{"id":74433,"date":"2024-05-14T10:37:04","date_gmt":"2024-05-14T08:37:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74433"},"modified":"2024-05-14T10:37:04","modified_gmt":"2024-05-14T08:37:04","slug":"bieten-sie-ihren-minijobbern-das-49-euro-ticket-steuerfrei-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bieten-sie-ihren-minijobbern-das-49-euro-ticket-steuerfrei-an\/","title":{"rendered":"Bieten Sie Ihren Minijobbern das 49-Euro-Ticket steuerfrei an"},"content":{"rendered":"\n<p>In einem spannenden Schritt zur Unterst\u00fctzung des \u00f6ffentlichen Verkehrs und zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t von Arbeitspl\u00e4tzen fragen viele Arbeitgeber, ob das neu eingef\u00fchrte 49-Euro-Ticket auch f\u00fcr Minijobber angeboten werden kann, ohne deren Gehaltsgrenze von 538 Euro zu \u00fcberschreiten. Die Antwort darauf ist ebenso erfreulich wie praktisch.<\/p>\n\n\n\n<h4>Vorteile des 49-Euro-Tickets f\u00fcr Arbeitgeber und Minijobber<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>Steuerfreie Sachbez\u00fcge:<\/strong> Das 49-Euro-Ticket stellt eine ausgezeichnete M\u00f6glichkeit dar, Ihren Mitarbeitern \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Lohn hinaus einen zus\u00e4tzlichen Wert zu bieten. Die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr das Ticket z\u00e4hlt als Betriebsausgabe f\u00fcr Sie und l\u00f6st keine weiteren Steuern oder Sozialabgaben aus. F\u00fcr Minijobber hat dies den entscheidenden Vorteil, dass diese 49 Euro nicht auf den Maximalverdienst von 538 Euro angerechnet werden. Somit bleibt der Verdienst Ihres Minijobbers innerhalb der steuerfreien Grenzen, w\u00e4hrend er oder sie dennoch den Nutzen eines weitreichenden Mobilit\u00e4tsangebots genie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unbeeinflusst von der Verdienstgrenze:<\/strong> Minijobber, die bereits an der Grenze ihres zul\u00e4ssigen Einkommens arbeiten, k\u00f6nnen das Ticket erhalten, ohne dass dies ihre Einkommensgrenze beeinflusst. Das Ticket wird als lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug gewertet und beeintr\u00e4chtigt daher nicht den Status des Minijobbers.<\/p>\n\n\n\n<h4>Kombination mit anderen Sachleistungen<\/h4>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Pluspunkt ist die M\u00f6glichkeit, das 49-Euro-Ticket zus\u00e4tzlich zu anderen Sachleistungen anzubieten, die bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat ebenfalls steuerfrei bleiben. Diese Regelung erm\u00f6glicht es Arbeitgebern, das Ticket neben anderen beliebten Sachbez\u00fcgen wie Tankgutscheinen anzubieten, ohne dabei steuerliche Freigrenzen zu \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<h4>Organisation der Kosten\u00fcbernahme<\/h4>\n\n\n\n<p>Die einfachste Methode f\u00fcr Arbeitgeber, die Kosten\u00fcbernahme zu regeln, besteht darin, dass die Mitarbeiter das Ticket selbst erwerben und dann eine Erstattung erhalten. F\u00fcr die Erstattung ben\u00f6tigen Sie lediglich die Rechnung des Mitarbeiters, die Sie zu Ihren Lohnunterlagen nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h4>Fazit<\/h4>\n\n\n\n<p>Das 49-Euro-Ticket nicht nur als Anreiz f\u00fcr bestehende Mitarbeiter, sondern auch als attraktives Extra bei der Suche nach neuen Minijobbern zu nutzen, kann Ihre Position als Arbeitgeber st\u00e4rken. Es f\u00f6rdert zudem die Nutzung des \u00f6ffentlichen Verkehrs und unterst\u00fctzt eine umweltfreundlichere Mobilit\u00e4t. Mit diesem Angebot schaffen Sie einen Mehrwert f\u00fcr Ihre Belegschaft und unterstreichen Ihr Engagement f\u00fcr nachhaltige Mitarbeiterbenefits.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem spannenden Schritt zur Unterst\u00fctzung des \u00f6ffentlichen Verkehrs und zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t von Arbeitspl\u00e4tzen fragen viele Arbeitgeber, ob das neu eingef\u00fchrte 49-Euro-Ticket auch f\u00fcr Minijobber angeboten werden kann, ohne deren Gehaltsgrenze von 538 Euro zu \u00fcberschreiten. Die Antwort darauf ist ebenso erfreulich wie praktisch. 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