{"id":74641,"date":"2024-06-10T16:08:18","date_gmt":"2024-06-10T14:08:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74641"},"modified":"2024-06-10T16:08:18","modified_gmt":"2024-06-10T14:08:18","slug":"e-bilanz-veroeffentlichung-der-taxonomien-6-8-und-wichtige-neuerungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/e-bilanz-veroeffentlichung-der-taxonomien-6-8-und-wichtige-neuerungen\/","title":{"rendered":"E-Bilanz: Ver\u00f6ffentlichung der Taxonomien 6.8 und wichtige Neuerungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 27. Mai 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Ver\u00f6ffentlichung der aktualisierten Taxonomien-Version 6.8 bekanntgegeben. Diese Ver\u00f6ffentlichung ist ein wichtiger Schritt f\u00fcr Unternehmen und Steuerberater, die ihre Jahresabschl\u00fcsse und Bilanzen in elektronischer Form (E-Bilanz) \u00fcbermitteln m\u00fcssen. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte und Neuerungen dieser Taxonomie-Version erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Was sind Taxonomien?<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Taxonomien sind standardisierte Datenstrukturen, die zur \u00dcbermittlung von Bilanzen und Jahresabschl\u00fcssen an die Finanzbeh\u00f6rden verwendet werden. Sie gew\u00e4hrleisten eine einheitliche und strukturierte Darstellung der finanziellen Daten, was die Verarbeitung und Auswertung durch die Beh\u00f6rden erleichtert.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Aktualisierte Taxonomie-Version 6.8<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die neue Taxonomie-Version 6.8 ist ab dem 1. April 2024 verf\u00fcgbar und muss f\u00fcr Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Version 6.8 f\u00fcr ihre Bilanzen ab dem Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025\/2026 anwenden m\u00fcssen. Allerdings ist es nicht beanstandungsf\u00e4hig, wenn die neue Version bereits f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024\/2025 verwendet wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Wichtige \u00c4nderungen und Neuerungen<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Verf\u00fcgbarkeit und Abruf<\/strong>: Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Erg\u00e4nzungs- und Spezialtaxonomien) sind unter <a href=\"http:\/\/www.esteuer.de\">www.esteuer.de<\/a> zur Ansicht und zum Abruf bereit. Ein detaillierter \u00c4nderungsnachweis ist ebenfalls dort verf\u00fcgbar.<\/li><li><strong>Test- und Echtf\u00e4lle<\/strong>: Die \u00dcbermittlung von Testf\u00e4llen mit der neuen Taxonomie-Version wird voraussichtlich ab November 2024 m\u00f6glich sein. F\u00fcr Echtf\u00e4lle wird diese M\u00f6glichkeit ab Mai 2025 gegeben sein.<\/li><li><strong>Mussfeldpr\u00fcfung<\/strong>: In den Taxonomien sind bestimmte Positionen als \u201eMussfelder\u201c gekennzeichnet, die zwingend zu bef\u00fcllen sind. Diese Pr\u00fcfung erfolgt elektronisch durch ERiC (Elektronische Steuer-ERkl\u00e4rung im Internet f\u00fcr K\u00f6rperschaften). Ab der Version 6.9 soll diese Regel dahingehend angepasst werden, dass nur noch die f\u00fcr die jeweilige Rechtsform relevanten Mussfelder zwingend zu bef\u00fcllen sind. Dies soll die Datensatzgr\u00f6\u00dfe reduzieren und die \u00dcbermittlung effizienter gestalten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">G\u00fcltigkeit und Anwendung der neuen Taxonomien<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Taxonomien sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025\/2026). Sie gelten auch f\u00fcr die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie f\u00fcr Er\u00f6ffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2024 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn die neuen Taxonomien auch f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024\/2025 verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00dcbermittlung und Testphasen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcbermittlungsm\u00f6glichkeit mit den neuen Taxonomien wird f\u00fcr Testf\u00e4lle voraussichtlich ab November 2024 und f\u00fcr Echtf\u00e4lle ab Mai 2025 bereitgestellt. Die einzelnen \u00c4nderungen in den Taxonomien k\u00f6nnen aus dem ebenfalls unter <a href=\"http:\/\/www.esteuer.de\">www.esteuer.de<\/a> bereitgestellten \u00c4nderungsnachweis entnommen werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Mussfelder und Datensatzgr\u00f6\u00dfe<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Rn. 16 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 ist geregelt, dass die in den Taxonomien als \u201eMussfeld\u201c gekennzeichneten Positionen zwingend zu bef\u00fcllen sind. Diese sogenannten Mussfelder m\u00fcssen in den \u00fcbermittelten Datens\u00e4tzen enthalten sein. Wenn kein Wert vorliegt, erfolgt eine \u00dcbermittlung ohne Wert (NIL).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab der Taxonomie-Version 6.9 soll jedoch eine \u00c4nderung erfolgen, wonach nur noch die f\u00fcr die jeweilige Rechtsform relevanten Mussfelder zwingend zu bef\u00fcllen sind. Dies soll die Datensatzgr\u00f6\u00dfe reduzieren. Die Mussfeldeigenschaft wird folgenderma\u00dfen definiert:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Mussfeld:<\/strong> Die in den Taxonomien als \u201eMussfeld\u201c gekennzeichneten Positionen, die f\u00fcr die jeweilige Rechtsform zul\u00e4ssig sind, sind zwingend zu bef\u00fcllen. Dies gilt auch f\u00fcr Summenmussfelder und die darunter liegenden Ebenen. Falls sich ein Mussfeld nicht mit Werten f\u00fcllen l\u00e4sst, weil die Position in der Buchf\u00fchrung nicht gef\u00fchrt wird oder nicht ableitbar ist, muss zur erfolgreichen \u00dcbermittlung der Datensatz mit einem NIL-Wert \u00fcbermittelt werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Anpassungen und Vorlaufzeit<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00c4nderungen der Rn. 16 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 sowie entsprechende Anpassungen des Technischen Leitfadens und der ERiC-Regeln werden erst ab der Taxonomie-Version 6.9 umgesetzt, um den Softwareherstellern eine ausreichende Vorlaufzeit zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Ver\u00f6ffentlichung der Taxonomien 6.8 wird der Grundstein f\u00fcr eine modernisierte und effizientere Abwicklung der E-Bilanz gelegt. Unternehmen sollten sich fr\u00fchzeitig mit den \u00c4nderungen vertraut machen und ihre Buchf\u00fchrungsprozesse entsprechend anpassen, um die neuen Anforderungen rechtzeitig erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 27. Mai 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Ver\u00f6ffentlichung der aktualisierten Taxonomien-Version 6.8 bekanntgegeben. 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