{"id":75737,"date":"2024-10-23T16:18:30","date_gmt":"2024-10-23T14:18:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=75737"},"modified":"2024-10-23T16:18:30","modified_gmt":"2024-10-23T14:18:30","slug":"grundsteuer-musterverfahren-in-nrw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundsteuer-musterverfahren-in-nrw\/","title":{"rendered":"Grundsteuer: Musterverfahren in NRW"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Finanzgericht (FG) K\u00f6ln hat in einem wegweisenden Verfahren erstmalig \u00fcber die Bewertung einer Immobilie f\u00fcr die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid \u00fcber die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem sogenannten Bundesmodell. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die neue Grundsteuerbewertung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dieses Urteil k\u00f6nnte wegweisend f\u00fcr zahlreiche weitere Einspr\u00fcche sein, die gegen die neuen Grundsteuerbescheide eingelegt wurden.<\/p>\n\n\n\n<h4>Hintergrund der Grundsteuerreform<\/h4>\n\n\n\n<p>Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das damalige System der Grundsteuer f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Grund hierf\u00fcr war, dass gleichartige Grundst\u00fccke ungleich bewertet wurden, was gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verst\u00f6\u00dft. Der Gesetzgeber musste daraufhin bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen, die mit der Grundsteuerreform umgesetzt wurde. Im Rahmen dieser Reform entschieden sich fast alle Bundesl\u00e4nder f\u00fcr das sogenannte Bundesmodell, welches die Bewertung von Grundbesitz f\u00fcr die Grundsteuer nach neuen Kriterien regelt.<\/p>\n\n\n\n<h4>Einspr\u00fcche und Musterverfahren<\/h4>\n\n\n\n<p>Besonders in NRW haben viele Eigent\u00fcmer gegen die neu erlassenen Grundsteuerwertfeststellungsbescheide Einspruch eingelegt. Allein hier wurden mehr als eine Million Einspr\u00fcche erhoben. Der Bund der Steuerzahler unterst\u00fctzt derzeit zahlreiche Musterklagen, die sich gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 richten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den anh\u00e4ngigen Verfahren geh\u00f6ren unter anderem:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>FG Berlin-Brandenburg: 3 K 3142\/23<\/strong><\/li><li><strong>FG Rheinland-Pfalz: 4 K 1205\/23<\/strong><\/li><li><strong>FG D\u00fcsseldorf: 11 K 2310\/23 Gr und 11 K 2309\/23 Gr<\/strong><\/li><li><strong>FG Sachsen: 5 K 612\/24, 5 K 613\/24, 5 K 614\/24 und 5 K 615\/24<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h4>Der Urteilsfall<\/h4>\n\n\n\n<p>Im konkreten Fall, den das FG K\u00f6ln am 19.09.2024 verhandelte (Az.: 4 K 2189\/23), ging es um die Bewertung einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, die nach dem Bundesmodell bewertet wurde. Die Kl\u00e4ger, Eigent\u00fcmer der Wohnung, legten Einspruch gegen den Bescheid ein, da sie die neue Bewertung als verfassungswidrig ansahen. Sie argumentierten, dass durch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesl\u00e4nder eine Ungleichbehandlung entstehe, insbesondere durch die teilweise stark abweichenden Bodenrichtwerte in identischen Wohnbezirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Das FG K\u00f6ln kam jedoch zu dem Schluss, dass die neue Grundsteuerbewertung verfassungsgem\u00e4\u00df ist. Die Bewertungsvorschriften des Bundesmodells, die auf einem verkehrswertorientierten Ertragswertverfahren basieren, seien sachgerecht und entspr\u00e4chen den Anforderungen des BVerfG. Das Gericht lie\u00df jedoch die Revision aufgrund der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung des Falls zu.<\/p>\n\n\n\n<h4>Bedeutung des Urteils<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Urteil des FG K\u00f6ln best\u00e4tigt die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der neuen Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell. Abzuwarten bleibt, wie die weiteren anh\u00e4ngigen Musterverfahren entschieden werden, insbesondere, ob es in anderen Bundesl\u00e4ndern zu abweichenden Urteilen kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus er\u00f6ffnet das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Erg\u00e4nzung zum Bewertungsgesetz den Steuerpflichtigen die M\u00f6glichkeit, erhebliche Abweichungen vom ermittelten Grundsteuerwert nachzuweisen, um gegebenenfalls einen niedrigeren Wert anzusetzen. Dies k\u00f6nnte zuk\u00fcnftig noch f\u00fcr einige \u201eSch\u00f6nheitskorrekturen\u201c im Grundsteuergesetz sorgen.<\/p>\n\n\n\n<h4>Fazit<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des FG K\u00f6ln ist ein wichtiger Schritt in der Auseinandersetzung um die neue Grundsteuer. W\u00e4hrend das Bundesmodell als verfassungsgem\u00e4\u00df eingestuft wurde, bleibt abzuwarten, ob die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) oder weitere Verfahren zu einer endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung f\u00fchren. F\u00fcr Eigent\u00fcmer ist es ratsam, ihre Grundsteuerbescheide genau zu pr\u00fcfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn sie Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten vermuten.<\/p>\n\n\n\n<p>Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid oder zur <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Grundsteuer.html\">Grundsteuerreform<\/a> haben. Wir stehen Ihnen bei der rechtlichen Pr\u00fcfung und den weiteren Schritten zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Finanzgericht (FG) K\u00f6ln hat in einem wegweisenden Verfahren erstmalig \u00fcber die Bewertung einer Immobilie f\u00fcr die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid \u00fcber die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem sogenannten Bundesmodell. 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