{"id":76303,"date":"2025-01-06T17:01:47","date_gmt":"2025-01-06T15:01:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=76303"},"modified":"2025-01-06T17:01:47","modified_gmt":"2025-01-06T15:01:47","slug":"jahreswechsel-2024-2025-vorsicht-bei-der-neuen-aufbewahrungsfrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/jahreswechsel-2024-2025-vorsicht-bei-der-neuen-aufbewahrungsfrist\/","title":{"rendered":"Jahreswechsel 2024\/2025: Vorsicht bei der neuen Aufbewahrungsfrist!"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit, um Ordnung zu schaffen und alte Unterlagen auszusortieren. Gerade bei Steuerunterlagen ist dies oft mit der Frage verbunden: Was muss ich wie lange aufbewahren? Bisher galten die bekannten Fristen von 6 und 10 Jahren. Doch aufgepasst: Zum Jahreswechsel 2024\/2025 kommt eine neue Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren hinzu!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was \u00e4ndert sich?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die neue 8-j\u00e4hrige Frist betrifft ausschlie\u00dflich <strong>Belege wie Rechnungen und Quittungen<\/strong>. Sie wurde durch das Vierte B\u00fcrokratieentlastungsgesetz eingef\u00fchrt, das im Oktober 2024 verabschiedet wurde. Die Regelung gilt r\u00fcckwirkend und betrifft alle Belege, deren bisherige Frist am Tag nach der Verk\u00fcndung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufbewahrungsfristen im \u00dcberblick:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Frist<\/th><th>Unterlagen<\/th><\/tr><tr><td><strong>10 Jahre<\/strong><\/td><td>Inventare, Buchf\u00fchrung, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschl\u00fcsse und Steuererkl\u00e4rungen<\/td><\/tr><tr><td><strong>8 Jahre<\/strong><\/td><td>Belege wie Rechnungen und Quittungen<\/td><\/tr><tr><td><strong>6 Jahre<\/strong><\/td><td>Empfangene Handelsbriefe und Kopien der versandten Handelsbriefe (z. B. Auftr\u00e4ge), Lohnkonten und Bescheinigungen, gesch\u00e4ftliche Unterlagen<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>In Google Sheets exportieren<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung Falle!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die neue 8-Jahres-Frist mag verlockend klingen, birgt aber <strong>Risiken<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum?<\/strong> Bei Betriebspr\u00fcfungen k\u00f6nnen Steuerunterlagen bis zu <strong>10 Jahre r\u00fcckwirkend<\/strong> eingesehen werden. K\u00f6nnen Sie Fragen zu Sachverhalten, die 9 oder 10 Jahre zur\u00fcckliegen, ohne entsprechende Belege nicht l\u00fcckenlos beantworten, drohen finanzielle Nachteile oder Nachzahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unser Expertenrat:<\/strong> Gehen Sie lieber auf Nummer sicher! Entsorgen Sie Ihre alten Buchf\u00fchrungsunterlagen weiterhin erst nach 10 Jahren. So vermeiden Sie unn\u00f6tige Risiken und m\u00fcssen keine Ersatzunterlagen beschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die neue 8-j\u00e4hrige Aufbewahrungsfrist f\u00fcr Belege mag zwar Platz schaffen, steuerlich ist es jedoch ratsam, bei der bew\u00e4hrten 10-Jahres-Frist zu bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Ben\u00f6tigen Sie eine individuelle Beratung? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zus\u00e4tzliche Tipps:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Digitalisieren Sie Ihre Belege:<\/strong> Das spart Platz und erleichtert die Suche. Achten Sie dabei auf die gesetzlichen Vorgaben zur Archivierung digitaler Dokumente.<\/li><li><strong>F\u00fchren Sie ein Belegverzeichnis:<\/strong> So behalten Sie den \u00dcberblick \u00fcber Ihre Unterlagen.<\/li><li><strong>Nutzen Sie professionelle Hilfe:<\/strong> Ein Steuerberater kann Sie bei der korrekten Aufbewahrung Ihrer Unterlagen unterst\u00fctzen.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit, um Ordnung zu schaffen und alte Unterlagen auszusortieren. Gerade bei Steuerunterlagen ist dies oft mit der Frage verbunden: Was muss ich wie lange aufbewahren? Bisher galten die bekannten Fristen von 6 und 10 Jahren. Doch aufgepasst: Zum Jahreswechsel 2024\/2025 kommt eine neue Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren hinzu! 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