{"id":768,"date":"2012-03-31T13:08:42","date_gmt":"2012-03-31T11:08:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=768"},"modified":"2012-09-18T14:24:30","modified_gmt":"2012-09-18T12:24:30","slug":"wer-die-gleiche-leistung-mehrfach-abrechnet-schuldet-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wer-die-gleiche-leistung-mehrfach-abrechnet-schuldet-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Wer die gleiche Leistung mehrfach abrechnet schuldet Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer die gleiche Leistung mehrfach abrechnet schuldet Umsatzsteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Wer Umsatzsteuer unberechtigt oder unzutreffend abrechnet, schuldet die zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer. Dem Leistungsempf\u00e4nger steht aus solchen Rechnungen kein Vorsteuerabzug zu. Ein weit verbreitetes Problem in der Praxis ist hier die mehrfache Abrechnung ein und derselben Leistung.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt a. M. weist auf die typischen Fallkonstellationen hin, die f\u00fcr Fehler anf\u00e4llig sind. Dies sind insbesondere die Erteilung von Gesamtabrechnungen sowie die Abrechnung von Fahrausweisen. Bei der Erstellung von Gesamtabrechnungen wird h\u00e4ufig \u00fcbersehen, dass schon Abschlags- bzw. Vorauszahlungsrechnungen mit Ausweis von Umsatzsteuer existieren. Werden diese dann nicht korrekt in der Gesamtabrechnung abgesetzt, schuldet der Unternehmer die zus\u00e4tzlich ausgewiesene Umsatzsteuer. In der Praxis tritt dieser Fehler z. B. bei Einzel- und Monatsabrechnungen von Kurierdiensten, Tankstellen und zahntechnischen Laboren auf. Des Weiteren sind Abschlags- und Schlussrechnungen von Bauunternehmen, vorl\u00e4ufige und endg\u00fcltige Rechnungen von Autovermietern sowie Monats- und Jahresabrechnungen \u00fcber Leasingraten betroffen. Reiseb\u00fcros m\u00fcssen beachten, dass Fahrausweise h\u00e4ufig selbst zum Vorsteuerabzug berechtigen. Rechnen die Reiseb\u00fcros diese Fahrausweise nun ab und stellen dann nochmals Umsatzsteuer in Rechnung, ergibt sich ebenfalls zus\u00e4tzliche Umsatzsteuer.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Problem ist seit langem bekannt, dennoch tritt es in der Praxis immer wieder auf; sehr zur Freude der Betriebspr\u00fcfer. Dabei ist die L\u00f6sung des Problems relativ einfach. Zur korrekten Ausgestaltung von Gesamtabrechnungen bietet der Umwandlungssteueranwendungserlass (UStAE)\u00a0\u00a0zahlreiche Beispiele, wie zu verfahren ist. Betroffene Unternehmer sollten pr\u00fcfen, ob ihre Rechnungen den dortigen Vorgaben entsprechen. Reiseb\u00fcros k\u00f6nnen dem doppelten Ausweis der Umsatzsteuer entgehen, in dem sie Bruttorechnungen ohne Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung stellen, sofern die Fahrausweise schon zum Vorsteuerabzug berechtigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer die gleiche Leistung mehrfach abrechnet schuldet Umsatzsteuer Kernaussage Wer Umsatzsteuer unberechtigt oder unzutreffend abrechnet, schuldet die zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer. Dem Leistungsempf\u00e4nger steht aus solchen Rechnungen kein Vorsteuerabzug zu. Ein weit verbreitetes Problem in der Praxis ist hier die mehrfache Abrechnung ein und derselben Leistung. Neue Verwaltungsanweisung Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt a. M. weist &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wer-die-gleiche-leistung-mehrfach-abrechnet-schuldet-umsatzsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wer die gleiche Leistung mehrfach abrechnet schuldet Umsatzsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[420,114],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/768"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=768"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/768\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=768"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=768"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=768"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}