{"id":791,"date":"2012-02-28T14:22:34","date_gmt":"2012-02-28T12:22:34","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=791"},"modified":"2012-09-18T11:55:32","modified_gmt":"2012-09-18T09:55:32","slug":"neues-zur-anwendung-der-1-regelung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-zur-anwendung-der-1-regelung\/","title":{"rendered":"Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Die 1 %-Regelung f\u00fcr die private Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge ist eine Bewertungsregelung, die voraussetzt, dass tats\u00e4chlich ein Vorteil gew\u00e4hrt wurde. Daran fehlt es, wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen untersagt ist. Die gestattete Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs f\u00fcr die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte stellt keine Vorteilsgew\u00e4hrung dar, die die Anwendung der 1 %-Regelung gestattet; so entschied k\u00fcrzlich der Bundesfinanzhof (BFH).<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war Angestellter eines Autohauses. Den Mitarbeitern des Autohauses war die private Nutzung der Fahrzeuge untersagt. Zugelassen war allerdings die Nutzung der Vorf\u00fchrwagen f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte. Das Finanzamt sah hierin die Gew\u00e4hrung eines geldwerten Vorteils, der auf Grundlage der 1 %-Regelung zu besteuern sei. Der Anscheinsbeweis, so das Finanzamt, spreche daf\u00fcr, dass die Fahrzeuge auch privat genutzt w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Dem trat der BFH entgegen. Die 1 %-Regelung betreffe lediglich die Bewertung eines tats\u00e4chlich gew\u00e4hrten Vorteils. Ein solcher Vorteil liege aber nicht vor. Keineswegs sei im Wege des Anscheinsbeweises anzunehmen, dass vorhandene betriebliche Kraftfahrzeuge privat genutzt w\u00fcrden. Ein Anscheinsbeweis k\u00f6nne lediglich dahin gehen, dass Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung \u00fcberlassen seien, von ihm auch tats\u00e4chlich genutzt w\u00fcrden. Nur wenn der Arbeitgeber also Fahrzeuge zur privaten Nutzung \u00fcberlasse, sei die Anwendung der 1 %-Regelung denkbar. Untersage der Arbeitgeber demgegen\u00fcber die private Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge, k\u00f6nne kein geldwerter Vorteil vorliegen. Auch die Erlaubnis, betriebliche Fahrzeuge f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte zu nutzen, stelle keine Gew\u00e4hrung geldwerter Vorteile dar. Diese Fahrten habe der Gesetzgeber n\u00e4mlich der Erwerbssph\u00e4re zugeordnet, indem er die Kosten f\u00fcr diese Fahrten zum Werbungskostenabzug zugelassen habe. Selbst die unbefugte Nutzung habe keinen Lohncharakter. Lasse sich n\u00e4mlich der Arbeitnehmer selbst Vorteile zukommen, so w\u00fcrden diese nicht &#8222;f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung&#8220; gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die 1 %-Regelung ist k\u00fcnftig weder bei der Einkommensteuerveranlagung noch beim Lohnsteuerabzug anzuwenden, wenn die private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen untersagt ist. Es empfiehlt sich f\u00fcr den Arbeitgeber, ein Verbot schriftlich zu dokumentieren, seine Einhaltung zu \u00fcberpr\u00fcfen und auftretende Verst\u00f6\u00dfe zu sanktionieren. Es steht ansonsten zu bef\u00fcrchten, dass das Finanzamt von einem nur f\u00fcr Steuerzwecke &#8222;ausgesprochenen&#8220; Verbot ausgeht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung Kernaussage Die 1 %-Regelung f\u00fcr die private Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge ist eine Bewertungsregelung, die voraussetzt, dass tats\u00e4chlich ein Vorteil gew\u00e4hrt wurde. Daran fehlt es, wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen untersagt ist. Die gestattete Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs f\u00fcr die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte stellt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-zur-anwendung-der-1-regelung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[435,436],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/791"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=791"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/791\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=791"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=791"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=791"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}