{"id":77771,"date":"2025-07-06T19:50:56","date_gmt":"2025-07-06T17:50:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=77771"},"modified":"2025-07-06T19:50:56","modified_gmt":"2025-07-06T17:50:56","slug":"steuervorteile-nutzen-handwerker-haushaltshilfen-co-absetzen-ihr-ratgeber-zu-%c2%a7-35a-estg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuervorteile-nutzen-handwerker-haushaltshilfen-co-absetzen-ihr-ratgeber-zu-%c2%a7-35a-estg\/","title":{"rendered":"Steuervorteile nutzen: Handwerker, Haushaltshilfen &amp; Co. absetzen \u2013 Ihr Ratgeber zu \u00a7 35a EStG"},"content":{"rendered":"\n<p>Wussten Sie, dass Sie einen Teil der Kosten f\u00fcr Handwerker, Haushaltshilfen oder Pflegeleistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen k\u00f6nnen? Die <strong>Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35a Einkommensteuergesetz (EStG)<\/strong> bietet erhebliche Sparpotenziale f\u00fcr private Haushalte. Ob Renovierung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung \u2013 viele Ausgaben k\u00f6nnen Ihre Steuerlast mindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Regeln und aktuellen Hinweise des Bundesfinanzministeriums (BMF, zuletzt ge\u00e4ndert 2021) zusammen, damit Sie Ihre Steuervorteile voll aussch\u00f6pfen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>I. Was kann ich absetzen? Die beg\u00fcnstigten Leistungen im \u00dcberblick<\/h3>\n\n\n\n<p>\u00a7 35a EStG unterscheidet drei Kategorien von Leistungen, die Sie steuerlich geltend machen k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Haushaltsnahe Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse (Minijobs im Haushalt):<\/strong><ul><li><strong>Was ist das?<\/strong> Wenn Sie jemanden im Rahmen eines Minijobs (geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung, z.B. 538-Euro-Job) direkt in Ihrem Haushalt besch\u00e4ftigen. Typische T\u00e4tigkeiten sind Putzen, Kochen, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angeh\u00f6rigen.<\/li><li><strong>Steuererm\u00e4\u00dfigung:<\/strong> Sie k\u00f6nnen <strong>20 % der Aufwendungen<\/strong>, maximal jedoch <strong>510 Euro<\/strong> pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.<\/li><li><strong>Voraussetzung:<\/strong> Sie m\u00fcssen am sogenannten <strong>Haushaltsscheckverfahren<\/strong> teilnehmen und die Sozialabgaben ordnungsgem\u00e4\u00df abf\u00fchren.<\/li><\/ul><\/li><li><strong>Haushaltsnahe Dienstleistungen:<\/strong><ul><li><strong>Was ist das?<\/strong> Das sind T\u00e4tigkeiten, die gew\u00f6hnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, f\u00fcr die Sie aber ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Hierzu geh\u00f6ren z.B. Reinigungsfirmen, Gartenpflegedienste, Umzugsunternehmen (f\u00fcr den Arbeitslohnanteil der Hilfe beim Umzug), oder auch Pflege- und Betreuungsdienste.<\/li><li><strong>Steuererm\u00e4\u00dfigung:<\/strong> Sie k\u00f6nnen <strong>20 % der Arbeitskosten<\/strong>, maximal jedoch <strong>4.000 Euro<\/strong> pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.<\/li><li><strong>Besonderheit Pflege- und Betreuungsleistungen:<\/strong> F\u00fcr die Anerkennung ist keine offizielle Pflegestufe n\u00f6tig; es reicht, wenn es sich um Leistungen der Grundpflege (K\u00f6rperpflege, Ern\u00e4hrung, Mobilit\u00e4t) oder Betreuung handelt. Diese k\u00f6nnen auch im Haushalt der gepflegten Person erbracht werden, wenn diese nicht Ihr eigener Haushalt ist. Auch f\u00fcr Kosten, die mit einer Unterbringung in einem Heim (Alten-, Pflegeheim) verbunden sind und denen haushaltsnahe Dienstleistungen zugrunde liegen (z.B. Reinigung des Zimmers, Mahlzeitenzubereitung, Hausmeisterdienste), kann eine Steuererm\u00e4\u00dfigung gew\u00e4hrt werden.<\/li><\/ul><\/li><li><strong>Handwerkerleistungen:<\/strong><ul><li><strong>Was ist das?<\/strong> Alle handwerklichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen in Ihrem Haushalt. Ob es sich um kleine Reparaturen, Malerarbeiten, Badrenovierungen, den Einbau einer neuen K\u00fcche oder das Verlegen von B\u00f6den handelt, spielt keine Rolle. Auch Ma\u00dfnahmen zur Schaffung neuer Wohn- oder Nutzfl\u00e4chen in einem bestehenden Haushalt (z.B. Dachausbau) sind beg\u00fcnstigt.<\/li><li><strong>Steuererm\u00e4\u00dfigung:<\/strong> Sie k\u00f6nnen <strong>20 % der Arbeitskosten<\/strong>, maximal jedoch <strong>1.200 Euro<\/strong> pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.<\/li><li><strong>Wichtig:<\/strong> Es sind nur die <strong>Arbeitskosten<\/strong> (inkl. Maschinen- und Fahrtkosten) beg\u00fcnstigt, nicht das Material!<\/li><\/ul><\/li><\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>II. Was bedeutet &#8222;im Haushalt&#8220;? Der r\u00e4umliche Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Leistungen m\u00fcssen in Ihrem <strong>Haushalt<\/strong> erbracht werden. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Ihre <strong>Hauptwohnung<\/strong> in Deutschland, der EU oder dem EWR.<\/li><li>Auch eine <strong>Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung<\/strong>, die Sie selbst nutzen.<\/li><li>Eine Wohnung, die Sie einem <strong>Kind (mit Kindergeldanspruch)<\/strong> unentgeltlich \u00fcberlassen.<\/li><li>Eine <strong>geerbte Wohnung<\/strong>, die Sie selbst nutzen.<\/li><li><strong>Achtung:<\/strong> Auch wenn Sie mehrere Wohnungen besitzen, k\u00f6nnen die H\u00f6chstbetr\u00e4ge <strong>insgesamt nur einmal<\/strong> in Anspruch genommen werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>R\u00e4umlicher Zusammenhang:<\/strong> Die Leistung muss in unmittelbarem r\u00e4umlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen, z.B. auf dem eigenen Grundst\u00fcck. Ausnahmsweise k\u00f6nnen auch Leistungen auf \u00f6ffentlichem Grund beg\u00fcnstigt sein, wenn sie direkt dem Haushalt dienen (z.B. Zufahrtswege zum Grundst\u00fcck). Ma\u00dfnahmen der \u00f6ffentlichen Hand, die allen zugutekommen (z.B. Ausbau des Versorgungsnetzes, Stra\u00dfenbau), sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wohnungswechsel\/Umzug:<\/strong> Auch Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung nach einem Auszug oder in der neuen Wohnung vor dem Einzug k\u00f6nnen beg\u00fcnstigt sein, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wohnen im Heim:<\/strong> Auch ein eigenst\u00e4ndiger, abschlie\u00dfbarer Haushalt in einem Alten(wohn)heim, Pflegeheim oder Wohnstift kann beg\u00fcnstigt sein, wenn eine eigene Wirtschaftsf\u00fchrung nachgewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><object class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Liste-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Liste-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-df5efd9d-d75e-4289-95a4-7194633c4447\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Liste-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.pdf\">Liste-Haushaltsnahe-Dienstleistungen<\/a><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Liste-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-df5efd9d-d75e-4289-95a4-7194633c4447\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>III. Wichtige Voraussetzungen f\u00fcr den Abzug: So weisen Sie Kosten nach<\/h3>\n\n\n\n<p>Damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen anerkennt, sind folgende Punkte zwingend einzuhalten:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Rechnung:<\/strong> Sie m\u00fcssen eine <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung<\/strong> \u00fcber die erbrachte Leistung erhalten.<ul><li>Die Rechnung muss den Anteil der <strong>Arbeitskosten gesondert ausweisen<\/strong>. Eine prozentuale Aufteilung durch den Rechnungsaussteller ist zul\u00e4ssig. Eine Sch\u00e4tzung durch den Steuerpflichtigen ist nicht erlaubt!<\/li><li>Materialkosten werden nicht beg\u00fcnstigt (Ausnahme: Verbrauchsmittel).<\/li><\/ul><\/li><li><strong>Unbare Zahlung:<\/strong> Die Zahlung muss <strong>auf das Konto des Leistungserbringers<\/strong> erfolgt sein.<ul><li><strong>Barzahlungen werden nicht anerkannt!<\/strong> Auch nicht, wenn sie sp\u00e4ter durch eine \u00dcberweisung ersetzt werden.<\/li><li>Als Nachweis dienen Kontoausz\u00fcge oder \u00dcberweisungsbelege.<\/li><\/ul><\/li><li><strong>Auftraggeber:<\/strong> Sie m\u00fcssen selbst der <strong>Arbeitgeber<\/strong> (bei Minijobs) oder <strong>Auftraggeber<\/strong> der Dienstleistung\/Handwerkerleistung sein.<ul><li><strong>Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaften (WEG) \/ Mieter:<\/strong> K\u00f6nnen die Erm\u00e4\u00dfigung ebenfalls nutzen, wenn die Kosten in der Jahresabrechnung separat aufgef\u00fchrt oder durch eine Bescheinigung des Verwalters\/Vermieters nachgewiesen sind.<\/li><li><strong>Arbeitgeber-Pools:<\/strong> Wenn sich mehrere Haushalte zusammenschlie\u00dfen, kann jeder seinen Anteil geltend machen.<\/li><li><strong>Erben:<\/strong> Auch f\u00fcr Leistungen, die der Erblasser beauftragt hat, aber vom Erben bezahlt wurden, kann die Erm\u00e4\u00dfigung genutzt werden, wenn die Wohnung vom Erben selbst genutzt wird.<\/li><\/ul><\/li><\/ol>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><object class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Beischinigung-35a-EStG.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Beischinigung-35a-EStG.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-f1b8420c-cebb-483a-b057-1d2c5ae63c08\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Beischinigung-35a-EStG.pdf\">Beischinigung-35a-EStG<\/a><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Beischinigung-35a-EStG.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-f1b8420c-cebb-483a-b057-1d2c5ae63c08\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>IV. Was ist NICHT absetzbar? Wichtige Ausschl\u00fcsse<\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht alle Ausgaben, die mit dem Haushalt zu tun haben, sind beg\u00fcnstigt:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Neubauma\u00dfnahmen:<\/strong> Handwerkliche T\u00e4tigkeiten im Rahmen eines Neubaus bis zur Fertigstellung des Haushalts sind nicht beg\u00fcnstigt.<\/li><li><strong>\u00d6ffentlich gef\u00f6rderte Ma\u00dfnahmen:<\/strong> Wenn Sie f\u00fcr eine Ma\u00dfnahme \u00f6ffentliche F\u00f6rdergelder (z.B. zinsverbilligte Darlehen, steuerfreie Zusch\u00fcsse) erhalten, ist die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr diese konkrete Ma\u00dfnahme ausgeschlossen \u2013 auch f\u00fcr den Teil, der die F\u00f6rderung \u00fcbersteigt.<ul><li><strong>Wichtig:<\/strong> Werden im Rahmen einer Renovierung mehrere Einzelma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt, von denen nur einzelne \u00f6ffentlich gef\u00f6rdert werden, k\u00f6nnen die nicht gef\u00f6rderten Ma\u00dfnahmen trotzdem abgesetzt werden.<\/li><\/ul><\/li><li><strong>Betriebsausgaben oder Werbungskosten:<\/strong> Wenn die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind, k\u00f6nnen sie nicht zus\u00e4tzlich nach \u00a7 35a EStG geltend gemacht werden.<\/li><li><strong>Sonderausgaben oder Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen:<\/strong> Wenn Kosten vorrangig als Sonderausgaben (z.B. Kinderbetreuungskosten nach \u00a7 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen (z.B. Pflegekosten nach \u00a7 33 EStG) ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, geht dies vor. Nur der Teil, der dort nicht zum Abzug kommt, kann ggf. nach \u00a7 35a EStG angesetzt werden.<ul><li><strong>Ausnahme:<\/strong> Wer als pflegebed\u00fcrftige Person einen Behinderten-Pauschbetrag (\u00a7 33b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 oder 3 EStG) in Anspruch nimmt, kann diese Pflegeaufwendungen nicht zus\u00e4tzlich nach \u00a7 35a EStG geltend machen.<\/li><\/ul><\/li><li><strong>Reine Gutachterkosten:<\/strong> Reine Wertermittlungen, die Erstellung eines Energiepasses oder T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit einer Finanzierung sind nicht beg\u00fcnstigt.<\/li><li><strong>Dienstleistungen au\u00dferhalb des Haushalts:<\/strong> T\u00e4tigkeiten, die ausschlie\u00dflich au\u00dferhalb des Haushalts stattfinden, sind nicht beg\u00fcnstigt (z.B. Begleitung von Kindern zum Sportunterricht, wenn dies nicht Nebenpflicht einer Haushaltshilfe ist).<\/li><li><strong>Krankenversicherungsleistungen:<\/strong> Leistungen aus privaten Krankenversicherungen oder Pflegegeld (\u00a7 37 SGB XI) mindern die absetzbaren Aufwendungen nicht, wenn sie nicht zweckgebunden f\u00fcr professionelle Dienste sind. Sachleistungen (\u00a7 36 SGB XI) oder Kostenersatz f\u00fcr zus\u00e4tzliche Betreuungsleistungen (\u00a7 45b SGB XI) sind hingegen anzurechnen.<\/li><li><strong>Bezahlte Bereitschaftsdienste:<\/strong> Die reine Bereitschaft zur Leistungserbringung im Bedarfsfall ist nicht beg\u00fcnstigt, es sei denn, es handelt sich um eine Nebenleistung oder ein Hausnotrufsystem im Rahmen des &#8222;Betreuten Wohnens&#8220;.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>V. Haushaltsbezogene H\u00f6chstbetr\u00e4ge: Wer bekommt wie viel?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6chstbetr\u00e4ge sind <strong>haushaltsbezogen<\/strong>. Das bedeutet, sie gelten pro Haushalt, nicht pro Person.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Ein gemeinsamer Haushalt (z.B. Ehepaar):<\/strong> Leben zwei Steuerpflichtige das ganze Jahr in einem Haushalt, k\u00f6nnen sie die H\u00f6chstbetr\u00e4ge nur einmal in Anspruch nehmen. Welcher Ehegatte die Kosten bezahlt hat, ist unerheblich. Bei unverheirateten Paaren k\u00f6nnen sie sich den H\u00f6chstbetrag h\u00e4lftig teilen oder eine abweichende Aufteilung einvernehmlich dem Finanzamt anzeigen.<\/li><li><strong>Wechsel des Haushalts unterj\u00e4hrig:<\/strong> Wenn zwei bisher alleinstehende Personen im Laufe des Jahres einen gemeinsamen Haushalt gr\u00fcnden oder ein gemeinsamer Haushalt aufgel\u00f6st wird, kann jeder der Steuerpflichtigen in diesem Jahr die <strong>vollen H\u00f6chstbetr\u00e4ge<\/strong> geltend machen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Steuerpflichtige zumindest f\u00fcr einen Teil des Jahres einen alleinigen Haushalt unterhalten hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3>VI. Fazit: Steuervorteile sichern \u2013 aber pr\u00e4zise!<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35a EStG bietet ein attraktives Potenzial, Ihre Steuerlast direkt zu mindern. Doch die Regeln sind detailliert und erfordern eine genaue Dokumentation und Abgrenzung. Fehler bei der Rechnungsstellung oder Zahlung k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Ihr Anspruch verf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie m\u00f6chten sicherstellen, dass Sie keine Steuervorteile verschenken? Wir helfen Ihnen gerne, alle absetzbaren Kosten korrekt zu erfassen und die maximale Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Ihren Haushalt zu sichern. Kontaktieren Sie uns f\u00fcr eine pers\u00f6nliche Beratung!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wussten Sie, dass Sie einen Teil der Kosten f\u00fcr Handwerker, Haushaltshilfen oder Pflegeleistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen k\u00f6nnen? Die Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35a Einkommensteuergesetz (EStG) bietet erhebliche Sparpotenziale f\u00fcr private Haushalte. Ob Renovierung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung \u2013 viele Ausgaben k\u00f6nnen Ihre Steuerlast mindern. 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