{"id":77149,"date":"2025-05-05T18:21:15","date_gmt":"2025-05-05T16:21:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=77149"},"modified":"2025-05-05T18:21:15","modified_gmt":"2025-05-05T16:21:15","slug":"kindergeld-wann-liegt-eine-abgeschlossene-berufsausbildung-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-wann-liegt-eine-abgeschlossene-berufsausbildung-vor\/","title":{"rendered":"Kindergeld: Wann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Bundesfinanzhof muss kl\u00e4ren, ob kurze Ausbildungen wie zur Rettungssanit\u00e4terin eine \u201eerste Berufsausbildung\u201c sind \u2013 mit erheblichen Folgen f\u00fcr das Kindergeld.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Eltern ist das Kindergeld eine wichtige Unterst\u00fctzung \u2013 aber nur solange ein Kind in Ausbildung ist und bestimmte Grenzen nicht \u00fcberschreitet. Besonders relevant: <strong>Hat das Kind bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen<\/strong>, darf es <strong>w\u00e4hrend einer weiteren Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten<\/strong>, sonst entf\u00e4llt der Kindergeldanspruch (\u00a7 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).<\/p>\n\n\n\n<p>Doch wann gilt eine Ausbildung als \u201eerste Berufsausbildung\u201c im Sinne des Kindergeldrechts? Genau dar\u00fcber streiten aktuell mehrere Eltern mit der Familienkasse \u2013 und der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun Klarheit schaffen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Hintergrund: Ausbildung und Erwerbst\u00e4tigkeit \u2013 eine heikle Kombination<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Streit dreht sich um folgende Konstellation:<\/p>\n\n\n\n<ul><li class=\"\">Ein Kind unter 25 Jahren schlie\u00dft eine <strong>kurze Ausbildung<\/strong> ab \u2013 z.\u202fB. zum Rettungssanit\u00e4ter (3\u20136 Monate).<\/li><li class=\"\">Danach folgt eine l\u00e4ngere Ausbildung oder ein Studium \u2013 <strong>w\u00e4hrenddessen arbeitet das Kind mehr als 20 Stunden pro Woche<\/strong>.<\/li><li class=\"\">Die Familienkasse sieht in der kurzen Ausbildung eine abgeschlossene Erstausbildung. Damit w\u00e4re die <strong>nachfolgende Ausbildung die Zweitausbildung<\/strong> \u2013 und die Erwerbst\u00e4tigkeit sch\u00e4dlich f\u00fcr das Kindergeld.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Eltern sehen das anders: Die kurze Ausbildung sei <strong>noch keine vollwertige Erstausbildung<\/strong> \u2013 und damit sei das Kind w\u00e4hrend Studium oder Fachausbildung <strong>weiterhin kindergeldberechtigt<\/strong>, auch bei umfangreicher Erwerbst\u00e4tigkeit.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was sagt das Gesetz?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Einkommensteuergesetz nennt keine Mindestdauer f\u00fcr eine Berufsausbildung beim Kindergeld. Laut einem <strong>BMF-Schreiben vom 8.2.2016<\/strong> gen\u00fcgt <strong>ein \u00f6ffentlich-rechtlich geordneter Ausbildungsgang mit Pr\u00fcfung<\/strong>, auch wenn er nur wenige Monate dauert.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim Werbungskostenabzug (\u00a7 9 Abs. 6 EStG) hingegen wird von einer <strong>Mindestdauer von zw\u00f6lf Monaten<\/strong> ausgegangen, um eine erste Berufsausbildung anzunehmen. Die spannende Frage: <strong>Gilt diese Definition auch f\u00fcr das Kindergeld?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Aktuelle Revisionsf\u00e4lle beim BFH<\/h2>\n\n\n\n<p>Mehrere Verfahren sind derzeit beim Bundesfinanzhof anh\u00e4ngig (u.\u202fa. Az. III R 12\/24, III R 14\/24), darunter diese F\u00e4lle:<\/p>\n\n\n\n<h3>1. Von der Rettungssanit\u00e4terin zur Notfallsanit\u00e4terin (Az. III R 14\/24)<\/h3>\n\n\n\n<ul><li class=\"\">Die Tochter schlie\u00dft 2019 eine <strong>dreimonatige Ausbildung zur Rettungssanit\u00e4terin<\/strong> ab.<\/li><li class=\"\">Sie arbeitet danach \u00fcber zwei Jahre lang \u00fcber 20 Stunden pro Woche.<\/li><li class=\"\">Ab Herbst 2021 beginnt sie eine <strong>dreij\u00e4hrige Ausbildung zur Notfallsanit\u00e4terin<\/strong>.<\/li><li class=\"\">Die Familienkasse lehnt Kindergeld f\u00fcr die Zwischenzeit ab: Die erste Ausbildung sei abgeschlossen, damit sei die lange Erwerbst\u00e4tigkeit sch\u00e4dlich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>2. Studium nach Freiwilligendienst-Ausbildung (Az. III R 12\/24)<\/h3>\n\n\n\n<ul><li class=\"\">Die Tochter macht im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes eine <strong>sechsmonatige Sanit\u00e4terausbildung<\/strong>.<\/li><li class=\"\">Ab M\u00e4rz 2019 beginnt sie ein <strong>Hochschulstudium<\/strong> \u2013 und arbeitet parallel \u00fcber 20 Stunden.<\/li><li class=\"\">Die Familienkasse erkennt das Studium nur als Zweitausbildung an \u2013 und verweigert Kindergeld wegen der umfangreichen Arbeit.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Warum das Urteil so wichtig ist<\/h2>\n\n\n\n<p>W\u00fcrde der BFH den Eltern recht geben, m\u00fcssten kurze Ausbildungen <strong>nicht<\/strong> automatisch als abgeschlossene Erstausbildung gewertet werden. Das h\u00e4tte zur Folge:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2705 <strong>Kindergeld trotz 20+ Stunden Erwerbst\u00e4tigkeit<\/strong>, wenn das Kind noch im Studium oder in einer echten Erstausbildung ist.<br \/>\u2705 <strong>Erleichterung f\u00fcr Familien<\/strong>, deren Kinder eine kurze Zwischenqualifikation gemacht haben, bevor sie ein Studium oder eine regul\u00e4re Ausbildung beginnen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Fazit f\u00fcr die Praxis<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr viele Eltern von Studierenden oder Auszubildenden k\u00f6nnte das Urteil gro\u00dfe finanzielle Bedeutung haben. <strong>Ob die 20-Stunden-Grenze greift, h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich davon ab, ob die erste Ausbildung als \u201evollwertig\u201c gilt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\ud83d\udd0d <strong>Unser Tipp<\/strong>: Wurde das Kindergeld mit dieser Begr\u00fcndung gestrichen? Dann <strong>legen Sie Einspruch ein<\/strong> und verweisen Sie auf die anh\u00e4ngigen Verfahren vor dem BFH. So sichern Sie sich Ihre Rechte bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Bleiben Sie informiert:<\/strong> Sobald der BFH seine Urteile spricht, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.<\/p>\n\n\n\n<p>\ud83d\udce9 Sie haben Fragen zu Kindergeld, Erstausbildung oder zur Steueroptimierung f\u00fcr Familien? <strong>Sprechen Sie uns an \u2013 wir beraten Sie gern.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof muss kl\u00e4ren, ob kurze Ausbildungen wie zur Rettungssanit\u00e4terin eine \u201eerste Berufsausbildung\u201c sind \u2013 mit erheblichen Folgen f\u00fcr das Kindergeld. F\u00fcr Eltern ist das Kindergeld eine wichtige Unterst\u00fctzung \u2013 aber nur solange ein Kind in Ausbildung ist und bestimmte Grenzen nicht \u00fcberschreitet. 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