{"id":76297,"date":"2025-01-06T11:54:56","date_gmt":"2025-01-06T09:54:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=76297"},"modified":"2025-01-06T11:54:56","modified_gmt":"2025-01-06T09:54:56","slug":"abgabepflichten-und-fristen-ein-ueberblick-ueber-ihre-steuererklaerungspflichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgabepflichten-und-fristen-ein-ueberblick-ueber-ihre-steuererklaerungspflichten\/","title":{"rendered":"<strong>Abgabepflichten und -fristen: Ein \u00dcberblick \u00fcber Ihre Steuererkl\u00e4rungspflichten<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Als Steuerpflichtige*r haben Sie j\u00e4hrlich die Pflicht, eine Steuererkl\u00e4rung beim Finanzamt einzureichen. Doch welche Fristen gelten und wann kann diese Abgabefrist verl\u00e4ngert werden? Hier erfahren Sie, was Sie wissen m\u00fcssen und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Regul\u00e4re Abgabefristen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr ein Jahr bis zum <strong>31. Juli des Folgejahres<\/strong> beim Finanzamt eingereicht werden muss. Dies betrifft all jene, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Abgabefristen f\u00fcr steuerlich beraten Personen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie steuerlich beraten werden, verl\u00e4ngert sich die Abgabefrist auf den <strong>letzten Februartag des \u00fcbern\u00e4chsten Jahres<\/strong>. F\u00fcr die Einkommensteuererkl\u00e4rung 2023 bedeutet das beispielsweise, dass Sie die Erkl\u00e4rung bis zum <strong>28. Februar 2025<\/strong> einreichen k\u00f6nnen, wenn Sie sich steuerlich beraten lassen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Vorzeitige Aufforderung durch das Finanzamt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>In bestimmten F\u00e4llen kann das Finanzamt auch eine vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererkl\u00e4rung an steuerlich beraten Personen stellen. Diese Aufforderung darf jedoch <strong>nicht vor Ablauf des 31. Juli des Folgejahres<\/strong> erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Steuererkl\u00e4rungen des Jahres 2022 wurde die Abgabefrist aufgrund der Corona-Pandemie verl\u00e4ngert. Anstatt bis zum 31. Juli 2023 abzugeben, hatten Sie Zeit bis zum <strong>2. Oktober 2023<\/strong>. Steuerlich beratene Personen konnten die Erkl\u00e4rung sogar bis zum <strong>31. Juli 2024<\/strong> einreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung des Jahres 2023 gelten ebenfalls verl\u00e4ngerte Fristen. Sie m\u00fcssen Ihre Steuererkl\u00e4rung bis zum <strong>2. September 2024<\/strong> einreichen. Steuerlich beraten Personen haben sogar bis zum <strong>2. Juni 2025<\/strong> Zeit.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Wer muss eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Es gibt verschiedene Gr\u00fcnde, warum Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung verpflichtet sind. Hierzu z\u00e4hlen unter anderem:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Lohnsteuerfreibetrag<\/strong>: Wenn Sie einen Freibetrag f\u00fcr die Lohnsteuer in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eintragen lassen.<\/li><li><strong>Eink\u00fcnfte ohne Lohnsteuerabzug<\/strong>: Eink\u00fcnfte, die nicht \u00fcber das Lohnsteuerverfahren erfasst werden.<\/li><li><strong>Lohnersatzleistungen<\/strong>: Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld.<\/li><li><strong>Einzelveranlagung bei Ehe-\/Lebenspartnerschaften<\/strong>: Wenn Ihr Partner bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererkl\u00e4rung abgegeben hat, m\u00fcssen auch Sie eine Steuererkl\u00e4rung einreichen.<\/li><li><strong>Steuerklassen bei Ehe-\/Lebenspartnerschaften<\/strong>: Steuerklassenwechsel oder -kombinationen k\u00f6nnen eine Abgabepflicht nach sich ziehen.<\/li><li><strong>Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder<\/strong>: Wenn Sie Kinderfreibetr\u00e4ge geltend machen m\u00f6chten.<\/li><li><strong>Scheidung und erneute Heirat<\/strong>: Ver\u00e4nderungen im Familienstand k\u00f6nnen Auswirkungen auf die Steuererkl\u00e4rung haben.<\/li><li><strong>Mehrere Arbeitgeberverh\u00e4ltnisse oder Arbeitgeberwechsel<\/strong>: Dies kann ebenfalls eine Abgabepflicht zur Folge haben.<\/li><li><strong>Abfindung<\/strong>: Falls Sie eine Abfindung erhalten haben, die steuerlich ber\u00fccksichtigt werden muss.<\/li><li><strong>Kapitalertr\u00e4ge<\/strong>: Wenn Sie Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen haben, die der Abgeltungssteuer unterliegen.<\/li><li><strong>Verlustvortrag<\/strong>: Wenn Sie Verluste aus den Vorjahren vortragen m\u00f6chten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr <strong>selbst\u00e4ndige, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche T\u00e4tigkeiten<\/strong> gilt eine Abgabepflicht, wenn Ihr Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte den <strong>Grundfreibetrag<\/strong> \u00fcberschreitet. Dieser liegt f\u00fcr 2023 bei <strong>10.908 Euro<\/strong> f\u00fcr eine einzeln zu veranlagende Person und <strong>21.816 Euro<\/strong> f\u00fcr ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar oder Lebenspartnerschaft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig:<\/strong> Auch Rentner m\u00fcssen eine Steuererkl\u00e4rung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag \u00fcberschreitet. Der steuerliche Abzug von Rentenanteilen und absetzbaren Ausgaben wird hierbei ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Selbstverantwortung f\u00fcr die Abgabe<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Es ist wichtig zu wissen, dass Sie selbst verantwortlich sind, ob und wann Sie Ihre Steuererkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen. Das Finanzamt fordert Sie nicht automatisch auf, eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen, auch wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wenn Sie aber zur Abgabe aufgefordert werden, m\u00fcssen Sie dieser Aufforderung nachkommen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Was passiert, wenn die Abgabefrist vers\u00e4umt wird?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie die Frist zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung vers\u00e4umen, kann dies mit einem <strong>Versp\u00e4tungszuschlag<\/strong> oder im schlimmsten Fall mit einer <strong>Sch\u00e4tzung<\/strong> Ihrer Steuerlast durch das Finanzamt verbunden sein. Um unn\u00f6tige Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Fristen unbedingt einhalten oder gegebenenfalls eine Fristverl\u00e4ngerung beantragen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Freiwillige Steuererkl\u00e4rung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben. Wenn Sie jedoch freiwillig eine Steuererkl\u00e4rung einreichen m\u00f6chten, um z. B. zu viel gezahlte Steuern zur\u00fcckzuerhalten, k\u00f6nnen Sie dies tun. Die Frist f\u00fcr eine freiwillige Steuererkl\u00e4rung endet grunds\u00e4tzlich am <strong>31. Dezember des vierten Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr<\/strong>. Das bedeutet, Sie k\u00f6nnen beispielsweise f\u00fcr das Steuerjahr 2020 bis zum <strong>31. Dezember 2024<\/strong> eine freiwillige Erkl\u00e4rung einreichen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Fristen zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung variieren je nach Situation. Achten Sie darauf, welche Fristen f\u00fcr Sie gelten, und nutzen Sie gegebenenfalls die M\u00f6glichkeit zur Fristverl\u00e4ngerung. Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, haben Sie mehr Zeit. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig informieren, um unangenehme \u00dcberraschungen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Auch wenn keine der genannten Abgabepflichten auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung auffordern. In diesem Fall sollten Sie schnell reagieren und die entsprechende Erkl\u00e4rung einreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Steuerpflichtige*r haben Sie j\u00e4hrlich die Pflicht, eine Steuererkl\u00e4rung beim Finanzamt einzureichen. Doch welche Fristen gelten und wann kann diese Abgabefrist verl\u00e4ngert werden? Hier erfahren Sie, was Sie wissen m\u00fcssen und welche Besonderheiten Sie beachten sollten. Regul\u00e4re Abgabefristen Grunds\u00e4tzlich gilt, dass die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr ein Jahr bis zum 31. 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