{"id":75447,"date":"2024-09-16T16:08:59","date_gmt":"2024-09-16T14:08:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75447"},"modified":"2024-09-16T16:08:59","modified_gmt":"2024-09-16T14:08:59","slug":"aussetzung-der-vollziehung-was-tun-wenn-das-finanzamt-von-ihrer-steuererklaerung-abweicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aussetzung-der-vollziehung-was-tun-wenn-das-finanzamt-von-ihrer-steuererklaerung-abweicht\/","title":{"rendered":"<strong>Aussetzung der Vollziehung: Was tun, wenn das Finanzamt von Ihrer Steuererkl\u00e4rung abweicht?<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Es kommt vor, dass das Finanzamt nach der Abgabe Ihrer Steuererkl\u00e4rung eine andere Auffassung \u00fcber Ihre Besteuerungsgrundlagen hat und dies zu einer Nachzahlung f\u00fchrt. Doch was tun, wenn Sie damit nicht einverstanden sind und m\u00f6glicherweise eine niedrigere Steuerlast erwarten? In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen Sie nicht nur <strong>Einspruch<\/strong> einlegen, sondern auch die <strong>Aussetzung der Vollziehung<\/strong> beantragen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet \u201eAussetzung der Vollziehung\u201c?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bedeutet, dass Sie die festgesetzte Steuer oder einen Teil davon <strong>vorerst nicht zahlen<\/strong> m\u00fcssen. Dies wird oft gew\u00e4hrt, wenn die M\u00f6glichkeit besteht, dass der Steuerbescheid nach einer Pr\u00fcfung zu Ihren Gunsten ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n\n\n\n<h3>Voraussetzungen f\u00fcr die Aussetzung der Vollziehung<\/h3>\n\n\n\n<ol><li><strong>Einspruch einlegen<\/strong>: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nur in Verbindung mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid gestellt werden.<\/li><li><strong>Begr\u00fcndung vorlegen<\/strong>: Sie sollten klar darlegen und mit Unterlagen belegen, warum Sie der Meinung sind, dass der Steuerbescheid unrichtig ist.<\/li><li><strong>Pr\u00fcfung durch das Finanzamt<\/strong>: Das Finanzamt pr\u00fcft, ob die M\u00f6glichkeit besteht, dass der Steuerbescheid zu hoch angesetzt ist, und entscheidet dann \u00fcber die Aussetzung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3>Wie stellen Sie den Antrag?<\/h3>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entweder <strong>zusammen mit Ihrem Einspruch<\/strong> einreichen oder auch <strong>nachtr\u00e4glich<\/strong>. Wichtig ist, dass der Antrag <strong>schriftlich<\/strong> erfolgt und eine Begr\u00fcndung enth\u00e4lt, warum Sie der Auffassung sind, dass die Steuerfestsetzung zu hoch ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Ihr Steuerbescheid verlangt eine Nachzahlung von 800 Euro.<\/li><li>Sie stellen fest, dass bestimmte Ausgaben nicht ber\u00fccksichtigt wurden, und wenn diese anerkannt werden, m\u00fcsste die Nachzahlung nur 300 Euro betragen.<\/li><li>Sie legen Einspruch ein und beantragen gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung f\u00fcr die strittigen 500 Euro.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt pr\u00fcft Ihren Einspruch und entscheidet, ob die 500 Euro vorerst nicht gezahlt werden m\u00fcssen, bis der Einspruch abschlie\u00dfend bearbeitet ist. Die verbleibenden 300 Euro m\u00fcssen Sie jedoch zun\u00e4chst zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was passiert nach dem Antrag?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach der Pr\u00fcfung informiert das Finanzamt Sie schriftlich, ob die Aussetzung der Vollziehung gew\u00e4hrt wird und in welcher H\u00f6he. Nur der Teil der Steuer, der m\u00f6glicherweise zu hoch angesetzt ist, wird von der Vollziehung ausgenommen. Der restliche Betrag muss weiterhin gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was, wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist?<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch <strong>nicht oder nur teilweise<\/strong> zustimmt, kann es sein, dass Sie den bisher ausgesetzten Betrag oder einen Teil davon nachzahlen m\u00fcssen. In diesem Fall kann das Finanzamt <strong>Aussetzungszinsen<\/strong> verlangen. Diese betragen <strong>0,5% pro Monat<\/strong> auf den ausgesetzten Betrag und werden erhoben, wenn der Einspruch ganz oder teilweise erfolglos bleibt.<\/p>\n\n\n\n<h3>Fazit<\/h3>\n\n\n\n<ul id=\"block-1f20aee1-2d30-4ac9-8c65-777f77b4337d\"><li>Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss <strong>in Verbindung mit einem Einspruch<\/strong> gestellt werden.<\/li><li>Das Finanzamt muss Ihrem Antrag <strong>schriftlich zustimmen<\/strong>. Ohne Zustimmung m\u00fcssen Sie die Steuern dennoch zahlen.<\/li><li>Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, stellen Sie den Antrag <strong>rechtzeitig vor der F\u00e4lligkeit<\/strong>, um \u00dcberschneidungen zu vermeiden.<\/li><li><strong>Aussetzungszinsen<\/strong> k\u00f6nnen anfallen, wenn der Einspruch nicht vollst\u00e4ndig erfolgreich ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Aussetzung-der-Vollziehung.html\">Aussetzung der Vollziehung<\/a> kann Ihnen helfen, Steuern vorerst nicht zahlen zu m\u00fcssen, wenn Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind. Allerdings ist es wichtig, dass Sie den Antrag korrekt und rechtzeitig stellen. Sollten Sie Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, stehe ich Ihnen als Steuerberater gerne zur Seite.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ihr Steuerberater<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es kommt vor, dass das Finanzamt nach der Abgabe Ihrer Steuererkl\u00e4rung eine andere Auffassung \u00fcber Ihre Besteuerungsgrundlagen hat und dies zu einer Nachzahlung f\u00fchrt. Doch was tun, wenn Sie damit nicht einverstanden sind und m\u00f6glicherweise eine niedrigere Steuerlast erwarten? 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