{"id":77630,"date":"2025-06-24T11:12:57","date_gmt":"2025-06-24T09:12:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=77630"},"modified":"2025-06-24T11:12:57","modified_gmt":"2025-06-24T09:12:57","slug":"steuererklaerung-steuertipps-fuer-rentner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuererklaerung-steuertipps-fuer-rentner\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung + Steuertipps f\u00fcr Rentner"},"content":{"rendered":"\n<p>Viele Rentnerinnen und Rentner glauben, sie k\u00f6nnten nur wenig bei der Steuererkl\u00e4rung geltend machen \u2013 meist denken sie an die kleine Werbungskostenpauschale oder ihre Krankenversicherung. Doch das Finanzamt erlaubt deutlich mehr! Mit den folgenden Tipps holen Sie sich als Ruhest\u00e4ndler bares Geld vom Staat zur\u00fcck. Es lohnt sich, genauer hinzusehen und die M\u00f6glichkeiten voll auszusch\u00f6pfen.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>\ud83d\uded1 Rentenanpassungen + Steuererkl\u00e4rungspflicht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wie jedes Jahr steigen ab Juli 2025 die Renten wieder! Das ist eine gute Nachricht, aber je h\u00f6her Ihre Rente ist, desto eher kann es sein, dass Sie in die Steuerpflicht rutschen oder bereits sind. Eine Steuererkl\u00e4rung wird dann umso wichtiger.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>Was Rentner 2025 von der Steuer absetzen k\u00f6nnen \u2013 10 Tipps, die bares Geld bringen:<\/h3>\n\n\n\n<h4>1. Werbungskosten richtig absetzen<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Werbungskostenpauschale von 102 \u20ac wird vom Finanzamt automatisch ber\u00fccksichtigt. Viele Rentner lassen es dabei bewenden, doch wer h\u00f6here Kosten hatte, kann diese dar\u00fcber hinaus geltend machen. Sammeln Sie Belege f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Gewerkschaftsbeitr\u00e4ge:<\/strong> Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind.<\/li><li><strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge in Berufs- oder Interessenverb\u00e4nden:<\/strong> Sofern diese im Zusammenhang mit Ihren fr\u00fcheren beruflichen T\u00e4tigkeiten oder dem Rentenbezug stehen.<\/li><li><strong>Steuerberatungskosten:<\/strong> Der Anteil der Kosten, der auf die Ermittlung und Erkl\u00e4rung Ihrer Renteneink\u00fcnfte entf\u00e4llt. Wenn Sie nur Renteneink\u00fcnfte haben, k\u00f6nnen dies die gesamten Kosten sein.<\/li><li><strong>Rechtskosten bei Rentenstreitigkeiten oder Abfindungsverfahren:<\/strong> Auch Kosten f\u00fcr juristischen Beistand, die im Zusammenhang mit der H\u00f6he oder dem Beginn Ihrer Rente stehen, sind absetzbar.<\/li><li><strong>Kontof\u00fchrungsgeb\u00fchren:<\/strong> Pauschal k\u00f6nnen Sie 16 \u20ac ohne Nachweis absetzen. Haben Sie h\u00f6here Kosten, die direkt im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Rentenbez\u00fcge stehen (z.B. spezielle Geb\u00fchren f\u00fcr das Rentenkonto), k\u00f6nnen Sie auch mehr mit Nachweis geltend machen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong>Steuertipp:<\/strong> Gehen Sie Ihre Kontoausz\u00fcge vom letzten Jahr sorgf\u00e4ltig durch! Hier verstecken sich oft \u00fcbersehene Kosten, die Sie als Werbungskosten ansetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4>2. Kranken- und Pflegeversicherung absetzen<\/h4>\n\n\n\n<p>Diese Beitr\u00e4ge geh\u00f6ren zu den gr\u00f6\u00dften Posten, die Sie als Sonderausgaben geltend machen k\u00f6nnen. Sie werden in der Anlage R (f\u00fcr Rentner) und der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:<\/strong> Hierzu z\u00e4hlen Ihre eigenen Beitr\u00e4ge sowie ggf. Beitr\u00e4ge f\u00fcr mitversicherte Angeh\u00f6rige.<\/li><li><strong>Zusatzversicherungen:<\/strong> Auch Beitr\u00e4ge f\u00fcr private Zusatzversicherungen, z.B. f\u00fcr Chefarztbehandlung, Zahnzusatzversicherungen, Heilpraktikerleistungen oder Sehhilfen, sind absetzbar.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong><\/strong><strong>Steuertipp<\/strong>: Tragen Sie alle Beitr\u00e4ge ein, die aus Ihrem Rentenbescheid und Ihren privaten Versicherungsnachweisen hervorgehen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer j\u00e4hrlichen Beitragsbescheinigung, falls Sie diese nicht automatisch erhalten.<\/p>\n\n\n\n<h4>3. Weitere Versicherungen als Sonderausgaben<\/h4>\n\n\n\n<p>Neben den Gesundheitskosten sind oft auch andere Versicherungen absetzbar. Pr\u00fcfen Sie, ob Sie Beitr\u00e4ge gezahlt haben f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Sterbegeldversicherung:<\/strong> Diese dient der Absicherung der Bestattungskosten.<\/li><li><strong>Unfallversicherung:<\/strong> Sofern sie ausschlie\u00dflich private Risiken abdeckt.<\/li><li><strong>Privathaftpflichtversicherung:<\/strong> Eine der wichtigsten privaten Versicherungen und steuerlich absetzbar.<\/li><li><strong>Kfz-Haftpflicht:<\/strong> Ein Anteil der Pr\u00e4mie ist als Sonderausgabe abziehbar.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong><\/strong><strong>Steuertipp<\/strong>: Fordern Sie von Ihren Versicherungsgesellschaften die j\u00e4hrlichen Beitragsrechnungen an. Auch in sogenannten Kombi-Versicherungen sind oft steuerlich relevante Anteile enthalten, die nicht sofort ersichtlich sind.<\/p>\n\n\n\n<h4>4. Kirchensteuer und Spenden<\/h4>\n\n\n\n<ul><li><strong>Kirchensteuer:<\/strong> Die gezahlte Kirchensteuer kann in voller H\u00f6he als Sonderausgabe abgesetzt werden. Sie wird meist automatisch vom Rententr\u00e4ger oder der Bank abgef\u00fchrt und ist auf den entsprechenden Bescheinigungen ausgewiesen.<\/li><li><strong>Spenden:<\/strong> Geldspenden an gemeinn\u00fctzige Organisationen oder politische Parteien sind bis zu bestimmten Grenzen abzugsf\u00e4hig. Bei Spenden bis 300 \u20ac pro Jahr gen\u00fcgt ein einfacher Nachweis wie ein Kontoauszug oder der Beleg der \u00dcberweisung. Bei h\u00f6heren Betr\u00e4gen ben\u00f6tigen Sie eine offizielle Spendenquittung (Zuwendungsbest\u00e4tigung).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong>Steuertipp:<\/strong> Auch kleine Betr\u00e4ge summieren sich. Dokumentieren Sie regelm\u00e4\u00dfig alle Spenden, auch wenn es nur wenige Euro sind.<\/p>\n\n\n\n<h4>5. Krankheitskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen absetzen <\/h4>\n\n\n\n<p>Kosten, die Ihnen aufgrund von Krankheit entstehen und nicht von der Krankenkasse \u00fcbernommen werden, k\u00f6nnen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen absetzbar sein \u2013 allerdings erst ab einer zumutbaren Eigenbelastung, die das Finanzamt individuell berechnet (abh\u00e4ngig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl). Sammeln Sie daher Belege f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Zahnersatz, Brillen, H\u00f6rger\u00e4te:<\/strong> Auch Sehhilfen und H\u00f6rger\u00e4te, die privat angeschafft werden.<\/li><li><strong>Reha-Kosten, Krankenhaus-Zuzahlungen:<\/strong> Eigenanteile und Fahrtkosten hierzu.<\/li><li><strong>Fahrtkosten zum Arzt:<\/strong> Ob mit dem eigenen Pkw (mit 0,30 \u20ac\/km), Taxi oder \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln. Dokumentieren Sie die Fahrten genau.<\/li><li><strong>Frei verk\u00e4ufliche Medikamente:<\/strong> Wichtig ist hier eine <strong>\u00e4rztliche Bescheinigung<\/strong> oder ein <strong>Rezept<\/strong>, das die Notwendigkeit dieser Medikamente best\u00e4tigt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong><\/strong><strong>Steuertipp<\/strong>: Bewahren Sie immer die Rechnung, das Rezept oder die \u00e4rztliche Verordnung auf \u2013 auch bei Hom\u00f6opathie und Naturheilverfahren.<\/p>\n\n\n\n<h4>6. Behinderten-Pauschbetrag<\/h4>\n\n\n\n<p>Wer einen amtlich festgestellten Grad der Behinderung (GdB) hat, kann ohne Einzelnachweis von Pauschbetr\u00e4gen profitieren. Diese reichen von 384 \u20ac (bei GdB 20) bis zu 7.400 \u20ac (bei GdB 95 oder 100 mit Merkzeichen H oder Bl).<\/p>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong>Steuertipp:<\/strong> Auch bei Pflegebed\u00fcrftigkeit kann unter Umst\u00e4nden ein Grad der Behinderung beantragt werden. Eine Anerkennung bringt nicht nur Steuervorteile, sondern oft auch weitere Verg\u00fcnstigungen im Alltag.<\/p>\n\n\n\n<h4>7. Handwerkerkosten<\/h4>\n\n\n\n<p>Lassen Sie Arbeiten in Ihrem Zuhause ausf\u00fchren, k\u00f6nnen Sie einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Bis zu <strong>1.200 \u20ac pro Jahr<\/strong> k\u00f6nnen Sie sich zur\u00fcckholen (20 % von maximal 6.000 \u20ac Arbeitslohn). Dies gilt f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Renovierungs-, Reparatur- und Modernisierungsarbeiten<\/strong> in Ihrem selbst genutzten Haushalt.<\/li><li>Auch bei <strong>Eigentumswohnungen<\/strong> k\u00f6nnen die anteiligen Handwerkerleistungen, die \u00fcber die Hausgeldabrechnung abgerechnet werden, geltend gemacht werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u2757 <strong>Hinweis:<\/strong> Es sind <strong>nur die Lohnkosten<\/strong> (keine Materialkosten) absetzbar. Die Zahlung muss <strong>per \u00dcberweisung<\/strong> erfolgen \u2013 Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt!<\/p>\n\n\n\n<h4>8. Hilfe im Haushalt oder bei Pflege<\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen k\u00f6nnen Sie bis zu <strong>4.000 \u20ac pro Jahr<\/strong> (20 % von maximal 20.000 \u20ac) absetzen. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Putzhilfe, Gartenpflege, Fensterputzer<\/strong><\/li><li><strong>Betreuungsleistungen<\/strong> (z.B. durch Alltagshelfer, Haushaltshilfen)<\/li><li><strong>Pflegeleistungen<\/strong> im eigenen Haushalt (z.B. h\u00e4usliche Krankenpflege)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong><\/strong><strong>Steuertipp<\/strong>: Bewahren Sie unbedingt die Rechnung und den \u00dcberweisungsnachweis auf. Auch Kosten f\u00fcr <strong>Minijob-Kr\u00e4fte<\/strong> (im Haushalt angemeldet!) sind beg\u00fcnstigt.<\/p>\n\n\n\n<h4>9. Kapitalertr\u00e4ge clever zur\u00fcckholen (Anlage KAP)<\/h4>\n\n\n\n<p>Viele Rentner haben neben ihrer Rente auch Sparguthaben, Festgelder oder Wertpapiere. Banken f\u00fchren die Abgeltungssteuer (pauschal 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) automatisch ab.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>G\u00fcnstigerpr\u00fcfung:<\/strong> Liegt Ihr pers\u00f6nlicher Steuersatz (aufgrund Ihrer Renteneink\u00fcnfte und anderer Eink\u00fcnfte) unter 25 %, kann sich die sogenannte <strong>G\u00fcnstigerpr\u00fcfung<\/strong> lohnen. Das Finanzamt pr\u00fcft dann, ob die Besteuerung mit Ihrem individuellen, niedrigeren Steuersatz g\u00fcnstiger w\u00e4re als die pauschale Abgeltungssteuer. In diesem Fall erhalten Sie die zu viel gezahlte Steuer zur\u00fcck.<\/li><li><strong>Sparer-Pauschbetrag:<\/strong> Nutzen Sie unbedingt den Sparer-Pauschbetrag von <strong>1.000 \u20ac pro Person<\/strong> (ab 2023; bis 2022 waren es 801 \u20ac). Kapitalertr\u00e4ge bis zu dieser H\u00f6he sind steuerfrei. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihren Banken Freistellungsauftr\u00e4ge eingerichtet haben, um eine unn\u00f6tige Abf\u00fchrung von Steuern zu vermeiden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong><\/strong><strong>Steuertipp<\/strong>: F\u00fcllen Sie immer die <strong>&#8222;Anlage KAP&#8220;<\/strong> aus und kreuzen Sie das Feld f\u00fcr die <strong>&#8222;G\u00fcnstigerpr\u00fcfung&#8220;<\/strong> an \u2013 oft gibt es hier Steuern zur\u00fcck, ohne dass Sie es erwartet h\u00e4tten!<\/p>\n\n\n\n<h4>10. Computer, Telefon &amp; Internet \u2013 ja, auch als Rentner!<\/h4>\n\n\n\n<p>Diese Kosten sind nicht generell absetzbar. Doch es gibt Ausnahmen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Bei vermieteten Immobilien:<\/strong> Wenn Sie Immobilien besitzen und vermieten, k\u00f6nnen Sie anteilige Kosten f\u00fcr Kommunikation (Telefon, Internet) und Computer f\u00fcr die Verwaltung der Vermietung als Werbungskosten geltend machen.<\/li><li><strong>Bei ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit mit Aufwandsentsch\u00e4digung:<\/strong> Wer ein Ehrenamt aus\u00fcbt und daf\u00fcr eine steuerpflichtige Aufwandsentsch\u00e4digung erh\u00e4lt, kann anteilige Kosten f\u00fcr Computer und Internet als Werbungskosten absetzen.<\/li><li><strong>Bei freiberuflicher Nebent\u00e4tigkeit:<\/strong> \u00dcben Sie neben der Rente noch eine selbstst\u00e4ndige oder freiberufliche Nebent\u00e4tigkeit aus (z.B. als Kursleiter, Dozent, Berater), sind die entsprechenden Kosten als Betriebsausgaben absetzbar.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\ud83d\udca1 <strong><\/strong><strong>Steuertipp<\/strong>: Immer wenn Sie ein steuerpflichtiges Einkommen erzielen (neben der Rente), sind anteilige Betriebsausgaben oder Werbungskosten f\u00fcr Computer, Telefon und Internet m\u00f6glich. Bis zu 50 % der Kosten sind oft realistisch und werden vom Finanzamt anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>Fazit: Steuererkl\u00e4rung lohnt sich \u2013 auch im Ruhestand!<\/h3>\n\n\n\n<p>Viele Rentner verschenken Jahr f\u00fcr Jahr Hunderte Euro, weil sie keine Steuererkl\u00e4rung abgeben oder zu wenige absetzbare Posten geltend machen. Doch mit etwas \u00dcberblick \u00fcber die absetzbaren Kosten holen Sie sich bares Geld zur\u00fcck und entlasten Ihre Finanzen im Ruhestand.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>\ud83d\uded1 Abgabefrist nicht vergessen:<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Abgabefrist<\/strong>: Die Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2024 endet f\u00fcr diejenigen, die sie selbst erstellen, am <strong>31. Juli 2025<\/strong>. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuertipp:<\/strong> Wenn Sie merken, dass Sie die Frist nicht einhalten k\u00f6nnen oder sich unsicher sind, <strong>beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverl\u00e4ngerung<\/strong> beim Finanzamt oder <strong>schalten Sie einen Steuerberater ein<\/strong>. Die Frist mit Steuerberater verl\u00e4ngert sich dann automatisch bis zum 30.04.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuererklaerung-Rentner.html\">Steuererkl\u00e4rung<\/a> optimal zu gestalten und alle Ihnen zustehenden Abz\u00fcge geltend zu machen!<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Ihre pers\u00f6nliche Situation kann abweichende Regelungen erforderlich machen. Gerne pr\u00fcfen wir in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch, welche Steuervorteile Sie als Rentner optimal nutzen k\u00f6nnen. Kontaktieren Sie uns f\u00fcr einen Beratungstermin!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Rentnerinnen und Rentner glauben, sie k\u00f6nnten nur wenig bei der Steuererkl\u00e4rung geltend machen \u2013 meist denken sie an die kleine Werbungskostenpauschale oder ihre Krankenversicherung. Doch das Finanzamt erlaubt deutlich mehr! Mit den folgenden Tipps holen Sie sich als Ruhest\u00e4ndler bares Geld vom Staat zur\u00fcck. 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