{"id":75186,"date":"2024-08-18T19:00:27","date_gmt":"2024-08-18T17:00:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75186"},"modified":"2024-08-18T19:00:27","modified_gmt":"2024-08-18T17:00:27","slug":"leasing-sonderzahlung-der-bfh-setzt-dem-dezember-leasing-modell-ein-ende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/leasing-sonderzahlung-der-bfh-setzt-dem-dezember-leasing-modell-ein-ende\/","title":{"rendered":"Leasing-Sonderzahlung: Der BFH setzt dem Dezember-Leasing-Modell ein Ende"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil das sogenannte Dezember-Leasing-Modell endg\u00fcltig beerdigt. Diese Entscheidung betrifft Freiberufler und Gewerbetreibende, die einen privat geleasten Pkw teilweise betrieblich nutzen und dabei eine hohe Leasing-Sonderzahlung leisten. Das Urteil bringt Klarheit dar\u00fcber, wie diese Sonderzahlungen im Rahmen einer Nutzungseinlage steuerlich zu behandeln sind.<\/p>\n\n\n\n<h3>Das Dezember-Leasing-Modell: Was steckt dahinter?<\/h3>\n\n\n\n<p>Bisher war es eine g\u00e4ngige Praxis, dass Steuerpflichtige zum Jahresende einen Leasingvertrag f\u00fcr ein Fahrzeug abschlossen und eine hohe Sonderzahlung leisteten, um im gleichen Jahr von einem hohen betrieblichen Nutzungsanteil zu profitieren. Dies f\u00fchrte zu einer erheblichen Steuerersparnis, wenn die Sonderzahlung direkt im Jahr der Anschaffung in voller H\u00f6he als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein typisches Beispiel: Ein Arzt least im Dezember einen neuen Pkw und zahlt eine Sonderzahlung von 36.000 Euro. Da er im Dezember das Fahrzeug \u00fcberwiegend betrieblich nutzt \u2013 etwa 90 % der Fahrten \u2013, konnte er bisher versuchen, 90 % der Sonderzahlung, also 32.400 Euro, als Betriebsausgabe abzusetzen. Doch der BFH hat dieser Gestaltung nun einen Riegel vorgeschoben.<\/p>\n\n\n\n<h3>Das Urteil des BFH: Verteilung der Sonderzahlung auf die Leasinglaufzeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach dem Urteil des BFH ist es nicht mehr m\u00f6glich, die gesamte Leasing-Sonderzahlung im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzusetzen. Stattdessen muss die Sonderzahlung auf die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden. Diese Entscheidung betrifft alle, die einen privat genutzten Pkw teilweise betrieblich nutzen und eine Nutzungseinlage geltend machen wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im konkreten Fall bedeutet dies: Hat der Leasingvertrag eine Laufzeit von drei Jahren, so ist die Sonderzahlung auf 36 Monate zu verteilen. In unserem Beispiel mit der Sonderzahlung von 36.000 Euro bedeutet das, dass im ersten Jahr nur 1\/36 der Sonderzahlung, also 1.000 Euro, in die Betriebsausgaben eingehen. Diese Verteilung erfolgt unabh\u00e4ngig davon, wann die Zahlung tats\u00e4chlich abgeflossen ist.<\/p>\n\n\n\n<h3>Auswirkungen auf die betriebliche Nutzung<\/h3>\n\n\n\n<p>Interessant ist, dass der BFH entschieden hat, dass f\u00fcr die Berechnung der Betriebsausgaben die tats\u00e4chliche betriebliche Nutzung im Jahr der Anschaffung ma\u00dfgeblich ist. In unserem Beispiel, in dem der Arzt im Dezember das Fahrzeug zu 90 % betrieblich nutzte, kann er 90 % von 1.000 Euro \u2013 also 900 Euro \u2013 als Betriebsausgabe absetzen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet das f\u00fcr die Folgejahre?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die anteilige Sonderzahlung, die im Jahr der Anschaffung ber\u00fccksichtigt wurde, kann in den folgenden Jahren weiterhin anteilig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, auch wenn in diesen Jahren kein Abfluss der Sonderzahlung mehr erfolgt. Diese wertende Zuordnung der Sonderzahlung \u00fcber die gesamte Leasinglaufzeit hinweg bedeutet, dass das Steuerersparnispotenzial des Dezember-Leasing-Modells erheblich eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n\n\n\n<h3>Fazit: Ein Ende des Steuersparmodells<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Urteil des BFH bedeutet das Ende einer beliebten Steuergestaltung. Steuerpflichtige m\u00fcssen k\u00fcnftig genau pr\u00fcfen, wie sie ihre <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Leasingrechner.html#Leasingsonderzahlung\">Leasing-Sonderzahlungen<\/a> \u00fcber die Vertragslaufzeit verteilen und welche Auswirkungen dies auf ihre Betriebsausgaben hat. Insbesondere ist die tats\u00e4chliche betriebliche Nutzung im Anschaffungsjahr entscheidend f\u00fcr die H\u00f6he der absetzbaren Betriebsausgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Freiberufler und Gewerbetreibende, die einen privat genutzten Pkw teilweise betrieblich nutzen, hei\u00dft es nun, sich auf die neuen Spielregeln einzustellen. Der BFH hat mit diesem Urteil klargestellt, dass die Steuerersparnis durch eine hohe Leasing-Sonderzahlung im Dezember nicht mehr ohne Weiteres m\u00f6glich ist. Die Verteilung der Sonderzahlung auf die gesamte Leasinglaufzeit stellt sicher, dass die tats\u00e4chliche Nutzung und die damit verbundenen Kosten realistisch und steuerlich korrekt abgebildet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil das sogenannte Dezember-Leasing-Modell endg\u00fcltig beerdigt. Diese Entscheidung betrifft Freiberufler und Gewerbetreibende, die einen privat geleasten Pkw teilweise betrieblich nutzen und dabei eine hohe Leasing-Sonderzahlung leisten. Das Urteil bringt Klarheit dar\u00fcber, wie diese Sonderzahlungen im Rahmen einer Nutzungseinlage steuerlich zu behandeln sind. Das Dezember-Leasing-Modell: Was steckt dahinter? Bisher &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/leasing-sonderzahlung-der-bfh-setzt-dem-dezember-leasing-modell-ein-ende\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Leasing-Sonderzahlung: Der BFH setzt dem Dezember-Leasing-Modell ein Ende<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/75186"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=75186"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/75186\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=75186"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=75186"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=75186"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}