{"id":77532,"date":"2025-06-06T11:53:07","date_gmt":"2025-06-06T09:53:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=77532"},"modified":"2025-06-06T11:53:07","modified_gmt":"2025-06-06T09:53:07","slug":"fg-muenster-verspaetungszuschlag-trotz-erstattungsfall-nicht-ohne-umfassende-ermessenspruefung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fg-muenster-verspaetungszuschlag-trotz-erstattungsfall-nicht-ohne-umfassende-ermessenspruefung\/","title":{"rendered":"FG M\u00fcnster: Versp\u00e4tungszuschlag trotz Erstattungsfall \u2013 nicht ohne umfassende Ermessenspr\u00fcfung!"},"content":{"rendered":"\n<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung versp\u00e4tet abgibt, riskiert einen <strong>Versp\u00e4tungszuschlag<\/strong> \u2013 so viel ist bekannt. Doch wann darf das Finanzamt diesen tats\u00e4chlich festsetzen? Ein aktuelles Urteil des <strong>Finanzgerichts M\u00fcnster<\/strong> bringt mehr Klarheit: In Erstattungsf\u00e4llen ist eine <strong>differenzierte Ermessenspr\u00fcfung<\/strong> zwingend erforderlich. Das blo\u00dfe Abstellen auf die Versp\u00e4tung reicht nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<h2>Der Fall: Steuererstattung trotz Fristvers\u00e4umnis \u2013 trotzdem Zuschlag?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte seine Einkommensteuererkl\u00e4rung 2020 erst am 29.03.2023 abgegeben \u2013 die Frist endete am 31.08.2022. Das Finanzamt verh\u00e4ngte daraufhin einen <strong>Versp\u00e4tungszuschlag von 175 Euro<\/strong> mit Verweis auf das fehlende Verschulden und die erhebliche Versp\u00e4tung.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch: Die Veranlagung f\u00fchrte zu einer <strong>Steuererstattung<\/strong> \u2013 nicht zu einer Nachzahlung. Zudem machte der Kl\u00e4ger geltend, dass seine steuerliche Beraterin durch Arbeits\u00fcberlastung an der fristgerechten Abgabe gehindert gewesen sei.<\/p>\n\n\n\n<h2>Die Entscheidung: Keine umfassende Ermessenspr\u00fcfung = rechtswidrig<\/h2>\n\n\n\n<p>Das FG M\u00fcnster hob den Zuschlagsbescheid <strong>vollst\u00e4ndig auf<\/strong>. Die Begr\u00fcndung:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\ud83d\udd0d Das Finanzamt hatte sein Ermessen <strong>nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ausge\u00fcbt<\/strong>, wie es \u00a7\u202f152 AO fordert.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Insbesondere wurde <strong>nicht gepr\u00fcft<\/strong>,<\/p>\n\n\n\n<ul><li>ob die <strong>Versp\u00e4tung entschuldbar<\/strong> war,<\/li><li>ob durch die versp\u00e4tete Abgabe <strong>Verz\u00f6gerungen im Veranlagungsverfahren<\/strong> entstanden,<\/li><li>ob die <strong>wirtschaftlichen Auswirkungen<\/strong> \u2013 in diesem Fall eine Erstattung \u2013 <strong>f\u00fcr oder gegen den Zuschlag<\/strong> sprechen,<\/li><li>ob <strong>Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit<\/strong> gewahrt blieb.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der blo\u00dfe Verweis auf die Dauer der Versp\u00e4tung reichte nicht aus. In Erstattungsf\u00e4llen sei \u2013 so das Gericht \u2013 eine besonders sorgf\u00e4ltige Ermessensaus\u00fcbung n\u00f6tig, da der Gesetzgeber in \u00a7\u202f152 Abs.\u202f3 Nr.\u202f3 AO <strong>bewusst zwischen Nachzahlung und Erstattung unterscheidet<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Konsequenz: Versp\u00e4tungszuschl\u00e4ge sind kein Automatismus<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil betont einen zentralen Punkt:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>Die Festsetzung eines Versp\u00e4tungszuschlags ist eine Ermessensentscheidung \u2013 keine automatische Sanktion.<\/strong><\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Die Finanzbeh\u00f6rde muss <strong>s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde des Einzelfalls<\/strong> ber\u00fccksichtigen, vor allem auch:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Wiederholung oder Einzelfall?<\/li><li>Eigenes Verschulden oder fremde Gr\u00fcnde?<\/li><li>Steuererstattung oder Nachzahlung?<\/li><li>Auswirkungen auf das Verfahren?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Praxistipp f\u00fcr Mandanten<\/h2>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong>Betroffene Steuerpflichtige \u2013 insbesondere in Erstattungsf\u00e4llen \u2013 sollten einen Versp\u00e4tungszuschlag nicht einfach hinnehmen.<\/strong> Pr\u00fcfen Sie genau, ob das Finanzamt sein Ermessen korrekt ausge\u00fcbt hat.<br \/>\u27a1\ufe0f Im Zweifel kann sich ein <strong>Einspruch mit Verweis auf das FG M\u00fcnster (4 K 2351\/23)<\/strong> lohnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision ist zwar zugelassen worden \u2013 ob sie vom Finanzamt eingelegt wurde, ist bislang jedoch offen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>\ud83d\udcac Fazit: Klare Grenzen f\u00fcr Zuschl\u00e4ge \u2013 auch nach neuer Rechtslage<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch unter der versch\u00e4rften Fassung des \u00a7 152 AO bleibt es dabei: Die Festsetzung eines Versp\u00e4tungszuschlags ist <strong>nicht beliebig<\/strong>, sondern muss auf <strong>ermessensgerechter Abw\u00e4gung<\/strong> beruhen. Wer eine Erstattung erh\u00e4lt, darf nicht mit derselben Strenge behandelt werden wie jemand, der Nachzahlungen lange hinausz\u00f6gert.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>\ud83d\udc65 <em>Haben Sie einen Versp\u00e4tungszuschlag erhalten?<\/em><br \/>Wir pr\u00fcfen f\u00fcr Sie die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit \u2013 fundiert und effizient. Sprechen Sie uns gerne an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung versp\u00e4tet abgibt, riskiert einen Versp\u00e4tungszuschlag \u2013 so viel ist bekannt. Doch wann darf das Finanzamt diesen tats\u00e4chlich festsetzen? Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts M\u00fcnster bringt mehr Klarheit: In Erstattungsf\u00e4llen ist eine differenzierte Ermessenspr\u00fcfung zwingend erforderlich. Das blo\u00dfe Abstellen auf die Versp\u00e4tung reicht nicht aus. Der Fall: Steuererstattung trotz Fristvers\u00e4umnis \u2013 trotzdem Zuschlag? &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fg-muenster-verspaetungszuschlag-trotz-erstattungsfall-nicht-ohne-umfassende-ermessenspruefung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">FG M\u00fcnster: Versp\u00e4tungszuschlag trotz Erstattungsfall \u2013 nicht ohne umfassende Ermessenspr\u00fcfung!<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77532"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=77532"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77532\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=77532"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=77532"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=77532"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}