{"id":75550,"date":"2024-09-27T12:09:48","date_gmt":"2024-09-27T10:09:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75550"},"modified":"2024-09-27T12:09:48","modified_gmt":"2024-09-27T10:09:48","slug":"ruhen-von-einspruchsverfahren-verfassungsmaessigkeit-der-niedersaechsischen-grundsteuer-auf-dem-pruefstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ruhen-von-einspruchsverfahren-verfassungsmaessigkeit-der-niedersaechsischen-grundsteuer-auf-dem-pruefstand\/","title":{"rendered":"<strong>Ruhen von Einspruchsverfahren: Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Nieders\u00e4chsischen Grundsteuer auf dem Pr\u00fcfstand<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht hat k\u00fcrzlich eine wichtige Mitteilung ver\u00f6ffentlicht, die Auswirkungen auf alle Eigent\u00fcmer von Grundst\u00fccken in Niedersachsen haben k\u00f6nnte. Es geht um die Frage der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Nieders\u00e4chsischen Grundsteuergesetzes und die damit verbundenen Einspruchsverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bereits in unserem Newsletter 3\/2024 hatten wir \u00fcber ein anh\u00e4ngiges Klageverfahren berichtet, in dem die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Nieders\u00e4chsischen Grundsteuergesetzes gepr\u00fcft wird. Dieses Verfahren wird aktuell vor dem 1. Senat des Nieders\u00e4chsischen Finanzgerichts unter dem Aktenzeichen 1 K 38\/24 gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Entwicklung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesamt f\u00fcr Steuern Niedersachsen hat nun in einer Allgemeinverf\u00fcgung (Nds. Ministerialblatt Nr. 387 vom 4. September 2024) erkl\u00e4rt, dass es sich bei diesem Verfahren um ein Musterverfahren handelt. Das bedeutet, dass die Entscheidung in diesem Fall wegweisend f\u00fcr alle \u00e4hnlichen F\u00e4lle sein wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wurde angeordnet, dass alle bereits anh\u00e4ngigen und zuk\u00fcnftigen Einspruchsverfahren gegen Bescheide \u00fcber die Grundsteuer\u00e4quivalenzbetr\u00e4ge sowie damit verbundene Einspr\u00fcche gegen Bescheide \u00fcber den Grundsteuermessbetrag bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung des 1. Senats ruhen sollen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr Sie als Eigent\u00fcmer?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ruhensanordnung bedeutet, dass Ihr Einspruchsverfahren vor\u00fcbergehend stillgelegt wird, bis das Musterverfahren entschieden ist. Das kann einerseits positiv sein, da Sie vorerst keine weiteren Schritte unternehmen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig:<\/strong> Um von dieser Ruhensanordnung zu profitieren, ist es weiterhin erforderlich, gegen jeden neuen Bescheid Einspruch einzulegen. Es gibt keine automatische Vorl\u00e4ufigkeit der Festsetzungen durch die Finanz\u00e4mter. Das bedeutet, dass Sie selbst aktiv werden m\u00fcssen, um Ihre Rechte in diesem Verfahren zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn die Verfahren aufgrund der angeordneten Ruhensanordnung stillgelegt werden, bleibt es entscheidend, gegen jeden neuen Bescheid Einspruch einzulegen. Andernfalls k\u00f6nnten m\u00f6gliche Anspr\u00fcche verloren gehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterst\u00fctzen Sie dabei, Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Grundsteuer zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quelle:<\/strong> Nieders\u00e4chsisches Finanzgericht, Newsletter 10\/2024<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Dieser Blogbeitrag dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht hat k\u00fcrzlich eine wichtige Mitteilung ver\u00f6ffentlicht, die Auswirkungen auf alle Eigent\u00fcmer von Grundst\u00fccken in Niedersachsen haben k\u00f6nnte. Es geht um die Frage der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Nieders\u00e4chsischen Grundsteuergesetzes und die damit verbundenen Einspruchsverfahren. 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