{"id":75464,"date":"2024-09-18T12:03:47","date_gmt":"2024-09-18T10:03:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75464"},"modified":"2024-09-18T12:03:47","modified_gmt":"2024-09-18T10:03:47","slug":"grundsteuer-grundstuecksbewertung-im-bundesmodell-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundsteuer-grundstuecksbewertung-im-bundesmodell-rechtswidrig\/","title":{"rendered":"Grundsteuer: Grundst\u00fccksbewertung im Bundesmodell rechtswidrig?"},"content":{"rendered":"\n<p>Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach einer neuen Bemessungsgrundlage erhoben. Diese basiert auf einer Neubewertung aller Grundst\u00fccke, deren Ergebnisse den Eigent\u00fcmern bereits mitgeteilt wurden. Die Bundesl\u00e4nder haben dabei unterschiedliche Bewertungsmodelle gew\u00e4hlt. Besonders umstritten ist das sogenannte \u201eBundesmodell\u201c, das nun Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren ist.<\/p>\n\n\n\n<h3>Gerichtliche Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens eine Aussetzung der Vollziehung beschlossen. Dies deutet darauf hin, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Bescheide bestehen. Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung best\u00e4tigt, w\u00e4hrend das Hauptsacheverfahren noch l\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gerichte zweifeln insbesondere an den einfachrechtlichen und verfassungsm\u00e4\u00dfigen Grundlagen der Grundst\u00fccksbewertung. Kritisiert wird vor allem, dass das Bundesmodell den Grundst\u00fcckswert typisierend feststellt, ohne eine gesetzlich geregelte M\u00f6glichkeit f\u00fcr Eigent\u00fcmer vorzusehen, einen individuellen Nachweis zu erbringen, falls der Wert ihres Grundst\u00fccks den festgestellten Wert um 40 % oder mehr unterschreitet.<\/p>\n\n\n\n<h3>Reaktion der Finanzverwaltung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die betroffenen Bundesl\u00e4nder haben auf diese vorl\u00e4ufigen Gerichtsentscheidungen mit einem gemeinsamen L\u00e4ndererlass reagiert. Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer sind nun berechtigt, einen niedrigeren Grundst\u00fcckswert nachzuweisen. Dies kann durch ein Gutachten eines bestellten oder zertifizierten Gutachters oder des Gutachterausschusses geschehen. Alternativ wird auch ein im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr erzielter Kaufpreis anerkannt, wenn dieser innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt um mindestens 40 % niedriger liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr erbbaurechtsbelastete Grundst\u00fccke gelten dieselben Regelungen. Diese Erlasse gelten sowohl f\u00fcr noch nicht bestandskr\u00e4ftige Bescheide als auch f\u00fcr bestandskr\u00e4ftige Wertfortschreibungen, wenn die Abweichung gr\u00f6\u00dfer als 15.000 \u20ac ist.<\/p>\n\n\n\n<h3>Betroffene Bundesl\u00e4nder<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Bundesmodell wird in folgenden Bundesl\u00e4ndern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland (mit Abweichungen), Sachsen (mit Abweichungen), Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th\u00fcringen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In diesen Bundesl\u00e4ndern soll die Finanzverwaltung Einspr\u00fcchen auf Aussetzung der Vollziehung zun\u00e4chst ohne Einholung eines Gutachtens stattgeben, wenn die Angaben zum Grundst\u00fcckswert schl\u00fcssig sind. Ein Gutachten kann sp\u00e4ter nachgereicht werden. Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer sollten sich jedoch im Einzelfall beraten lassen, um die Erfolgsaussichten besser einzusch\u00e4tzen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wichtiger Hinweis f\u00fcr Eigent\u00fcmer<\/h3>\n\n\n\n<p>Entscheidend ist, dass innerhalb eines Monats nach Zustellung des Grundlagenbescheids \u2013 dem ersten Bescheid \u2013 <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Einspruch-Klage-Finanzgericht.html\">Einspruch<\/a> eingelegt wird. Ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid oder den sp\u00e4teren Bescheid der Stadt oder Gemeinde zur Erhebung der Grundsteuer reicht nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Betroffene Eigent\u00fcmer sollten sich daher fr\u00fchzeitig mit dem Thema <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Grundsteuer.html\">Grundsteuer<\/a> auseinandersetzen und gegebenenfalls <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerberatung-Berlin.html\">steuerrechtlichen Rat<\/a> einholen, um m\u00f6gliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach einer neuen Bemessungsgrundlage erhoben. Diese basiert auf einer Neubewertung aller Grundst\u00fccke, deren Ergebnisse den Eigent\u00fcmern bereits mitgeteilt wurden. Die Bundesl\u00e4nder haben dabei unterschiedliche Bewertungsmodelle gew\u00e4hlt. 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