4rte, dass die Zweitwohnungsteuer eine direkte finanzielle Belastung darstellt, die mit dem Innehaben der Wohnung verbunden ist, und daher unter die Kategorie der Unterkunftskosten f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<h4>Bedeutung f\u00fcr Steuerpflichtige<\/h4>\n\n\n\n<p>Dieses Urteil ist besonders relevant f\u00fcr Berufst\u00e4tige in Metropolregionen, wo neben hohen Mieten auch substantielle Zweitwohnungsteuern anfallen k\u00f6nnen. Die Entscheidung bedeutet, dass Steuerpflichtige, die bereits den H\u00f6chstbetrag f\u00fcr Unterkunftskosten aussch\u00f6pfen, keine zus\u00e4tzliche steuerliche Entlastung f\u00fcr die gezahlte Zweitwohnungsteuer erhalten.<\/p>\n\n\n\n<h4>Fazit<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4rung durch den BFH hilft, die Rechtslage bez\u00fcglich der Abzugsf\u00e4higkeit von Zweitwohnungsteuern zu verstehen und sorgt f\u00fcr eine gleichm\u00e4\u00dfigere Anwendung der steuerlichen Regelungen zur doppelten Haushaltsf\u00fchrung. Steuerpflichtige sollten daher genau pr\u00fcfen, welche Kosten sie geltend machen und wie diese im Rahmen der H\u00f6chstbetragsbegrenzung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr eine detaillierte Lekt\u00fcre und weiterf\u00fchrende Informationen steht der Volltext des Urteils zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-steuerberater-schroder-berlin wp-block-embed-steuerberater-schroder-berlin\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"UR1tEZSCW5\"><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/zweitwohnungsteuer-als-kosten-der-unterkunft-fuer-eine-doppelte-haushaltsfuehrung\/\">Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft f\u00fcr eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung<\/a><\/blockquote><iframe class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; clip: rect(1px, 1px, 1px, 1px);\" title=\"&#8222;Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft f\u00fcr eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung&#8220; &#8212; Steuerberater Schr\u00f6der Berlin\" src=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/zweitwohnungsteuer-als-kosten-der-unterkunft-fuer-eine-doppelte-haushaltsfuehrung\/embed\/#?secret=6odmkeVB4n#?secret=UR1tEZSCW5\" data-secret=\"UR1tEZSCW5\" width=\"474\" height=\"267\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesfinanzhof<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem wegweisenden Urteil vom 13. 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