{"id":75599,"date":"2024-10-02T10:23:16","date_gmt":"2024-10-02T08:23:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75599"},"modified":"2024-10-02T10:23:16","modified_gmt":"2024-10-02T08:23:16","slug":"weniger-schriftform-bundestag-beschliesst-iv-buerokratieentlastungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/weniger-schriftform-bundestag-beschliesst-iv-buerokratieentlastungsgesetz\/","title":{"rendered":"Weniger Schriftform: Bundestag beschlie\u00dft IV. B\u00fcrokratieentlastungsgesetz"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>BRAK, Mitteilung vom 01.10.2024<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem B\u00fcrokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat die Bundesregierung am 26. September 2024 einen weiteren Schritt zur Entlastung von B\u00fcrgern, Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Ziel ist es, durch zahlreiche Ma\u00dfnahmen die B\u00fcrokratie in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<h4>Kernelemente des B\u00fcrokratieentlastungsgesetzes IV<\/h4>\n\n\n\n<p>Das BEG IV sieht vor, die Wirtschaft j\u00e4hrlich um etwa 944 Millionen Euro zu entlasten. Dabei soll vor allem in Zeiten multipler Krisen und stockender Konjunktur durch den Abbau \u00fcberfl\u00fcssiger B\u00fcrokratie positive Impulse gesetzt werden. Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit weiteren Ma\u00dfnahmen, wie beispielsweise dem Wachstumschancengesetz, das bereits verabschiedet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelnen enth\u00e4lt das Gesetz folgende Neuregelungen:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Lockerung der Formerfordernisse im Zivilrecht:<\/strong> Die Anforderungen an die Schriftform sollen abgesenkt werden, um beispielsweise Aufbewahrungspflichten f\u00fcr Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verk\u00fcrzen.<\/li><li><strong>Digitalisierung in den Personalverwaltungen:<\/strong> Die Formerfordernisse im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz werden gelockert. K\u00fcnftig soll der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform \u2013 etwa per E-Mail \u2013 ausreichen, sofern das Dokument f\u00fcr die Arbeitnehmer zug\u00e4nglich, speicherbar und ausdruckbar ist und der Arbeitgeber einen \u00dcbermittlungs- oder Empfangsnachweis erh\u00e4lt. Eine Ausnahme bildet hierbei der Schutz bestimmter Branchen wie das Baugewerbe und die Fleischwirtschaft, in denen die Schriftform beibehalten wird.<\/li><li><strong>Textform bei \u00dcberlassungsvereinbarungen:<\/strong> Auch im Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz soll k\u00fcnftig die Textform bei \u00dcberlassungsvereinbarungen ausreichend sein.<\/li><li><strong>Erleichterung bei Betriebsverlagerungen:<\/strong> Unternehmen, die Betriebsst\u00e4tten in einen anderen beh\u00f6rdlichen Zust\u00e4ndigkeitsbereich verlegen, sollen sich k\u00fcnftig nur noch im neuen Zust\u00e4ndigkeitsbereich anmelden m\u00fcssen. Die bisher erforderliche An- und Abmeldung entf\u00e4llt.<\/li><li><strong>Einf\u00fchrung einer zentralen Datenbank f\u00fcr Steuerberater:<\/strong> Geplant ist die Einf\u00fchrung einer zentralen Datenbank der Steuerberater f\u00fcr Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung.<\/li><li><strong>Modernisierung der Bekanntgabe von Steuerbescheiden:<\/strong> Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte sollen k\u00fcnftig digital bereitgestellt werden k\u00f6nnen. Die bislang erforderliche Einwilligung des Empf\u00e4ngers entf\u00e4llt und wird durch eine Widerspruchsl\u00f6sung ersetzt. Diese Ma\u00dfnahme soll die Steuerverwaltung der L\u00e4nder um etwa 116 Millionen Euro entlasten, da auf den Versand von 116 Millionen Briefen sowie den Druck von 6,2 Milliarden Blatt Papier verzichtet werden kann.<\/li><li><strong>Entlastungen im Aktienrecht:<\/strong> Die Ver\u00f6ffentlichung von verg\u00fctungsbezogenen Beschl\u00fcssen auf der Hauptversammlung soll k\u00fcnftig auf der Unternehmenswebsite ausreichen, ohne dass eine zus\u00e4tzliche Bekanntmachung erforderlich ist.<\/li><li><strong>\u00c4nderungen bei Aufbewahrungsfristen:<\/strong> Die urspr\u00fcnglich vorgesehene Verk\u00fcrzung der Aufbewahrungsfrist wurde f\u00fcr bestimmte Personen und Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, um ein Jahr verz\u00f6gert. Dies dient dem Zweck, laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren nicht zu beeintr\u00e4chtigen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h4>Stellungnahme des Bundesrats<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft, ihn jedoch als nicht weitreichend genug kritisiert. Er fordert, bereits getroffene Beschl\u00fcsse wie den &#8222;Pakt f\u00fcr Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung&#8220; rasch umzusetzen. Dar\u00fcber hinaus hat die L\u00e4nderkammer etliche \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge unterbreitet, um zus\u00e4tzliche Schriftformerfordernisse abzubauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat in ihrer Gegen\u00e4u\u00dferung zugesichert, einige dieser Punkte zu \u00fcbernehmen \u2013 etwa die Textform bei Arbeitsvertr\u00e4gen \u2013 und die Pr\u00fcfung weiterer Vorschl\u00e4ge angek\u00fcndigt, w\u00e4hrend sie andere direkt abgelehnt hat.<\/p>\n\n\n\n<h4>\u00c4nderungen im Rechtsausschuss<\/h4>\n\n\n\n<p>Zwei Tage vor der Beschlussfassung im Bundestag hat der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf um einen \u00c4nderungsantrag der Koalitionsfraktionen erg\u00e4nzt. Dabei wurden auch Anregungen von Verb\u00e4nden und des Bundesrats aufgenommen. In der ge\u00e4nderten Fassung umfasst der Gesetzentwurf nun 74 Artikel statt der urspr\u00fcnglich vorgesehenen 62.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quelle:<\/strong> Bundesrechtsanwaltskammer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BRAK, Mitteilung vom 01.10.2024 Mit dem B\u00fcrokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat die Bundesregierung am 26. September 2024 einen weiteren Schritt zur Entlastung von B\u00fcrgern, Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Ziel ist es, durch zahlreiche Ma\u00dfnahmen die B\u00fcrokratie in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Kernelemente des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/weniger-schriftform-bundestag-beschliesst-iv-buerokratieentlastungsgesetz\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Weniger Schriftform: Bundestag beschlie\u00dft IV. 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