{"id":74444,"date":"2024-05-15T11:44:36","date_gmt":"2024-05-15T09:44:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74444"},"modified":"2024-05-15T11:44:36","modified_gmt":"2024-05-15T09:44:36","slug":"erbschaft-und-schenkungsteuer-marktanpassungsabschlag-bei-der-bewertung-eines-miteigentumsanteils","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbschaft-und-schenkungsteuer-marktanpassungsabschlag-bei-der-bewertung-eines-miteigentumsanteils\/","title":{"rendered":"<strong>Erbschaft- und Schenkungsteuer &#8211; Marktanpassungsabschlag bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt die Bewertung von Miteigentumsanteilen an Grundst\u00fccken eine besondere Herausforderung dar. Ein k\u00fcrzlich ergangenes Urteil des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die f\u00fcr Steuerpflichtige von gro\u00dfem Interesse sein k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<h3>Die rechtliche Ausgangslage<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Miteigentumsanteil an einem Grundst\u00fcck entspricht in der Regel nicht dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundst\u00fccks. Der Grund hierf\u00fcr liegt in der eingeschr\u00e4nkten Verf\u00fcgbarkeit und den damit verbundenen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Miteigent\u00fcmer, der sich bez\u00fcglich der Nutzung des Grundst\u00fccks mit den anderen Eigent\u00fcmern abstimmen muss.<\/p>\n\n\n\n<h3>Entscheidung des FG M\u00fcnster<\/h3>\n\n\n\n<p>Das FG M\u00fcnster hat in seinem Urteil vom 24. November 2022 entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ist. Dieser Abschlag soll die niedrigere Verkehrsf\u00e4higkeit eines Miteigentumsanteils widerspiegeln. Das Gericht erkannte an, dass ein Miteigentumsanteil h\u00e4ufig schwerer zu verkaufen ist als das gesamte Grundst\u00fcck, was dessen Marktwert beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n\n\n\n<h3>Bedeutung des Gutachtens<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Steuerpflichtige, die diesen Marktanpassungsabschlag geltend machen wollen, ist es notwendig, ein entsprechendes <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/immobilien-gutachten-berlin.html\">Gutachten<\/a> vorzulegen. Dieses Gutachten muss \u00fcberzeugend darlegen, dass der Miteigentumsanteil aufgrund seiner eingeschr\u00e4nkten Verkehrsf\u00e4higkeit weniger wert ist, als es der rechnerische Anteil am Verkehrswert des Grundst\u00fccks vermuten l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<h3>Position des Fiskus<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Fiskus m\u00f6chte allerdings einen pauschalen Marktanpassungsabschlag, der die niedrigere Verkehrsf\u00e4higkeit eines Miteigentumsanteils abbildet, nicht anerkennen. Daher ist nun der Bundesfinanzhof (BFH) gefragt, eine endg\u00fcltige Entscheidung in dieser Sache zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Fazit<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des FG M\u00fcnster k\u00f6nnte eine bedeutende \u00c4nderung in der Bewertungspraxis f\u00fcr Miteigentumsanteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeuten. Steuerpflichtige sollten diese Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls ihre Bewertungsans\u00e4tze anpassen. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH sich zu dieser Fragestellung positionieren wird.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Dieser Blogbeitrag beleuchtet nur einen Ausschnitt der umfassenden und komplexen Thematik rund um die Bewertung von Immobilienanteilen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. F\u00fcr eine vertiefte Beratung ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt die Bewertung von Miteigentumsanteilen an Grundst\u00fccken eine besondere Herausforderung dar. Ein k\u00fcrzlich ergangenes Urteil des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die f\u00fcr Steuerpflichtige von gro\u00dfem Interesse sein k\u00f6nnte. 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