{"id":76305,"date":"2025-01-06T17:43:01","date_gmt":"2025-01-06T15:43:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=76305"},"modified":"2025-01-06T17:43:01","modified_gmt":"2025-01-06T15:43:01","slug":"abgabefristen-fuer-die-umsatzsteuer-voranmeldung-und-die-jahreserklaerung-das-sollten-sie-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgabefristen-fuer-die-umsatzsteuer-voranmeldung-und-die-jahreserklaerung-das-sollten-sie-wissen\/","title":{"rendered":"Abgabefristen f\u00fcr die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Jahreserkl\u00e4rung: Das sollten Sie wissen"},"content":{"rendered":"\n<p>Unternehmerinnen und Unternehmer m\u00fcssen in der Regel regelm\u00e4\u00dfig <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Umsatzsteuer-Voranmeldungen.html\">Umsatzsteuer-Voranmeldungen<\/a> und eine j\u00e4hrliche Umsatzsteuererkl\u00e4rung an das Finanzamt \u00fcbermitteln. Doch welche Fristen gelten hierf\u00fcr und was ist bei der elektronischen \u00dcbermittlung zu beachten? In diesem Beitrag kl\u00e4ren wir die wichtigsten Punkte.<\/p>\n\n\n\n<h3>Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wann und wie oft?<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Abgabezeitraum der Umsatzsteuer-Voranmeldung richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Regelungen lauten wie folgt:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Monatliche Voranmeldung<\/strong>: Falls Ihre Umsatzsteuer f\u00fcr das Vorjahr mehr als <strong>7.500 \u20ac<\/strong> betrug, m\u00fcssen Sie im laufenden Jahr monatlich Voranmeldungen abgeben.<\/li><li><strong>Befreiung von der Voranmeldung<\/strong>: Falls die Umsatzsteuer des Vorjahres <strong>nicht mehr als 1.000 \u20ac<\/strong> betrug, kann das Finanzamt Sie von der Abgabe der Voranmeldungen befreien.<\/li><li><strong>Viertelj\u00e4hrliche Voranmeldung<\/strong>: Liegt die Vorjahressteuer zwischen <strong>1.000 \u20ac und 7.500 \u20ac<\/strong>, erfolgt die Abgabe viertelj\u00e4hrlich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Falls Sie Ihre unternehmerische T\u00e4tigkeit gerade erst begonnen haben, richtet sich der Abgabezeitraum nach der voraussichtlichen Steuerlast im Gr\u00fcndungsjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Neugr\u00fcnder:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>\u00dcber 7.500 \u20ac<\/strong>: Monatliche Voranmeldungen erforderlich<\/li><li><strong>Bis 7.500 \u20ac<\/strong>: Viertelj\u00e4hrliche Voranmeldung<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>Abgabefristen im Detail<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss sp\u00e4testens <strong>am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums<\/strong> elektronisch beim Finanzamt eingehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiele:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Monatliche Abgabe: F\u00fcr M\u00e4rz muss die Voranmeldung bis zum <strong>10. April<\/strong> \u00fcbermittelt werden.<\/li><li>Viertelj\u00e4hrliche Abgabe: F\u00fcr das 2. Quartal (April bis Juni) ist die Abgabefrist der <strong>10. Juli<\/strong>.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00e4llt der 10. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am n\u00e4chsten Werktag.<\/p>\n\n\n\n<h3>Dauerfristverl\u00e4ngerung: Mehr Zeit gewinnen<\/h3>\n\n\n\n<p>Falls Ihnen die knappen Fristen Schwierigkeiten bereiten, k\u00f6nnen Sie beim Finanzamt eine <strong>Dauerfristverl\u00e4ngerung<\/strong> beantragen. In diesem Fall wird die Frist um einen Monat verl\u00e4ngert. Voraussetzung daf\u00fcr ist die Zahlung einer <strong>Sondervorauszahlung<\/strong> bei monatlicher Abgabepflicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Voranmeldung f\u00fcr den Monat Januar muss dann nicht bis zum 10. Februar, sondern erst bis zum <strong>10. M\u00e4rz<\/strong> erfolgen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>Umsatzsteuer-Jahreserkl\u00e4rung<\/h3>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Voranmeldungen m\u00fcssen Sie f\u00fcr jedes Kalenderjahr eine <strong>Umsatzsteuer-Jahreserkl\u00e4rung<\/strong> abgeben. Dabei erfolgt eine abschlie\u00dfende Berechnung der t\u00e4ts\u00e4chlichen Umsatzsteuerlast. Eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben sich aus der Differenz zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und der Jahressteuer.<\/p>\n\n\n\n<h3>Elektronische \u00dcbermittlung: Pflicht und Ausnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Erkl\u00e4rungen zur Umsatzsteuer m\u00fcssen <strong>elektronisch<\/strong> und authentifiziert \u00fcber ELSTER (<a>www.elster.de<\/a>) an das Finanzamt \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das umfasst:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Umsatzsteuer-Voranmeldungen<\/li><li>Antrag auf Dauerfristverl\u00e4ngerung<\/li><li>Umsatzsteuer-Jahreserkl\u00e4rung<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Die Registrierung und Beantragung eines Zertifikats auf ELSTER dauert einige Tage. Stellen Sie sicher, dass Sie sich fr\u00fchzeitig registrieren, um Fristen einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausnahmen:<\/strong><br \/>Nur in <strong>begr\u00fcndeten H\u00e4rtef\u00e4llen<\/strong> ist eine papierhafte Abgabe zul\u00e4ssig. Dazu muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in dem die Unzumutbarkeit der elektronischen \u00dcbermittlung dargelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<h3>Fazit<\/h3>\n\n\n\n<p>Die p\u00fcnktliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahreserkl\u00e4rung ist essentiell, um Mahngeb\u00fchren und Verzugszinsen zu vermeiden. Mit der Dauerfristverl\u00e4ngerung k\u00f6nnen Sie sich mehr Zeit verschaffen. Achten Sie auf die rechtzeitige Registrierung bei ELSTER, um eine reibungslose elektronische \u00dcbermittlung sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Sie weitere Fragen zu den Abgabefristen oder der Umsatzsteuer haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmerinnen und Unternehmer m\u00fcssen in der Regel regelm\u00e4\u00dfig Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine j\u00e4hrliche Umsatzsteuererkl\u00e4rung an das Finanzamt \u00fcbermitteln. 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