{"id":76852,"date":"2025-03-17T16:35:52","date_gmt":"2025-03-17T14:35:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=76852"},"modified":"2025-03-17T16:35:52","modified_gmt":"2025-03-17T14:35:52","slug":"keine-aussetzung-der-vollziehung-der-neuen-grundsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-aussetzung-der-vollziehung-der-neuen-grundsteuer\/","title":{"rendered":"<strong>Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit Einf\u00fchrung der neuen Grundsteuerregelung mehren sich Einspr\u00fcche gegen die entsprechenden Bescheide. Viele Eigent\u00fcmer hoffen darauf, dass sie bis zu einer endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung keine Grundsteuer zahlen m\u00fcssen. Doch das S\u00e4chsische Finanzgericht hat nun klargestellt, dass es keine generelle Aussetzung der Vollziehung geben wird.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>S\u00e4chsisches Finanzgericht lehnt Eilantr\u00e4ge ab<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>In mehreren Verfahren hat das S\u00e4chsische Finanzgericht Antr\u00e4ge auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerbescheiden kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt (z. B. 2 V 127\/25, 2 V 130\/25, 1 V 86\/25, 5 V 198\/25, 5 V 181\/25). Seit Jahresbeginn gingen dort Hunderte von Antr\u00e4gen ein, \u00fcberwiegend von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die steuerlich nicht vertreten sind und mit einem standardisierten Text die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der neuen Grundsteuerregelung in Frage stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Antragsteller m\u00f6chten erreichen, dass sie bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung keine Grundsteuer zahlen m\u00fcssen. In den meisten F\u00e4llen sind die dazugeh\u00f6rigen Einspruchsverfahren bei den Finanz\u00e4mtern derzeit ruhend gestellt. Der Bund Deutscher Finanzrichter best\u00e4tigt, dass \u00e4hnliche Antr\u00e4ge auch bei anderen Finanzgerichten bundesweit eingehen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Keine Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht stellte klar, dass es keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der neuen Grundsteuer gibt. Zudem wurde betont, dass auch das \u00f6ffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsf\u00fchrung ber\u00fccksichtigt werden muss. Gemeinden sind auf die Grundsteuereinnahmen angewiesen und haben ein legitimes Interesse daran, dass diese Einnahmen \u2013 wenn auch vorl\u00e4ufig \u2013 weiterflie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Punkt: Die Antragsteller konnten nicht ausreichend darlegen, warum ihnen die vorl\u00e4ufige Zahlung der Grundsteuer derart schwere Nachteile bringen w\u00fcrde, dass diese \u00fcber dem \u00f6ffentlichen Interesse an der Durchsetzung des Gesetzes stehen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Formelle Voraussetzungen oft nicht erf\u00fcllt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Neben den inhaltlichen Argumenten stellte das Finanzgericht auch fest, dass in vielen F\u00e4llen bereits die formellen Voraussetzungen f\u00fcr eine Aussetzung der Vollziehung fehlen. So hatten viele Antragsteller keinen Einspruch gegen die entsprechenden Bescheide eingelegt oder keinen vorherigen Aussetzungsantrag bei der Finanzbeh\u00f6rde gestellt.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Fazit<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des S\u00e4chsischen Finanzgerichts zeigt deutlich, dass Steuerpflichtige nicht ohne Weiteres von der Zahlung der Grundsteuer befreit werden. Wer eine Aussetzung der Vollziehung erreichen m\u00f6chte, muss nicht nur stichhaltige verfassungsrechtliche Argumente liefern, sondern auch formale Voraussetzungen erf\u00fcllen. F\u00fcr betroffene Eigent\u00fcmer kann es ratsam sein, sich steuerrechtlich beraten zu lassen, um m\u00f6gliche rechtliche Schritte optimal zu gestalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Einf\u00fchrung der neuen Grundsteuerregelung mehren sich Einspr\u00fcche gegen die entsprechenden Bescheide. 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