{"id":74512,"date":"2024-05-27T18:56:35","date_gmt":"2024-05-27T16:56:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74512"},"modified":"2024-05-27T18:56:35","modified_gmt":"2024-05-27T16:56:35","slug":"kassen-nachschau-anwendungserlass-der-finanzverwaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kassen-nachschau-anwendungserlass-der-finanzverwaltung\/","title":{"rendered":"Kassen-Nachschau: Anwendungserlass der Finanzverwaltung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde zum 1. Januar 2018 die M\u00f6glichkeit einer <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Kassennachschau.html\">Kassen-Nachschau<\/a> eingef\u00fchrt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun endlich einen Erlass zur Anwendung des neuen \u00a7 146b AO ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anwendungserlass zu \u00a7 146b AO definiert die Kassen-Nachschau als Verfahren zur Pr\u00fcfung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit von Kassenaufzeichnungen und ihrer \u00dcbernahme in die Buchf\u00fchrung. Diese Nachschau erm\u00f6glicht eine umfassende \u00dcberpr\u00fcfung aller relevanten Buchhaltungselemente, nicht nur der Belege, sondern auch der gesamten Buchf\u00fchrungskette von der Belegerfassung bis zur Eintragung ins Hauptbuch. Dieses Verfahren betrifft alle Steuerpflichtigen, die Gewinneink\u00fcnfte erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Zugriff auf Kassenbuchungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anwendungserlass weist darauf hin, dass der direkte Zugriff auf die Kassenbuchungen im Rahmen einer Kassen-Nachschau in der Praxis oft nicht m\u00f6glich ist. Dies liegt daran, dass die Buchf\u00fchrung h\u00e4ufig von externen Dienstleistern wie Steuerkanzleien oder Buchhaltungsservices durchgef\u00fchrt wird. In diesen F\u00e4llen muss der Steuerpflichtige die Buchhaltungsunterlagen bei seinem Dienstleister anfordern und dem Amtstr\u00e4ger zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anwendungserlass der Finanzverwaltung stellt klar, dass der Zugriff auf die digitalen Aufzeichnungen grunds\u00e4tzlich \u00fcber die <strong>digitale Schnittstelle<\/strong> erfolgen soll, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend f\u00fcr alle elektronischen Kassensysteme vorgeschrieben ist. Alternativ k\u00f6nnen die Daten auf einem <strong>maschinell auswertbaren Datentr\u00e4ger<\/strong> bereitgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kritische Analyse des Anwendungserlasses der Finanzverwaltung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Erlass l\u00e4sst einige Fragen offen und enth\u00e4lt Regelungen, die in der Praxis zu Problemen f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Unklarheiten zum zeitlichen Umfang der Pr\u00fcfung:<\/strong> Der Erlass definiert nicht, welcher Zeitraum im Rahmen einer Kassen-Nachschau \u00fcberpr\u00fcft werden darf. Dies liegt im Ermessen der Finanzverwaltung, was f\u00fcr Steuerpflichtige zu Rechtsunsicherheit f\u00fchrt.<\/li><li><strong>Fehlende Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit:<\/strong> Der Erlass enth\u00e4lt keine Vorgaben zur Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Kassen-Nachschau. Dies bedeutet, dass die Finanzverwaltung die Pr\u00fcfung auch dann durchf\u00fchren kann, wenn dies den Gesch\u00e4ftsbetrieb des Steuerpflichtigen erheblich st\u00f6rt.<\/li><li><strong>Keine Schlussbesprechung und kein Pr\u00fcfungsbericht:<\/strong> Nach Abschluss der Kassen-Nachschau findet keine Schlussbesprechung statt und der Steuerpflichtige erh\u00e4lt keinen Pr\u00fcfungsbericht. Dies erschwert es ihm, die Ergebnisse der Pr\u00fcfung nachvollziehen zu k\u00f6nnen.<\/li><li><strong>Mangelnde F\u00e4lschungssicherheit der Dienstausweise:<\/strong> Der Steuerberaterverband hatte gefordert, dass Pr\u00fcfer einheitliche und f\u00e4lschungssichere Dienstausweise erhalten sollen. Das BMF hat diese Forderung jedoch nicht aufgegriffen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein kritischer Aspekt ist die unklare Definition einer &#8222;zeitnahen Pr\u00fcfung&#8220; sowie die Entscheidungsfreiheit der Finanzverwaltung \u00fcber den zu pr\u00fcfenden Zeitraum, die ohne spezifische Vorgaben bleibt. Dies k\u00f6nnte bedeuten, dass in der Regel nur aktuelle Voranmeldungszeitr\u00e4ume gepr\u00fcft werden d\u00fcrften, vermutlich nicht l\u00e4nger als sechs Monate.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Erlass l\u00e4sst offen, welche spezifischen Kassensysteme einer Nachschau unterliegen k\u00f6nnen, erw\u00e4hnt jedoch, dass sowohl elektronische als auch manuelle Systeme inklusive verschiedenster technischer L\u00f6sungen inspiziert werden k\u00f6nnen. Ebenfalls erlaubt der Erlass unter bestimmten Umst\u00e4nden das Anfordern eines Kassensturzes, eine Entscheidung, die im Ermessen des pr\u00fcfenden Amtstr\u00e4gers liegt und von den spezifischen Umst\u00e4nden des Einzelfalls abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gibt keine explizite Regelung f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung von R\u00e4umlichkeiten, die au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten genutzt werden, und es besteht das Recht des Amtstr\u00e4gers, auch Fahrzeuge und andere Betriebsst\u00e4tten zu betreten, die gewerblich genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anwendungserlass betont, dass die Kassen-Nachschau kein Recht zur Durchf\u00fchrung einer Durchsuchung verleiht und dass die Duldung der Kassen-Nachschau formlos, auch m\u00fcndlich, angeordnet werden kann. Bei Abwesenheit des Steuerpflichtigen m\u00fcssen Mitarbeiter die erforderlichen Rechte haben, um die Kassen-Nachschau zu unterst\u00fctzen, was praktische Probleme aufwerfen k\u00f6nnte, insbesondere wenn Mitarbeiter nicht \u00fcber die notwendigen Zugriffsrechte verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Abschlie\u00dfend wird erw\u00e4hnt, dass bei einer Kassen-Nachschau entdeckte Probleme direkt zu einer Au\u00dfenpr\u00fcfung f\u00fchren k\u00f6nnen, ohne dass eine formale Pr\u00fcfungsanordnung notwendig ist. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgf\u00e4ltigen und regelkonformen Kassenf\u00fchrung, um kostspielige und zeitaufwendige Pr\u00fcfungen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Verfahrensdokumentation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Verfahrensdokumentation.html\">Verfahrensdokumentation<\/a> f\u00fcr die eingesetzte Kasse ist dem Amtstr\u00e4ger auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt <strong>sp\u00e4testens ab dem 1. Januar 2020<\/strong> und muss auch Informationen zur <strong>zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (ZTS)<\/strong> enthalten, die seit diesem Zeitpunkt f\u00fcr alle elektronischen Kassensysteme vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Scannen und Fotografieren von Unterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es dem Amtstr\u00e4ger im Rahmen der Kassen-Nachschau erlaubt, <strong>Unterlagen und Belege zu Dokumentationszwecken zu scannen oder zu fotografieren<\/strong>. Dies gilt jedoch <strong>nicht f\u00fcr die Entnahme der Originalunterlagen<\/strong>. Der Steuerpflichtige hat lediglich eine Kopie oder einen Scan der Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anwendungserlass der Finanzverwaltung zur Kassen-Nachschau ist in vielen Punkten problematisch. Die Regelungen sind oft unklar und unpraktisch, und die Rechte der Steuerpflichtigen werden nicht ausreichend gewahrt. Es ist zu hoffen, dass das BMF den Erlass in Zukunft nachbessern wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einf\u00fchrung Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde zum 1. Januar 2018 die M\u00f6glichkeit einer Kassen-Nachschau eingef\u00fchrt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun endlich einen Erlass zur Anwendung des neuen \u00a7 146b AO ver\u00f6ffentlicht. 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