{"id":74766,"date":"2024-06-21T17:56:14","date_gmt":"2024-06-21T15:56:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74766"},"modified":"2024-06-21T17:56:14","modified_gmt":"2024-06-21T15:56:14","slug":"land-nrw-veroeffentlicht-aufkommensneutrale-hebesaetze-fuer-die-grundsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/land-nrw-veroeffentlicht-aufkommensneutrale-hebesaetze-fuer-die-grundsteuer\/","title":{"rendered":"Land NRW ver\u00f6ffentlicht aufkommensneutrale Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Grundsteuer"},"content":{"rendered":"\n<h3>FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 20.06.2024<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt unterschiedliche Musterwerte online bereit, mit denen eine Kommune so viel Grundsteuer einnehmen k\u00f6nnte wie bisher. Darunter auch: Werte f\u00fcr die Option von differenzierten Hebes\u00e4tzen. Minister Dr. Optendrenk: \u201eWir schaffen gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz f\u00fcr Kommunen sowie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort online und \u00f6ffentlich einsehbar die Daten bereit, auf deren Grundlage die Kommunen die H\u00f6he ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen k\u00f6nnen. \u201eDas Land hat zugesagt, im Sommer 2024 die Hebes\u00e4tze zur Verf\u00fcgung zu stellen, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher \u2013 und das Land liefert jetzt. Wir sind eines der ersten L\u00e4nder bundesweit, die diese Daten bereitstellen\u201c, erkl\u00e4rt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. \u201eDamit schaffen wir gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz f\u00fcr unsere Kommunen sowie f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ministerium hat bereits alle B\u00fcrgermeisterinnen und B\u00fcrgermeister im Land sowie die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde \u00fcber diese Werte informiert. Unter dem Punkt \u201eAufkommensneutrale Hebes\u00e4tze\u201c finden sich jetzt auch auf der Internetseite <a href=\"http:\/\/www.grundsteuer.nrw.de\">www.grundsteuer.nrw.de<\/a> folgende zur Aufkommensneutralit\u00e4t f\u00fchrende Hebes\u00e4tze, mit denen das Aufkommen der Grundsteuer gegen\u00fcber dem 1. Januar 2024 konstant bliebe:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>F\u00fcr land- und forstwirtschaftliche Grundst\u00fccke (Grundsteuer A)<\/li><li>F\u00fcr alle bebauten oder bebaubaren Grundst\u00fccke sowie Geb\u00e4ude (Grundsteuer B)<\/li><li>Differenzierte Hebes\u00e4tze f\u00fcr Wohn- und Nichtwohngeb\u00e4ude innerhalb der Grundsteuer B<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>Differenzierte Hebes\u00e4tze<\/h3>\n\n\n\n<p>Der letzte Punkt ist unterst\u00fctzend als Berechnungsgrundlage f\u00fcr diejenigen Kommunen, welche k\u00fcnftig von der auf den Weg gebrachten Landesl\u00f6sung Gebrauch machen m\u00f6chten. Denn das Bundesmodell f\u00fcr die Grundsteuer kann dazu f\u00fchren, dass Wohngeb\u00e4ude k\u00fcnftig st\u00e4rker belastet, Gewerbeimmobilien hingegen deutlich entlastet w\u00fcrden \u2013 allerdings ist dies nicht fl\u00e4chendeckend im gesamten Land der Fall. Daher sollen Kommunen in Nordrhein-Westfalen die M\u00f6glichkeit erhalten, \u00fcber differenzierte Hebes\u00e4tze auf ihre regionalen Verh\u00e4ltnisse reagieren zu k\u00f6nnen. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit im Landtag beraten und k\u00f6nnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Grundsteuer ist eine kommunale Steuer \u2013 sie wird von der Kommune erhoben und bleibt in der Kommune. Auch das Hebesatzrecht f\u00e4llt seit jeher in die kommunale Selbstverwaltung\u201c, verdeutlicht Minister Dr. Optendrenk. \u201eDeshalb ist es folgerichtig, dass auch die Entscheidung \u00fcber eine Hebesatzdifferenzierung in den Rath\u00e4usern getroffen wird. Wir geben den Verantwortlichen vor Ort alle Optionen, um eine faire und zielf\u00fchrende Besteuerung f\u00fcr die Menschen und Unternehmen in ihrer Kommune festzusetzen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h3>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Kommunen<\/h3>\n\n\n\n<p>Die aufkommensneutralen Hebes\u00e4tze, die das Land berechnet hat, k\u00f6nnen den Entscheiderinnen und Entscheidern in den Rath\u00e4usern und R\u00e4ten als Anhaltspunkte dienen, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten wollen. \u201eDas bedeutet nicht, dass die H\u00f6he der zu zahlenden Grundsteuer f\u00fcr jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den Beispielhebesatz des Landes anwendet. Aufkommensneutralit\u00e4t f\u00fcr die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralit\u00e4t f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u201c, erkl\u00e4rt der Minister. \u201eDas Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bliebe f\u00fcr eine Kommune konstant, aber in jedem Einzelfall k\u00f6nnen die aufkommensneutralen Hebes\u00e4tze dazu f\u00fchren, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher H\u00f6he Grundsteuer zahlt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund: Im Rahmen der Reform mussten die Bewertungsgrundlagen f\u00fcr die Grundsteuer angepasst werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die seit Jahrzehnten geltenden Grundlagen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hatte. \u201eWenn der Referenzhebesatz f\u00fcr eine Kommune h\u00f6her ist als bisher, bedeutet das dementsprechend auch nicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen\u201c, so Dr. Optendrenk weiter. Bei der individuellen Berechnung der Grundsteuer spielt neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch der Wert des Grundbesitzes eine Rolle.<\/p>\n\n\n\n<h3>Ausblick<\/h3>\n\n\n\n<p>Mit der Ver\u00f6ffentlichung der aufkommensneutralen Hebes\u00e4tze haben die Kommunen jetzt f\u00fcr ihren Entscheidungsprozess \u00fcber ihre jeweiligen Hebes\u00e4tze Unterst\u00fctzung. Bis zum 30. Juni 2025 k\u00f6nnen sie eigenverantwortlich ihre zum 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerhebes\u00e4tze anpassen. \u201eDie Grundsteuer ist eine wichtige Finanzierungsquelle unserer St\u00e4dte und Gemeinden und sichert somit deren Gestaltungskraft\u201c, sagt Minister Dr. Optendrenk. \u201eDie Finanzverwaltung des Landes hat mit vielf\u00e4ltigen Serviceangeboten und gro\u00dfem Personaleinsatz das Fundament geschaffen, auf dem die Kommunen jetzt ihre Entscheidungen im Sinne der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie der Wirtschaft vor Ort treffen k\u00f6nnen. Wir als Land sind weiterhin an der Seite unserer Kommunen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform und werden auch die letzten Meter gemeinsam mit ihnen gehen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quelle:<\/strong> Finanzministerium Nordrhein-Westfalen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 20.06.2024 Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt unterschiedliche Musterwerte online bereit, mit denen eine Kommune so viel Grundsteuer einnehmen k\u00f6nnte wie bisher. Darunter auch: Werte f\u00fcr die Option von differenzierten Hebes\u00e4tzen. 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