{"id":74318,"date":"2024-04-24T16:48:04","date_gmt":"2024-04-24T14:48:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74318"},"modified":"2024-05-14T10:35:45","modified_gmt":"2024-05-14T08:35:45","slug":"wachstumschancengesetz-2024-freiberufler-aufgepasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wachstumschancengesetz-2024-freiberufler-aufgepasst\/","title":{"rendered":"Steuervorteile f\u00fcr Freiberufler durch das Wachstumschancengesetz 2024"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das am 28. M\u00e4rz 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt zwar einige K\u00fcrzungen im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Entwurf, beinhaltet aber dennoch wichtige Neuerungen, die f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/freiberufler.htm\">Freiberufler <\/a>relevant sind. Im Folgenden finden Sie einen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Geschenkegrenze angehoben:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Freigrenze f\u00fcr Geschenke an Gesch\u00e4ftspartner wurde von 35 \u20ac auf 50 \u20ac erh\u00f6ht.<\/li><li>Freiberufler k\u00f6nnen somit hochwertigere Geschenke steuerlich absetzen, solange die 50 \u20ac Grenze nicht \u00fcberschritten wird.<\/li><li>F\u00fcr Vorsteuerabzugsberechtigte gilt dies netto, was einem Bruttowert von 59,50 \u20ac (inkl. 19% USt) entspricht.&nbsp;<strong>Praxistipp:<\/strong>&nbsp;Geschenke an Mitarbeiter sind grunds\u00e4tzlich als Betriebsausgabe abzugsf\u00e4hig, k\u00f6nnen aber bei einem Wert \u00fcber 50 \u20ac eine Lohnversteuerung nach sich ziehen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. E-Firmenwagen steuerlich attraktiver:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die steuerliche Beg\u00fcnstigung f\u00fcr E-Firmenwagen wurde erweitert.<\/li><li>Der Grenzwert f\u00fcr die Anschaffung von E-Fahrzeugen zur Nutzung der 1%-Regelung steigt von 60.000 \u20ac auf 70.000 \u20ac.<\/li><li>Fahrzeuge bis 70.000 \u20ac Bruttolistenneupreis k\u00f6nnen nun mit 25% statt bisher 50% des Wertes angesetzt werden.&nbsp;<strong>Beispiel:<\/strong>&nbsp;Ein E-Firmenwagen f\u00fcr 65.000 \u20ac konnte bis 2023 nur mit halben Wert angesetzt werden. Ab 2024 profitiert der Freiberufler von der Viertelwert-Bewertung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Degressive Abschreibung f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die degressive Abschreibung ist f\u00fcr Anschaffungen zwischen dem 31.03.2024 und dem 01.01.2025 wieder m\u00f6glich.<\/li><li>Der Abschreibungssatz betr\u00e4gt das Doppelte der linearen Abschreibung, jedoch maximal 20%.<\/li><li>Vorteilhaft ist dies allerdings erst ab einer Nutzungsdauer von mindestens sechs Jahren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4. H\u00f6here Sonderabschreibungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr abnutzbare bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens k\u00f6nnen nun bis zu 40% der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden (Anschaffung nach dem 31.12.2023).<\/li><li>Dies erm\u00f6glicht eine erhebliche Steuerminderung und Flexibilit\u00e4t bei der Verteilung der Abschreibung \u00fcber f\u00fcnf Jahre.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>5. Neue degressive Geb\u00e4udeabschreibung f\u00fcr Mietwohnungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Eine neue degressive Abschreibung f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude wurde eingef\u00fchrt (5% des Restbuchwerts pro Jahr).<\/li><li>Sie gilt f\u00fcr Geb\u00e4ude, deren Herstellung oder Anschaffung zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.10.2029 begonnen bzw. abgeschlossen wurde.<\/li><li>Die Abschreibung ist nach vier Jahren auf 37,1% der Immobiliekosten begrenzt.&nbsp;<strong>Zusatz:<\/strong>&nbsp;Auch Freiberufler, die in ein Wohngeb\u00e4ude zur privaten Kapitalanlage investieren oder eine vermietete Wohnung im Praxisgeb\u00e4ude haben, k\u00f6nnen profitieren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Weitere steuerliche Vorteile f\u00fcr Freiberufler<\/h3>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">E-Dienstwagenregelung<\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die steuerliche Behandlung von E-Dienstwagen wird ebenfalls vorteilhafter. Der maximale Bruttolistenneupreis (BLP), ab dem der BLP nur zu einem Viertel angesetzt wird, steigt von 60.000 EUR auf 70.000 EUR. Dies bedeutet eine erhebliche Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben f\u00fcr die Nutzung eines elektrischen Dienstwagens.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Gruppenunfallversicherungen<\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Steuerregelungen f\u00fcr Gruppenunfallversicherungen, die Freiberufler f\u00fcr ihre Mitarbeiter abschlie\u00dfen, haben sich ebenfalls verbessert. Ab 2024 kann der Freiberufler die Steuer auf Versicherungspr\u00e4mien pauschalieren, ohne die bisherige Grenze von 100 EUR pro Mitarbeiter beachten zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00c4nderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren<\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die bisherige 1\/5-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren wird ab 2025 abgeschafft, was die Lohnabrechnung vereinfacht, aber auch zu einer h\u00f6heren anf\u00e4nglichen Steuerlast f\u00fcr den Mitarbeiter f\u00fchren kann. Diese wird jedoch bei der j\u00e4hrlichen Einkommensteuererkl\u00e4rung potenziell ausgeglichen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuerliche Vereinfachungen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Kleinunternehmer gibt es ebenfalls Erleichterungen. Ab 2024 sind sie von der Pflicht zur Abgabe einer j\u00e4hrlichen Umsatzsteuererkl\u00e4rung befreit, sofern sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Des Weiteren wurden die Grenzen f\u00fcr die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen erh\u00f6ht, was mehr Freiberufler von monatlichen Voranmeldungen befreit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">H\u00f6here Steuerfreibetr\u00e4ge bei der sp\u00e4teren Rente: Eine gute Nachricht f\u00fcr Freiberufler<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Einleitung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Rentenalter markiert f\u00fcr viele Freiberufler den \u00dcbergang in eine neue Lebensphase. Dabei spielt die Rente eine wesentliche Rolle, um den gewohnten Lebensstandard m\u00f6glichst aufrechtzuerhalten. Hier gibt es gute Neuigkeiten: Die steuerfreien Anteile der Rente werden angepasst, was langfristig zu sp\u00fcrbaren finanziellen Vorteilen f\u00fchren kann.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00c4nderungen im \u00dcberblick<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Freiberufler, die ihre Rente ab 2023 beziehen, k\u00f6nnen sich \u00fcber eine Verlangsamung der Reduktion des steuerfreien Teils ihrer Rente freuen. Bis 2022 sank dieser Prozentsatz j\u00e4hrlich um 1%, beginnend mit 2023 reduziert er sich jedoch nur noch um 0,5% pro Jahr. Dies bedeutet, dass Rentner bis ins Jahr 2057 hinein von einem kleinen steuerfreien Rentenanteil profitieren werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Praktisches Beispiel<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Betrachten wir den Fall eines Arztes, der im Januar 2026 in Rente geht. Erwartet wird eine monatliche Rente von 2.000 EUR aus einem berufsst\u00e4ndischen Versorgungswerk. Nach der alten Regelung w\u00e4ren j\u00e4hrlich 3.360 EUR seiner Rente steuerfrei geblieben (14%). Durch die Gesetzes\u00e4nderung erh\u00f6ht sich dieser Betrag jedoch auf 3.840 EUR (16%). Dies resultiert in einer j\u00e4hrlichen Steuerersparnis von etwa 168 EUR, basierend auf einem Grenzsteuersatz von 35%.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fazit:<\/strong> Das Wachstumschancengesetz 2024 bietet Freiberuflern, trotz einiger K\u00fcrzungen, neue M\u00f6glichkeiten, ihre Steuerbelastung zu optimieren. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater zu besprechen, um die individuellen Auswirkungen zu ermitteln und die neuen Regelungen optimal zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Den vollst\u00e4ndigen Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz:&nbsp;<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.recht.bund.de\/\" target=\"_blank\">https:\/\/www.recht.bund.de\/<\/a><\/li><li>Informationen zu den Regelungen f\u00fcr E-<a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Firmenwagen.html\">Firmenwagen<\/a><\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das am 28. M\u00e4rz 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt zwar einige K\u00fcrzungen im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Entwurf, beinhaltet aber dennoch wichtige Neuerungen, die f\u00fcr Freiberufler relevant sind. Im Folgenden finden Sie einen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen: 1. Geschenkegrenze angehoben: Die Freigrenze f\u00fcr Geschenke an Gesch\u00e4ftspartner wurde von 35 \u20ac auf 50 \u20ac erh\u00f6ht. 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