{"id":76104,"date":"2024-12-09T12:55:42","date_gmt":"2024-12-09T10:55:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=76104"},"modified":"2024-12-09T12:55:42","modified_gmt":"2024-12-09T10:55:42","slug":"thueringer-finanzverwaltung-informiert-ueber-steuerliche-entlastungen-ab-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/thueringer-finanzverwaltung-informiert-ueber-steuerliche-entlastungen-ab-2025\/","title":{"rendered":"<strong>Th\u00fcringer Finanzverwaltung informiert \u00fcber steuerliche Entlastungen ab 2025<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Ab dem Jahr 2025 erwartet die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Freistaat Th\u00fcringen eine Reihe steuerlicher Erleichterungen, die durch das Jahressteuergesetz 2024 geregelt werden. Diese Ma\u00dfnahmen betreffen vor allem Familien, umweltbewusste Steuerzahler und Kleinunternehmer.<\/p>\n\n\n\n<h3>1. <strong>H\u00f6here steuerliche Entlastung f\u00fcr Kinderbetreuungskosten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Eltern k\u00f6nnen sich \u00fcber eine deutliche steuerliche Entlastung im Bereich der Kinderbetreuung freuen. Bisher konnten zwei Drittel der Kosten f\u00fcr die Betreuung in Kitas, Kindergrippen oder durch Tagesm\u00fctter als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab 2025 k\u00f6nnen nun 80 Prozent der Kosten steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, und der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Abzug steigt von 4.000 Euro auf 4.800 Euro j\u00e4hrlich. Diese Regelung kommt besonders Familien zugute, die viel in die Betreuung ihrer Kinder investieren.<\/p>\n\n\n\n<h3>2. <strong>Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen steuerfrei<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse Bonuszahlungen. Ab 2025 gelten diese Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro versicherte Person und Jahr dauerhaft als steuerfreie Leistung. Sollte der Bonusbetrag diesen Betrag \u00fcberschreiten, ist der \u00fcbersteigende Teil nicht als Beitragsr\u00fcckerstattung steuerpflichtig, sofern der Steuerpflichtige dies nachweisen kann. Diese Regelung soll Anreize schaffen, die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<h3>3. <strong>Vereinheitlichung der Steuerbefreiung f\u00fcr kleine Photovoltaikanlagen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Steuerbefreiung f\u00fcr Photovoltaikanlagen wird vereinfacht: Ab 2025 k\u00f6nnen alle Geb\u00e4udearten mit einer maximalen Bruttoleistung von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei betrieben werden. Bisher lag diese Grenze bei 15 kWp f\u00fcr Mehrfamilienh\u00e4user oder gemischt genutzte Immobilien. Die Gesamtleistung einer Photovoltaikanlage darf weiterhin h\u00f6chstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem betragen. Diese Regelung f\u00f6rdert die Nutzung von Solarenergie und unterst\u00fctzt den Ausbau erneuerbarer Energien.<\/p>\n\n\n\n<h3>4. <strong>Erweiterung der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Im Umsatzsteuerrecht wird die Kleinunternehmerregelung ab 2025 ausgeweitet. Bisher konnten Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht \u00fcberschritt. Ab 1. Januar 2025 wird die Grenze auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben. \u00dcbersteigt der Umsatz diese Grenze, tritt die Steuerpflicht im laufenden Jahr ein. Zudem k\u00f6nnen inl\u00e4ndische Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, diese auch dann anwenden, wenn sie Ums\u00e4tze in anderen EU-Mitgliedstaaten erzielen, vorausgesetzt, sie haben sich beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern registriert.<\/p>\n\n\n\n<h3>Fazit<\/h3>\n\n\n\n<p>Die steuerlichen \u00c4nderungen ab 2025 bieten vor allem Familien, umweltbewussten B\u00fcrgern und Kleinunternehmern attraktive Entlastungen. Eltern profitieren von h\u00f6heren Abzugsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Kinderbetreuungskosten, w\u00e4hrend die F\u00f6rderung von Solarenergie und gesundheitsbewusstem Verhalten ebenfalls steuerlich honoriert wird. Kleinunternehmer k\u00f6nnen von erweiterten Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung profitieren, was ihre administrativen H\u00fcrden weiter reduziert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcr detaillierte Informationen zu den steuerlichen \u00c4nderungen und deren Anwendung auf Ihre individuelle Situation empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem Jahr 2025 erwartet die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Freistaat Th\u00fcringen eine Reihe steuerlicher Erleichterungen, die durch das Jahressteuergesetz 2024 geregelt werden. Diese Ma\u00dfnahmen betreffen vor allem Familien, umweltbewusste Steuerzahler und Kleinunternehmer. 1. H\u00f6here steuerliche Entlastung f\u00fcr Kinderbetreuungskosten Eltern k\u00f6nnen sich \u00fcber eine deutliche steuerliche Entlastung im Bereich der Kinderbetreuung freuen. 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