{"id":75243,"date":"2024-08-25T13:45:54","date_gmt":"2024-08-25T11:45:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75243"},"modified":"2024-08-25T13:45:54","modified_gmt":"2024-08-25T11:45:54","slug":"einkommensteuerermaessigung-bei-erbschaftsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkommensteuerermaessigung-bei-erbschaftsteuer\/","title":{"rendered":"Einkommensteuererm\u00e4\u00dfigung bei Erbschaftsteuer"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Beginn des f\u00fcnfj\u00e4hrigen Beg\u00fcnstigungszeitraums f\u00fcr die Einkommensteuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35b EStG allein vom Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer abh\u00e4ngt, der regelm\u00e4\u00dfig mit dem Tod des Erblassers eintritt. Dieses Urteil ist besonders relevant f\u00fcr Steuerpflichtige, die sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Erbschaftsteuer belastet sind, beispielsweise bei der Ver\u00e4u\u00dferung von geerbten Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<h4>Hintergrund: \u00a7 35b EStG und die Doppelbelastung<\/h4>\n\n\n\n<p>Wenn Eink\u00fcnfte sowohl der Einkommensteuer als auch der Erbschaftsteuer unterliegen, kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Um diese Belastung abzumildern, sieht \u00a7 35b EStG eine Einkommensteuererm\u00e4\u00dfigung vor. Diese Erm\u00e4\u00dfigung kann jedoch nur in einem engen zeitlichen Rahmen beantragt werden \u2013 n\u00e4mlich innerhalb des Beg\u00fcnstigungszeitraums, der f\u00fcnf Jahre ab dem Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer umfasst.<\/p>\n\n\n\n<h4>Ma\u00dfgeblicher Zeitpunkt: Entstehung der Erbschaftsteuer<\/h4>\n\n\n\n<p>Entscheidend f\u00fcr den Beginn dieses Zeitraums ist der Tod des Erblassers, der den Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer markiert. Die Festsetzung der Steuer oder der Zeitpunkt, zu dem der Erbe tats\u00e4chlich \u00fcber das geerbte Verm\u00f6gen verf\u00fcgen kann, spielen keine Rolle. Das bedeutet, dass auch dann, wenn der Erbe erst Jahre nach dem Tod des Erblassers \u00fcber das Erbe verf\u00fcgen kann, der Beg\u00fcnstigungszeitraum dennoch ab dem Todestag des Erblassers z\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitfall, der dem Urteil zugrunde lag, wurde das geerbte Verm\u00f6gen erst sechs Jahre nach dem Tod des Erblassers ver\u00e4u\u00dfert. Da der f\u00fcnfj\u00e4hrige Beg\u00fcnstigungszeitraum bereits abgelaufen war, konnte der Erbe die Einkommensteuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35b EStG nicht mehr in Anspruch nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h4>Auswirkungen auf die Praxis<\/h4>\n\n\n\n<p>Dieses Urteil verdeutlicht, dass es f\u00fcr Steuerpflichtige, die eine Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35b EStG in Anspruch nehmen m\u00f6chten, entscheidend ist, die zeitlichen Vorgaben strikt im Auge zu behalten. Selbst wenn die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber den Nachlass erst sp\u00e4ter erlangt wird, beginnt der relevante Zeitraum mit dem Tod des Erblassers. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu planen und zu pr\u00fcfen, ob eine Ver\u00e4u\u00dferung innerhalb des Beg\u00fcnstigungszeitraums sinnvoll und m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<h4>Fazit<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil klargestellt, dass der Entstehungszeitpunkt der <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Erbschaftsteuer.html\">Erbschaftsteuer<\/a> ausschlaggebend f\u00fcr den Beginn des f\u00fcnfj\u00e4hrigen Beg\u00fcnstigungszeitraums nach \u00a7 35b EStG ist. F\u00fcr Steuerpflichtige bedeutet dies, dass sie sorgf\u00e4ltig darauf achten m\u00fcssen, innerhalb dieses Zeitraums aktiv zu werden, um die Steuererm\u00e4\u00dfigung geltend machen zu k\u00f6nnen. Eine Doppelbelastung durch Einkommensteuer und Erbschaftsteuer ist in bestimmten F\u00e4llen hinzunehmen, wenn der Beg\u00fcnstigungszeitraum \u00fcberschritten wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Beginn des f\u00fcnfj\u00e4hrigen Beg\u00fcnstigungszeitraums f\u00fcr die Einkommensteuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35b EStG allein vom Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer abh\u00e4ngt, der regelm\u00e4\u00dfig mit dem Tod des Erblassers eintritt. Dieses Urteil ist besonders relevant f\u00fcr Steuerpflichtige, die sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Erbschaftsteuer belastet sind, beispielsweise bei &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkommensteuerermaessigung-bei-erbschaftsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Einkommensteuererm\u00e4\u00dfigung bei Erbschaftsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/75243"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=75243"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/75243\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=75243"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=75243"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=75243"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}