{"id":77602,"date":"2025-06-19T10:40:09","date_gmt":"2025-06-19T08:40:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=77602"},"modified":"2025-06-19T10:40:09","modified_gmt":"2025-06-19T08:40:09","slug":"frist-fuer-steuererklaerung-2024-laeuft-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/frist-fuer-steuererklaerung-2024-laeuft-ab\/","title":{"rendered":"Frist f\u00fcr Steuererkl\u00e4rung 2024 l\u00e4uft ab!"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Steuerjahr 2024 ist Geschichte \u2013 und damit r\u00fcckt die Abgabefrist f\u00fcr Ihre Steuererkl\u00e4rung unaufhaltsam n\u00e4her. F\u00fcr viele, die ihre Erkl\u00e4rung selbst einreichen, ist der <strong>31. Juli 2025<\/strong> der Stichtag. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat zwar meist mehr Zeit, doch auch hier gilt: Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um sich vorzubereiten und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten und welche Fallstricke Sie vermeiden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fristverl\u00e4ngerung oder Steuerberater beauftragen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie Ihre Steuererkl\u00e4rung selbst erstellen, ist eine fr\u00fchzeitige Pr\u00fcfung der Abgabefrist essenziell. K\u00f6nnen Sie den 31. Juli 2025 nicht garantieren? Dann beantragen Sie unbedingt eine <strong>Fristverl\u00e4ngerung<\/strong>, bevor es zu sp\u00e4t ist! Wer die Frist ohne triftigen Grund verstreichen l\u00e4sst, riskiert Versp\u00e4tungszuschl\u00e4ge und im schlimmsten Fall eine Betriebspr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<h3>So beantragen Sie eine Fristverl\u00e4ngerung formlos<\/h3>\n\n\n\n<p>Keine Sorge, Sie brauchen kein spezielles Formular. Ein einfaches Schreiben an Ihr Finanzamt gen\u00fcgt \u2013 idealerweise per Brief oder direkt \u00fcber das <strong>ELSTER-Portal<\/strong>. Geben Sie an, dass Sie eine Fristverl\u00e4ngerung (z. B. bis zum 30. September 2025) ben\u00f6tigen und begr\u00fcnden Sie dies nachvollziehbar. G\u00fcltige Gr\u00fcnde sind zum Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Fehlende Unterlagen (wie noch ausstehende Steuerbescheinigungen)<\/li><li>Krankheit oder \u00dcberlastung durch andere Verpflichtungen<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>So beauftragen Sie einen Steuerberater<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, haben Sie automatisch mehr Zeit f\u00fcr die Abgabe Ihrer Steuererkl\u00e4rung 2024. Statt der \u00fcblichen Frist am <strong>31. Juli 2025<\/strong> gilt f\u00fcr Steuererkl\u00e4rungen, die von einem Steuerberater eingereicht werden, in der Regel eine verl\u00e4ngerte Frist bis <strong>28. Februar 2026<\/strong> (\u00a7 149 Abs. 3 AO). In Ausnahmef\u00e4llen kann sogar eine weitere Verl\u00e4ngerung beantragt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. fehlende Unterlagen oder komplexe steuerliche Sachverhalte).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was Sie tun sollten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Beauftragen Sie den Steuerberater fr\u00fchzeitig<\/strong>: Informieren Sie Ihren Steuerberater rechtzeitig, damit dieser die notwendigen Unterlagen vorbereiten und die Fristverl\u00e4ngerung beim Finanzamt beantragen kann, falls n\u00f6tig.<\/li><li><strong>Unterlagen bereitstellen<\/strong>: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente (z. B. E\u00dcR, Belege, Steuerbescheinigungen) vollst\u00e4ndig und rechtzeitig \u00fcbermitteln.<\/li><li><strong>Fristverl\u00e4ngerung best\u00e4tigen lassen<\/strong>: Kl\u00e4ren Sie mit Ihrem Steuerberater, ob eine zus\u00e4tzliche Fristverl\u00e4ngerung erforderlich ist, und lassen Sie sich die Fristbest\u00e4tigung des Finanzamts geben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Auch mit Steuerberater sollten Sie nicht bis zur letzten Minute warten, da eine sorgf\u00e4ltige Bearbeitung Zeit ben\u00f6tigt, um alle Optimierungsm\u00f6glichkeiten (z. B. Abschreibungen) auszusch\u00f6pfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Sie noch keinen Steuerberater haben, vereinbaren Sie bald einen Termin, um den Prozess stressfrei zu gestalten!<\/p>\n\n\n\n<h2>Gestaltungsspielr\u00e4ume nutzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung nicht auf den letzten Dr\u00fccker einreicht, hat mehr Spielraum f\u00fcr Optimierungen. Aktuell k\u00f6nnen Sie beispielsweise noch von der <strong>degressiven Abschreibung<\/strong> profitieren \u2013 vorausgesetzt, Sie haben zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 investiert.<\/p>\n\n\n\n<h3>Degressive Abschreibung + Sonderabschreibung: So erzielen Sie gro\u00dfe Wirkung<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei betrieblichen Anschaffungen k\u00f6nnen Sie in vielen F\u00e4llen bis zu <strong>50 % oder mehr der Kosten<\/strong> bereits im ersten Jahr steuermindernd ansetzen. Dies gelingt durch die Kombination von degressiver AfA und Sonderabschreibung (\u00a7 7g EStG).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig zu beachten<\/strong>: Nach aktueller Planung der Bundesregierung soll die degressive Abschreibung ab dem 1. Juli 2025 erneut eingef\u00fchrt werden, allerdings unter neuen Voraussetzungen. Wer also noch in 2024 investiert hat, kann dies jetzt optimal steuerlich geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<h2>E\u00dcR-Formular<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechner ist die <strong>Anlage E\u00dcR<\/strong> das Herzst\u00fcck der Steuererkl\u00e4rung. Auch wenn die meisten Programme die Werte automatisch \u00fcbertragen, sollten Sie sich mit dem aktuellen Formular vertraut machen und alle Angaben sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Darum ist die Anlage E\u00dcR so entscheidend<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt nutzt die standardisierte Struktur der E\u00dcR, um Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten oder Auff\u00e4lligkeiten bei Betriebseinnahmen und -ausgaben schnell zu erkennen. Folgende Positionen werden regelm\u00e4\u00dfig besonders kritisch gepr\u00fcft:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>H\u00e4usliches Arbeitszimmer<\/li><li>Reisekosten und Fahrtkosten<\/li><li>Firmenwagen und Kfz-Kosten<\/li><li>\u00dcbernachtungskosten und Reisenebenkosten<\/li><li>Leasing- und Mietzahlungen<\/li><li>Werbungskosten und Marketingaufwand<\/li><li>Versicherungsbeitr\u00e4ge und Geb\u00fchren<\/li><li>Zinsaufwendungen und Darlehenszinsen<\/li><li>Bewirtungen und Geschenke<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Schon kleine Fehler oder unplausible Ausrei\u00dfer k\u00f6nnen zu Nachfragen des Finanzamts oder sogar zu einer Pr\u00fcfung f\u00fchren. Kontrollieren Sie daher die Angaben Zeile f\u00fcr Zeile, selbst wenn die Werte automatisch \u00fcbernommen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Die jeweils aktuelle Version der Anlage E\u00dcR k\u00f6nnen Sie direkt auf der Website des Bundesfinanzministeriums herunterladen: www.bundesfinanzministerium.de.<\/p>\n\n\n\n<h2>Jetzt handeln statt warten<\/h2>\n\n\n\n<p>Nutzen Sie den Sommer, um Ihre Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2024 strukturiert und mit k\u00fchlem Kopf anzugehen. Wer fr\u00fchzeitig pr\u00fcft, erspart sich unn\u00f6tigen Stress und wahrt wertvolle Gestaltungsm\u00f6glichkeiten. Und falls Sie Unterst\u00fctzung brauchen: Wir helfen Ihnen gern \u2013 ob bei der Fristverl\u00e4ngerung, der optimalen Abschreibung oder der Kontrolle Ihrer E\u00dcR.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin<\/strong> \u2013 gemeinsam sorgen wir daf\u00fcr, dass Ihre Steuererkl\u00e4rung 2024 nicht zur Last wird!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Steuerjahr 2024 ist Geschichte \u2013 und damit r\u00fcckt die Abgabefrist f\u00fcr Ihre Steuererkl\u00e4rung unaufhaltsam n\u00e4her. F\u00fcr viele, die ihre Erkl\u00e4rung selbst einreichen, ist der 31. Juli 2025 der Stichtag. 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