{"id":79314,"date":"2026-04-12T18:01:45","date_gmt":"2026-04-12T16:01:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79314"},"modified":"2026-04-12T18:01:45","modified_gmt":"2026-04-12T16:01:45","slug":"steuerfalle-passive-entstrickung-bfh-klaert-fiktive-gewinnbesteuerung-bei-neuen-doppelbesteuerungsabkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerfalle-passive-entstrickung-bfh-klaert-fiktive-gewinnbesteuerung-bei-neuen-doppelbesteuerungsabkommen\/","title":{"rendered":"Steuerfalle \u201ePassive Entstrickung\u201c: BFH kl\u00e4rt fiktive Gewinnbesteuerung bei neuen Doppelbesteuerungsabkommen"},"content":{"rendered":"\n<p>Das internationale Steuerrecht ist hochkomplex, besonders wenn Deutschland neue Vertr\u00e4ge mit anderen Staaten schlie\u00dft. Eine der gr\u00f6\u00dften Gefahren f\u00fcr Unternehmen ist dabei die sogenannte <strong>\u201epassive Entstrickung\u201c<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei wird ein fiktiver Gewinn besteuert, ohne dass ein Wirtschaftsgut tats\u00e4chlich verkauft wurde \u2013 nur weil Deutschland durch ein neues Abkommen das Besteuerungsrecht verliert. Der <strong>Bundesfinanzhof (BFH)<\/strong> hat mit seinem Urteil vom 19. November 2025 (<strong>Az. I R 6\/23<\/strong>) nun wichtige Leitplanken gesetzt und der Finanzverwaltung widersprochen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was ist eine \u201epassive Entstrickung\u201c?<\/h2>\n\n\n\n<p>Normalerweise besteuert Deutschland Gewinne, wenn Wirtschaftsg\u00fcter (z. B. Immobilien oder Patente) verkauft werden. \u00c4ndert sich jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) so, dass Deutschland das Recht verliert, einen k\u00fcnftigen Verkauf zu besteuern, fingiert das Gesetz einen Verkauf zum aktuellen Marktwert (\u00a7 12 Abs. 1 KStG). Die stillen Reserven m\u00fcssen dann sofort versteuert werden, obwohl gar kein Geld geflossen ist.<\/p>\n\n\n\n<h2>Der Fall: Immobilien in Australien<\/h2>\n\n\n\n<p>Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine deutsche Gesellschaft mit Immobilienbesitz in Australien. Zum 1. Januar 2017 trat ein neues DBA zwischen Deutschland und Australien in Kraft. Das Finanzamt witterte eine \u201epassive Entstrickung\u201c und wollte die Wertsteigerungen der Immobilien besteuern, da es davon ausging, Deutschland h\u00e4tte erst durch das neue Abkommen sein Besteuerungsrecht verloren.<\/p>\n\n\n\n<h2>Die Entscheidung des BFH: Wer nichts hat, kann nichts verlieren<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH gab der klagenden Gesellschaft recht. Die Richter stellten klar:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Kein Vorher-Nachher-Effekt:<\/strong> Eine passive Entstrickung kann nur stattfinden, wenn Deutschland <strong>vor<\/strong> dem neuen DBA \u00fcberhaupt ein Besteuerungsrecht hatte. Im Fall Australien war dies nicht so: Schon das alte Abkommen von 1972 wies das Besteuerungsrecht f\u00fcr Immobilien Australien zu. Deutschland hatte also \u201enichts zu verlieren\u201c.<\/li><li><strong>Zeitpunkt der Besteuerung:<\/strong> Der BFH widerspricht dem Bundesfinanzministerium (BMF) beim Zeitpunkt des Steuereintritts. Die Rechtsfolge tritt in der <strong>letzten juristischen Sekunde<\/strong> ein, bevor das neue Abkommen wirksam wird \u2013 nicht erst mit dem Inkrafttreten selbst. Dies ist f\u00fcr die Bilanzierung und Wertermittlung entscheidend.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das f\u00fcr Ihr Unternehmen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Dieses Urteil ist ein Sieg f\u00fcr die Rechtssicherheit bei grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Schutz vor fiktiven Steuern:<\/strong> Unternehmen m\u00fcssen nicht allein deshalb Steuern zahlen, weil ein neues DBA in Kraft tritt, sofern Deutschland bereits unter dem alten Vertrag keine Besteuerungsrechte f\u00fcr die entsprechenden Gewinne hatte.<\/li><li><strong>Pr\u00fcfungspflicht bei DBA-Wechseln:<\/strong> Wann immer ein DBA reformiert wird (aktuell gibt es weltweit viele Anpassungen, z.B. durch das MLI der OECD), muss genau gepr\u00fcft werden, ob Deutschland tats\u00e4chlich ein Besteuerungsrecht verliert, das es zuvor innehatte.<\/li><li><strong>Liquidit\u00e4tsschonung:<\/strong> Durch die Klarstellung des BFH werden unberechtigte \u201eEntstrickungssteuern\u201c, die oft erhebliche Liquidit\u00e4t binden, abgewehrt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Fazit: Genaues Hinschauen bei Abkommens\u00e4nderungen lohnt sich<\/h2>\n\n\n\n<p>Die \u201epassive Entstrickung\u201c bleibt ein scharfes Schwert der Finanzverwaltung. Doch der BFH hat klargestellt, dass es nicht blindlings geschwungen werden darf. Eine pr\u00e4zise Analyse der alten und neuen Abkommenstexte ist unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haben Sie Verm\u00f6genswerte im Ausland oder sind Sie von der Einf\u00fchrung neuer Doppelbesteuerungsabkommen betroffen? Wir analysieren Ihre internationale Steuerstruktur und pr\u00fcfen, ob Entstrickungsrisiken bestehen oder ob Sie von der aktuellen BFH-Rechtsprechung profitieren k\u00f6nnen. Sprechen Sie uns an!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BFH, Urteil I R 6\/23 vom 19.11.2025.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das internationale Steuerrecht ist hochkomplex, besonders wenn Deutschland neue Vertr\u00e4ge mit anderen Staaten schlie\u00dft. Eine der gr\u00f6\u00dften Gefahren f\u00fcr Unternehmen ist dabei die sogenannte \u201epassive Entstrickung\u201c. 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