{"id":75055,"date":"2024-07-28T12:17:17","date_gmt":"2024-07-28T10:17:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75055"},"modified":"2024-07-28T12:17:17","modified_gmt":"2024-07-28T10:17:17","slug":"aufstiegs-bafoeg-mehr-geld-fuer-berufliche-fortbildungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aufstiegs-bafoeg-mehr-geld-fuer-berufliche-fortbildungen\/","title":{"rendered":"Aufstiegs-BAf\u00f6G: Mehr Geld f\u00fcr berufliche Fortbildungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Bundesregierung hat eine bedeutende Reform des Aufstiegs-BAf\u00f6G beschlossen, die ab Januar 2025 in Kraft treten wird. Diese Reform soll die finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen verbessern und so die berufliche Weiterbildung attraktiver machen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen im \u00dcberblick.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist das Aufstiegs-BAf\u00f6G?<\/h2>\n\n\n\n<p>Seit 1996 bietet das Aufstiegs-BAf\u00f6G finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Personen, die sich beruflich weiterbilden m\u00f6chten. Es richtet sich an alle, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungspr\u00fcfung vorbereiten, wie z.B. Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirte oder staatlich gepr\u00fcfte Erzieher. Die F\u00f6rderung erfolgt unabh\u00e4ngig vom Alter und umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Die wichtigsten geplanten Neuerungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung plant, das Aufstiegs-BAf\u00f6G noch attraktiver zu gestalten und die F\u00f6rderleistungen auszubauen. Hier sind die wichtigsten Verbesserungen im Detail:<\/p>\n\n\n\n<h3>1. Erh\u00f6hung der F\u00f6rderbetr\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Lehrgangs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren<\/strong>: Der maximale Gesamtbetrag der gef\u00f6rderten Lehrgangs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.<\/li><li><strong>Meisterst\u00fcck und vergleichbare Arbeiten<\/strong>: Der maximale Gesamtbetrag der F\u00f6rderung f\u00fcr die Erstellung des handwerklichen Meisterst\u00fccks oder vergleichbarer Arbeiten wird von 2.000 Euro auf 4.000 Euro erh\u00f6ht.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>2. Erh\u00f6hung des Darlehenserlasses<\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Erfolgreicher Abschluss<\/strong>: Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungspr\u00fcfung werden k\u00fcnftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht f\u00e4llig gewordenen Darlehens f\u00fcr die Lehrgangs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren erlassen (bisher 50 Prozent).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>3. Nicht-Anrechnung von Arbeitgeberzusch\u00fcssen<\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers<\/strong>: Zusch\u00fcsse von Arbeitgebern zu den Kosten der Fortbildungsma\u00dfnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der F\u00f6rderung nicht mehr angerechnet. Dies kommt direkt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>4. Erh\u00f6hung des Kinderbetreuungszuschlags<\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Kinderbetreuungszuschlag<\/strong>: F\u00fcr Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitma\u00dfnahmen wird der Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erh\u00f6ht.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Ziele der Reform<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit diesen Ma\u00dfnahmen will die Bundesregierung die h\u00f6herqualifizierende Berufsbildung st\u00e4rken und die erfolgreiche Fachkr\u00e4ftegewinnung unterst\u00fctzen. Das Aufstiegs-BAf\u00f6G soll eine attraktive M\u00f6glichkeit bieten, sich beruflich weiterzubilden und damit die eigenen Karrierechancen zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<h2>Finanzierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die F\u00f6rderung durch das Aufstiegs-BAf\u00f6G erfolgt teilweise als Zuschuss, der nicht zur\u00fcckgezahlt werden muss, und teilweise als zinsg\u00fcnstiges Darlehen. Die Kosten dieser F\u00f6rderung werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den L\u00e4ndern getragen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Reform des Aufstiegs-BAf\u00f6G ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Weiterbildung in Deutschland zu f\u00f6rdern und die finanziellen H\u00fcrden f\u00fcr Fortbildungsteilnehmer zu senken. Mit h\u00f6heren F\u00f6rderbetr\u00e4gen, attraktiveren Konditionen und zus\u00e4tzlichen Zusch\u00fcssen wird die berufliche Fortbildung noch zug\u00e4nglicher und lohnender.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der F\u00f6rderung finden Sie auf der Website der Bundesregierung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quelle:<\/strong> Bundesregierung<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat eine bedeutende Reform des Aufstiegs-BAf\u00f6G beschlossen, die ab Januar 2025 in Kraft treten wird. Diese Reform soll die finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen verbessern und so die berufliche Weiterbildung attraktiver machen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen im \u00dcberblick. Was ist das Aufstiegs-BAf\u00f6G? 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