{"id":74785,"date":"2024-06-23T11:30:03","date_gmt":"2024-06-23T09:30:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=74785"},"modified":"2024-06-23T11:30:03","modified_gmt":"2024-06-23T09:30:03","slug":"zweitwohnungssteuer-bei-doppelter-haushaltsfuehrung-nur-beschraenkt-abzugsfaehiger-aufwand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zweitwohnungssteuer-bei-doppelter-haushaltsfuehrung-nur-beschraenkt-abzugsfaehiger-aufwand\/","title":{"rendered":"<strong>Zweitwohnungssteuer bei doppelter Haushaltsf\u00fchrung: Nur beschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4higer Aufwand<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beruflich bedingte <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Werbungskosten_Doppelte_Haushaltsfuehrung.html\">doppelte Haushaltsf\u00fchrung<\/a> ist f\u00fcr viele Arbeitnehmer in Deutschland eine Realit\u00e4t. Ob aus Karrieregr\u00fcnden oder aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels \u2013 wenn eine Zweitwohnung am Besch\u00e4ftigungsort notwendig wird, k\u00f6nnen die damit verbundenen Mehraufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend gemacht werden. Doch was geh\u00f6rt dazu und welche neuen Entwicklungen gibt es hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer?<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Abzugsf\u00e4hige Kosten bei doppelter Haushaltsf\u00fchrung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen die notwendigen Mehraufwendungen wegen der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsf\u00fchrung als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Kosten gliedern sich in zwei Kategorien:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Unterkunftskosten:<\/strong> Diese sind auf maximal 1.000 \u20ac monatlich bzw. 12.000 \u20ac j\u00e4hrlich begrenzt. Alle dar\u00fcber hinausgehenden Kosten bleiben steuerlich unber\u00fccksichtigt.<\/li><li><strong>Sonstige notwendige Mehraufwendungen:<\/strong> Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise Einrichtungsgegenst\u00e4nde und die Ausstattung der Zweitwohnung. Diese k\u00f6nnen ohne Beschr\u00e4nkung in voller H\u00f6he abgezogen werden. Betr\u00e4ge bis zu 5.000 \u20ac werden pauschal als notwendige Mehraufwendungen anerkannt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein wichtiger Hinweis f\u00fcr Mieter von m\u00f6blierten Wohnungen: Der Mietanteil f\u00fcr die M\u00f6blierung sollte im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden. Andernfalls erfolgt eine Sch\u00e4tzung der Kostenaufteilung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Streitpunkt: Zweitwohnungssteuer<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.12.2023 (Az. VI R 30\/21) bringt Klarheit in eine lange umstrittene Frage: Geh\u00f6rt die von einer Stadt erhobene Zweitwohnungssteuer zu den beschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4higen Unterkunftskosten oder zu den unbeschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4higen notwendigen Mehraufwendungen?<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Hintergrund des Verfahrens<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzgericht (FG) M\u00fcnchen hatte erstinstanzlich entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer zu den unbeschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4higen Mehraufwendungen geh\u00f6re. Diese Sichtweise war f\u00fcr viele Steuerpflichtige von Vorteil, besonders in Gro\u00dfst\u00e4dten und Ballungsr\u00e4umen, wo die Wohnkosten leicht \u00fcber 1.000 \u20ac monatlich liegen und alle dar\u00fcber hinausgehenden Kosten nicht steuerlich ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Entscheidung des BFH<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH entschied nun, dass die Zweitwohnungssteuer zu den beschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4higen Unterkunftskosten z\u00e4hlt. Die Begr\u00fcndung: Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist unmittelbar mit der Nutzung der Wohnung verkn\u00fcpft und orientiert sich am j\u00e4hrlichen Mietaufwand. Daher stellt sie einen tats\u00e4chlichen Aufwand f\u00fcr die Nutzung der Unterkunft dar und f\u00e4llt somit unter die 1.000 \u20ac monatliche Begrenzung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Auswirkungen f\u00fcr Steuerpflichtige<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Steuerpflichtige bedeutet dieses Urteil, dass die Zweitwohnungssteuer nur im Rahmen der 1.000 \u20ac monatlichen Obergrenze f\u00fcr Unterkunftskosten abgesetzt werden kann. In vielen Gro\u00dfst\u00e4dten und Ballungsr\u00e4umen, wo die Mieten diese Grenze leicht \u00fcberschreiten, bleibt somit ein Teil der Kosten \u2013 inklusive der Zweitwohnungssteuer \u2013 steuerlich unber\u00fccksichtigt. Dies f\u00fchrt zu einer h\u00f6heren steuerlichen Belastung f\u00fcr diejenigen, die beruflich bedingt eine Zweitwohnung unterhalten m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Urteil des BFH zur Zweitwohnungssteuer bringt Klarheit, jedoch auch eine h\u00f6here finanzielle Belastung f\u00fcr viele Berufspendler und Arbeitnehmer, die in teuren Wohnlagen eine Zweitwohnung ben\u00f6tigen. F\u00fcr detaillierte Beratung und Optimierung Ihrer Steuererkl\u00e4rung in diesem komplexen Bereich stehen wir Ihnen als erfahrene Steuerberater gerne zur Verf\u00fcgung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen und eine optimale L\u00f6sung f\u00fcr Ihre individuelle Situation finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beruflich bedingte doppelte Haushaltsf\u00fchrung ist f\u00fcr viele Arbeitnehmer in Deutschland eine Realit\u00e4t. 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