{"id":79302,"date":"2026-04-12T17:55:49","date_gmt":"2026-04-12T15:55:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79302"},"modified":"2026-04-12T17:55:49","modified_gmt":"2026-04-12T15:55:49","slug":"meilenstein-fuer-die-organschaft-bmf-bestaetigt-nichtsteuerbarkeit-von-innenleistungen-auch-fuer-vereine-und-kommunen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/meilenstein-fuer-die-organschaft-bmf-bestaetigt-nichtsteuerbarkeit-von-innenleistungen-auch-fuer-vereine-und-kommunen\/","title":{"rendered":"Meilenstein f\u00fcr die Organschaft: BMF best\u00e4tigt Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen \u2013 auch f\u00fcr Vereine und Kommunen"},"content":{"rendered":"\n<p>In der Welt der Umsatzsteuer ist die <strong>Organschaft<\/strong> ein m\u00e4chtiges Instrument: Mehrere rechtlich selbstst\u00e4ndige Unternehmen werden steuerlich wie ein einziges Unternehmen behandelt. Die Folge: Leistungen zwischen diesen Unternehmen (sog. <strong>Innenleistungen<\/strong>) sind nicht steuerbar \u2013 es f\u00e4llt also keine Umsatzsteuer an.<\/p>\n\n\n\n<p>Bisher gab es jedoch Streit, wenn diese Leistungen in Bereiche flossen, die gar nicht am Markt teilnehmen (z. B. der hoheitliche Bereich einer Kommune oder der ideelle Bereich eines Vereins). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun mit Schreiben vom <strong>1. April 2026<\/strong> klargestellt: Die Nichtsteuerbarkeit gilt uneingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Der Hintergrund: Europ\u00e4ische Rechtsprechung setzt sich durch<\/h2>\n\n\n\n<p>Lange Zeit vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass Innenleistungen innerhalb einer Organschaft dann doch steuerpflichtig sein k\u00f6nnten, wenn sie f\u00fcr \u201enichtwirtschaftliche T\u00e4tigkeiten im engeren Sinne\u201c verwendet werden. Damit sollte verhindert werden, dass Vorsteuerbetr\u00e4ge indirekt in Bereiche \u201egerettet\u201c werden, die eigentlich gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben dieser Praxis jedoch eine Absage erteilt. Das BMF setzt diese Urteile nun offiziell um.<\/p>\n\n\n\n<h2>Die Kernpunkte des neuen BMF-Schreibens<\/h2>\n\n\n\n<h3>1. Innenleistungen sind immer \u201eunsichtbar\u201c<\/h3>\n\n\n\n<p>Leistungen zwischen Organtr\u00e4ger und Organgesellschaft sind und bleiben <strong>nicht steuerbar<\/strong>. Das gilt nun explizit auch dann, wenn die Leistung f\u00fcr den nichtwirtschaftlichen Bereich (z. B. die hoheitliche Aufgabe einer Stadt oder die gemeinn\u00fctzigen Zwecke eines Verbandes) bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<h3>2. Fokus verschiebt sich auf den Vorsteuerabzug<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn die Innenleistung selbst nicht steuerpflichtig ist, r\u00fcckt die Frage des <strong>Vorsteuerabzugs<\/strong> in den Fokus. Wenn der Organtr\u00e4ger Leistungen von externen Dritten bezieht, um diese dann intern f\u00fcr nichtwirtschaftliche Zwecke weiterzugeben, darf er die Vorsteuer von vornherein nur anteilig oder gar nicht abziehen.<\/p>\n\n\n\n<h3>3. \u00c4nderung des Anwendungserlasses<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird in Abschnitt 2.8 grundlegend angepasst. Die bisherige Rechtsfigur der \u201esteuerpflichtigen Innenleistung\u201c in diesen Sonderf\u00e4llen wird gestrichen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das f\u00fcr Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation?<\/h2>\n\n\n\n<p>Dieses Schreiben bringt vor allem Rechtssicherheit f\u00fcr komplexe Strukturen im Bereich von <strong>Non-Profit-Organisationen, Kommunen und Konzernen<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Keine Umsatzsteuer auf interne Verrechnungen:<\/strong> IT-Leistungen, Buchhaltung oder Management-Services innerhalb der Organschaft l\u00f6sen keine Umsatzsteuer mehr aus, egal wof\u00fcr sie intern genutzt werden.<\/li><li><strong>Reduzierung von Haftungsrisiken:<\/strong> Die oft schwierige Abgrenzung, ob eine Innenleistung steuerpflichtig ist oder nicht, entf\u00e4llt. Das Risiko von Nachzahlungen bei Betriebspr\u00fcfungen sinkt.<\/li><li><strong>\u00dcbergangsfrist nutzen:<\/strong> Die neuen Regeln sind in allen offenen F\u00e4llen anzuwenden. Wer bisher anders verfahren hat, kann sich bis zum <strong>31. Dezember 2026<\/strong> auf eine Nichtbeanstandungsregelung berufen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Unser Fazit: Eine Erleichterung mit Systemwechsel<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BMF-Schreiben beendet eine jahrelange Rechtsunsicherheit. W\u00e4hrend die Innenleistung befreit wird, steigt jedoch die Anforderung an die korrekte <strong>Vorsteueraufteilung<\/strong> beim urspr\u00fcnglichen Leistungsbezug.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sind Sie Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft oder planen Sie die Begr\u00fcndung einer solchen Struktur? Wir pr\u00fcfen f\u00fcr Sie, welche Auswirkungen die neue Verwaltungsauffassung auf Ihre internen Leistungsbeziehungen hat und wie Sie Ihren Vorsteuerabzug rechtssicher optimieren. Kontaktieren Sie uns f\u00fcr eine Analyse Ihrer Organschafts-Struktur!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMF-Schreiben vom 01.04.2026 \u2013 III C 2 &#8211; S 7105\/00035\/008\/056.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Welt der Umsatzsteuer ist die Organschaft ein m\u00e4chtiges Instrument: Mehrere rechtlich selbstst\u00e4ndige Unternehmen werden steuerlich wie ein einziges Unternehmen behandelt. Die Folge: Leistungen zwischen diesen Unternehmen (sog. Innenleistungen) sind nicht steuerbar \u2013 es f\u00e4llt also keine Umsatzsteuer an. Bisher gab es jedoch Streit, wenn diese Leistungen in Bereiche flossen, die gar nicht am &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/meilenstein-fuer-die-organschaft-bmf-bestaetigt-nichtsteuerbarkeit-von-innenleistungen-auch-fuer-vereine-und-kommunen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Meilenstein f\u00fcr die Organschaft: BMF best\u00e4tigt Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen \u2013 auch f\u00fcr Vereine und Kommunen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79302"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=79302"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79302\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":79303,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79302\/revisions\/79303"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79302"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=79302"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=79302"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}