{"id":74322,"date":"2024-04-25T10:29:19","date_gmt":"2024-04-25T08:29:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74322"},"modified":"2024-04-25T10:29:19","modified_gmt":"2024-04-25T08:29:19","slug":"was-unternehmen-ueber-geringwertige-wirtschaftsgueter-gwg-und-das-poolverfahren-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/was-unternehmen-ueber-geringwertige-wirtschaftsgueter-gwg-und-das-poolverfahren-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Was Unternehmen \u00fcber Geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter (GWG) und das Poolverfahren wissen sollten"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Jahr 2024 bringt f\u00fcr kleine Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige keine gro\u00dfen \u00c4nderungen in der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsg\u00fcter (GWG). Trotz fr\u00fcherer Diskussionen und Erwartungen einer deutlichen Verbesserung im Wachstumschancengesetz sind diese Erleichterungen in der endg\u00fcltigen Gesetzesfassung nicht umgesetzt worden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Aktuelle Regelungen f\u00fcr die Abschreibung von GWG<\/h3>\n\n\n\n<p>Auch 2024 k\u00f6nnen Unternehmen GWG im Anschaffungsjahr komplett abschreiben. Das bedeutet, dass Sie die Kosten f\u00fcr solche Anschaffungen nicht \u00fcber die Nutzungsdauer verteilen m\u00fcssen, wie es bei h\u00f6herwertigen Betriebsanschaffungen der Fall ist. Hier die Details:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Anschaffungskosten bis 250 \u20ac (netto)<\/strong>: Diese k\u00f6nnen vollst\u00e4ndig im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.<\/li><li><strong>Anschaffungskosten von 250,01 \u20ac bis 800 \u20ac bzw. 1.000 \u20ac (netto)<\/strong>: Hier haben Unternehmer ein Wahlrecht:<ul><li><strong>Option 1<\/strong>: Sofortabschreibung bis zur Obergrenze von 800 \u20ac. Alles \u00fcber diesem Betrag wird gem\u00e4\u00df der Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine geplante Erh\u00f6hung auf 1.000 \u20ac wurde nicht realisiert.<\/li><li><strong>Option 2<\/strong>: Bildung eines Sammelpostens f\u00fcr Anschaffungen zwischen 250,01 \u20ac und 1.000 \u20ac. Diese Wirtschaftsg\u00fcter werden \u00fcber 5 Jahre abgeschrieben. Eine urspr\u00fcnglich vorgesehene Erh\u00f6hung der Obergrenze auf 5.000 \u20ac und eine Verk\u00fcrzung der Abschreibungsdauer auf 3 Jahre wurden nicht umgesetzt.<\/li><\/ul><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>Vorteile der Sofortabschreibung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Sofortabschreibung bis 800 \u20ac ist oft vorteilhafter, besonders wenn ein Unternehmen gute Gewinne erzielt und die Steuerlast senken m\u00f6chte. Durch die sofortige steuerliche Geltendmachung k\u00f6nnen mehr Kosten unmittelbar abgesetzt werden, was zu einer Reduktion der aktuellen Steuerlast f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wann das Poolverfahren sinnvoll ist<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unternehmen, die weniger Gewinn erwirtschaften oder sich in der Anfangsphase befinden, kann das Poolverfahren attraktiver sein. Durch die Verteilung der Abschreibungen auf f\u00fcnf Jahre lassen sich Betriebsausgaben in Zukunft verschieben, wenn m\u00f6glicherweise h\u00f6here Gewinne erwartet werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Umsetzung des Poolverfahrens<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie sich f\u00fcr das Poolverfahren entscheiden:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Liste f\u00fchren<\/strong>: Erfassen Sie alle beweglichen Wirtschaftsg\u00fcter zwischen 250 und 1.000 \u20ac, die im Laufe des Jahres angeschafft wurden. Dies kann mittels Buchhaltungssoftware automatisiert werden.<\/li><li><strong>Sammelposten bilden<\/strong>: Die erfassten G\u00fcter verlieren ihre Einzelidentit\u00e4t und werden als ein einziges Wirtschaftsgut behandelt. Die Anschaffungskosten werden \u00fcber 5 Jahre abgeschrieben.<\/li><li><strong>Abschreibungen planen<\/strong>: Ber\u00fccksichtigen Sie die Summe der Anschaffungskosten der aktuellen und der letzten vier Jahre bei Ihren j\u00e4hrlichen Abschreibungen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3>Wichtig: J\u00e4hrliche Entscheidung<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Wahlrecht, ob Sie GWG sofort abschreiben oder sie in einem Sammelposten erfassen, gilt immer nur f\u00fcr ein Wirtschaftsjahr. Im n\u00e4chsten Jahr k\u00f6nnen Sie erneut entscheiden, welche Methode Sie f\u00fcr neu angeschaffte GWG anwenden m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass trotz der ausbleibenden Verbesserungen, die einfache und flexible Handhabung der GWG-Abschreibungen kleinen Unternehmen weiterhin erm\u00f6glicht, ihre steuerlichen M\u00f6glichkeiten effektiv zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mehr Infos siehe auch <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Geringwertige-Wirtschaftsgueter.html\">https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Geringwertige-Wirtschaftsgueter.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2024 bringt f\u00fcr kleine Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige keine gro\u00dfen \u00c4nderungen in der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsg\u00fcter (GWG). 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