{"id":77762,"date":"2025-07-03T12:35:45","date_gmt":"2025-07-03T10:35:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=77762"},"modified":"2025-07-03T12:35:45","modified_gmt":"2025-07-03T10:35:45","slug":"scheinselbstaendigkeit-rechtssicher-vermeiden-mit-dem-statusverfahren-der-drv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/scheinselbstaendigkeit-rechtssicher-vermeiden-mit-dem-statusverfahren-der-drv\/","title":{"rendered":"<strong>Scheinselbst\u00e4ndigkeit rechtssicher vermeiden \u2013 mit dem Statusverfahren der DRV<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Wer als Unternehmer oder Auftragnehmer die Gefahr einer Scheinselbst\u00e4ndigkeit nicht eindeutig ausschlie\u00dfen kann, sollte dringend das Statusfeststellungsverfahren in Betracht ziehen.<\/strong> Seit dem 01.04.2022 bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit ihrer Clearingstelle deutlich mehr M\u00f6glichkeiten zur rechtssicheren Kl\u00e4rung \u2013 sogar bevor ein Auftrag \u00fcberhaupt beginnt.<\/p>\n\n\n\n<h2><strong>Was ist Scheinselbst\u00e4ndigkeit \u00fcberhaupt?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Unter <strong>Scheinselbst\u00e4ndigkeit<\/strong> versteht man den Fall, dass eine T\u00e4tigkeit formal als selbst\u00e4ndig deklariert ist, tats\u00e4chlich aber alle Merkmale einer sozialversicherungspflichtigen <strong>abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung<\/strong> aufweist. Die Folge: R\u00fcckwirkende Beitragspflichten zur Sozialversicherung \u2013 nicht selten f\u00fcr mehrere Jahre \u2013 und teure Nachzahlungen f\u00fcr Auftraggeber sowie Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Typische Merkmale einer Besch\u00e4ftigung sind zum Beispiel:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<ul><li>Weisungsgebundenheit<\/li><li>Eingliederung in betriebliche Abl\u00e4ufe des Auftraggebers<\/li><li>Kein eigenes unternehmerisches Risiko<\/li><li>Keine eigenen Mitarbeiter oder Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume<\/li><li>Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2><strong>Das optionale Statusfeststellungsverfahren \u2013 eine Chance zur Klarheit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das <strong>Statusverfahren<\/strong> (\u00a7 7a SGB IV) ist ein von der DRV durchgef\u00fchrtes Verwaltungsverfahren, bei dem verbindlich festgestellt wird, ob eine T\u00e4tigkeit als selbst\u00e4ndig oder abh\u00e4ngig einzustufen ist. <strong>Besonders vorteilhaft:<\/strong> Seit April 2022 kann eine <strong>Prognoseentscheidung<\/strong> sogar f\u00fcr geplante T\u00e4tigkeiten beantragt werden \u2013 also bevor der erste Auftrag \u00fcberhaupt begonnen hat.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Wer ist zust\u00e4ndig?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die <strong>Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)<\/strong> ist die zentrale Stelle f\u00fcr das Statusfeststellungsverfahren.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Wann sollte man einen Antrag stellen \u2013 und wann nicht?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich empfiehlt sich der Antrag f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Freelancer, Soloselbst\u00e4ndige oder Interimsmanager<\/strong>, die regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr wenige Auftraggeber t\u00e4tig sind.<\/li><li><strong>Auftraggeber<\/strong>, die sich absichern m\u00f6chten und keine Haftungsrisiken eingehen wollen.<\/li><li><strong>Vermittelte Vertragsverh\u00e4ltnisse<\/strong> (z.B. \u00fcber Agenturen oder Plattformen \u2013 sog. Dreiecksverh\u00e4ltnisse).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wer hingegen <strong>langj\u00e4hrig etablierte Strukturen mit klarer Unternehmereigenschaft<\/strong> hat, kann unter Umst\u00e4nden auf eine Antragstellung verzichten \u2013 aber das sollte gut begr\u00fcndet sein.<\/p>\n\n\n\n<h3><strong>Was ist neu seit April 2022?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Prognoseentscheidung:<\/strong> Schon vor Vertragsbeginn kann verbindlich gekl\u00e4rt werden, ob ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis vorliegt.<\/li><li><strong>Gruppenfeststellung:<\/strong> Bei mehreren gleichgelagerten Vertragsverh\u00e4ltnissen (z.\u202fB. bei mehreren Freelancern mit identischem Vertrag) kann ein Sammelantrag gestellt werden.<\/li><li><strong>Statusfeststellung bei Dreiecksverh\u00e4ltnissen:<\/strong> Auch bei Vermittlungen durch Plattformen oder Agenturen ist eine Bewertung m\u00f6glich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2><strong>Fristen und Antragstellung im \u00dcberblick<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<ul><li><strong>Innerhalb eines Monats nach T\u00e4tigkeitsbeginn:<\/strong> Das regul\u00e4re Anfrageverfahren mit R\u00fcckwirkung.<\/li><li><strong>Nach Ablauf des ersten Monats:<\/strong> Das Verfahren ist nur noch mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft m\u00f6glich \u2013 daher rechtzeitig handeln!<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2><strong>Was geschieht nach dem Statusverfahren?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die DRV entscheidet durch Verwaltungsakt. Die Umsetzung in der Praxis \u2013 etwa beim Lohnsteuerabzug oder der Meldung zur Sozialversicherung \u2013 bleibt in der Verantwortung der Beteiligten. Wichtig: \u00c4ndern sich die Verh\u00e4ltnisse, muss ein <strong>\u00dcberpr\u00fcfungsantrag<\/strong> gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2><strong>Worauf Steuerberater und Mandanten achten sollten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<ul><li><strong>Vertretung im Verfahren:<\/strong> Steuerberater d\u00fcrfen Mandanten im Statusverfahren nicht automatisch vertreten \u2013 es braucht eine schriftliche Vollmacht oder alternativ eine arbeitsrechtlich versierte Vertretung.<\/li><li><strong>Informationspflicht:<\/strong> Steuerkanzleien sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Mandanten aktiv auf das Statusverfahren hinzuweisen. Aber: Unterlassene Hinweise k\u00f6nnen im Haftungsfall relevant werden \u2013 besonders bei wirtschaftlich schwerwiegenden Konsequenzen durch festgestellte Scheinselbst\u00e4ndigkeit.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2><strong>Fazit: Rechtssicherheit statt Risiko<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das <strong>Statusfeststellungsverfahren ist das beste Instrument<\/strong>, um dem Vorwurf der Scheinselbst\u00e4ndigkeit proaktiv zu begegnen. Wer beruflich auf der Grenze zwischen Selbst\u00e4ndigkeit und Besch\u00e4ftigung agiert \u2013 oder Auftraggeber in diesem Umfeld ist \u2013 sollte sich fr\u00fchzeitig und rechtzeitig um Klarheit bem\u00fchen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Denn wer erst bei einer Betriebspr\u00fcfung oder Sozialversicherungspr\u00fcfung davon erf\u00e4hrt, dass ein Auftragnehmer als abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigter eingestuft wird, hat meist schon verloren \u2013 und zahlt teuer.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Tipp:<\/strong> Lassen Sie sich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich beraten, bevor Sie neue Vertragsverh\u00e4ltnisse eingehen \u2013 insbesondere bei grenzwertigen Konstellationen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sie m\u00f6chten das Risiko der Scheinselbst\u00e4ndigkeit sicher ausschlie\u00dfen?<\/strong><br \/>Dann unterst\u00fctzen wir Sie gern bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf das Statusverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kontaktieren Sie uns \u2013 wir helfen Ihnen, rechtssicher zu bleiben.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer als Unternehmer oder Auftragnehmer die Gefahr einer Scheinselbst\u00e4ndigkeit nicht eindeutig ausschlie\u00dfen kann, sollte dringend das Statusfeststellungsverfahren in Betracht ziehen. 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